Grüne Nummer Rundschreiben FBG

Hmmm,

hast du Informationen über die Forstgemeinschaft Unterfranken e. V. ?

ist das ein großer Verein mit vielen (über 1000) Mitgliedern?

Geschrieben wird immer viel, auch wenn der Verfasser nach besten Wissen geschrieben

hat. 

Am besten wäre ein Aktenzeichen zu einem Gerichtsurteil. 

Vielleicht hast du noch einige Infos für mich bevor ich loslaufe und der Zoll 

mich nach allen Regeln der Kunst in der Luft zerreißt. 

Ist hier jemand im Forum auf den -genau- diese Voraussetzungen treffend sind???

Danke für die Bemühungen 

Lg Ralph a. SH
 
Ich hole das hier nochmal hoch, da ich ja gerade das Problem habe mit anmelden. Es laufen ja 3 Schlepper auf Grün ( seit ca 1980 ) angemeldet, wenn ich jetzt versuche den 533 und 433V anzumelden und diese geblockt werden würden und sehen das 3 schlepper auf grün sind für nur 2 ha benutzung könnten sie mir meine alten nummern wegenehmen oder geht das nicht?

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Und wenn ich jetzt zb Holz, oder äpfel oder sonstwas verkaufen würde bin ich ja im Wirtschaftskreislauf mit drin, muss ich dann ein kleingewerbe anmelden oder läuft das über die Landwirtschaftskammer ab? gibt es einen Freibetrag bis zu einer gewissen summe? Die Flächen sind momentan Stillgelegt deshalb die frage.
 
Hallo Marco, ja die können dir die Berechtigung für die grüne Nummer ab erkennen. Aussage von Frau Ströbele (Sachbearbeiterin beim Hauptzoll Ulm): ich habe erst neulich einer alten Frau die Steuerbefreiung für ihren Schlepper ab erkennen müßen. In meinen Augen ist das eine Frechheit, wenn man auf diese Art und Weise Geld in die Staatskasse eintreiben muß. Mir ging‘s nicht besser, mein 633er war seit er in unserem Besitz ist mit grüner Tafel unterwegs, habe ihn auf mich umgemeldet und schon war der Stein ins Rollen gebracht. Es kam die übliche Leierei von der Gewinnabsichtserzielung und mit dem einreichen der gewünschten Schriftstücke, die ich auch brav meiner "Freundin" schickte, sie aber jedesmal wieder was Neues noch dazu haben wollte. Nachdem der nächste Schritt zum Finanzgericht gewesen wäre, mit zu dem Zeitpunkt relativ ungewissen Ausgang, habe ich die 236.-€ überwießen und mir gesagt, beim Renault habe ich ja noch die Grüne und mit dem Roten darf ich jetzt auch Sonntags-Ausflüge machen. Ganz ohne schlechtes Gewissen bezüglich der Steuerhinterziehung bei Fahrt mit grüner Nummer.

Gruss Klaus
 
Super regelung mal wieder vom staat.  Naja der 844 läuft ja auch schon auf H,  dann muss der 433V wohl auch auf H gehen und der 533 doch gehen schade..  Wieder mal mehr Auslagen als Einnahmen.
 
hallo

Hatte das problem 2017 auch ,die alten schlepper war auch jahre auf grüner nr.

Haben dann den neuen auch auf grüner nr angemeldet und sie da ,grüne nr wurde nicht bewilligt.

Nach mehren telefonaten und etlichen e-mails ,konnten wir uns auf eine grüne nr unter vorbehalt einigen.

Wir mussten innerhalb 1 jahres rechnungen vorlegen das wir waren am markt anbieten.

Ist alles kompliziert geworden seit dem der zoll das macht

mfg
 
Was regt Ihr den Euch so auf!

Wenn unser gescheiter Staat uns das Geld vorher aus dem Zwiebelleder zieht.

Können wir es eben nicht mehr in unsere  Wirtschaft konumieren.

Ich kann mein Geld nur einmal ausgeben.

Das haben unsere Quellwasserköpfe und Asch... da oben immer noch net geraft.

Weile dumm Stutiert sind!

Gruß

Kurti
 
Schwarze Nummer ist (LU teilweise ausgenommen) immer FS Klasse CE!

Stimmt nicht ganz. Es gilt auch C1 (Zugmaschine bis 7,5 T zulässige Gesamtmasse mit Anhänger 750 Kg) und C1E (wie vor, jedoch Zuggesamtmasse 12 Tonnen)

Dann gibt es auf Antrag noch für alte Klasse Drei - Fahrer den CE79. (Zugmaschine bis 7,5 Tonnen ZGM und einachsigen (auch Tandem unter 1 Meter Achsstand) Anhänger

bis Zuggesamtmasse 18,5 Tonnen. Diese Fahrerlaubnisklasse ist auf fünf Jahre befristet ! In Verbindung mit dem Eintrag der Schlüsselzahl "95" geht das sogar gewerblich. Wie schon richtig erwähnt, gilt dies außerhalb des LoF-Zwecks in Verbindung mit schwarzem Kennzeichen am Schlepper.

Gruß Zackie
 
Wie ist das mit H geregelt?  auch mit FS klassen oder wieder sonderregelung?

Stand meiner Kenntnis wird ein H- Kennzeichen genauso behandelt wie meine Ausführungen im vorherigen Beitrag. Denn es zeichnet ja nur aus, das es sich hier um ein verkehrshistorisches Kraftfahrzeug handelt. Bei der H- Kennzeichenregelung hört und liest man gelegentlich, das die Fahrzeugversicherer zusätzliche Auflagen bezüglich der Nutzung machen. z.B. : keine Fahrten mit Anhängern (auch lof-Anhänger sind damit gemeint).

Gruß Zackie
 
tricotrac:

Schwarze Nummer ist (LU teilweise ausgenommen) immer FS Klasse CE!

Stimmt nicht ganz. Es gilt auch C1 (Zugmaschine bis 7,5 T zulässige Gesamtmasse mit Anhänger 750 Kg) und C1E (wie vor, jedoch Zuggesamtmasse 12 Tonnen)

Dann gibt es auf Antrag noch für alte Klasse Drei - Fahrer den CE79. (Zugmaschine bis 7,5 Tonnen ZGM und einachsigen (auch Tandem unter 1 Meter Achsstand) Anhänger

bis Zuggesamtmasse 18,5 Tonnen. Diese Fahrerlaubnisklasse ist auf fünf Jahre befristet ! In Verbindung mit dem Eintrag der Schlüsselzahl "95" geht das sogar gewerblich. Wie schon richtig erwähnt, gilt dies außerhalb des LoF-Zwecks in Verbindung mit schwarzem Kennzeichen am Schlepper.

Gruß Zackie
Stimmt so - ausführlicher, Danke
 
H ist historisch - für Bewegungsfahrten und zur Werkstatt - keine Arbeitsmaschine mehr, also kein L und T

Wo bitte steht das geschrieben ? Wir haben hier eine Spedition in der Region, die liefern mit historischen LKW ihre Waren aus. Ich habe aber noch nie davon gelesen oder gehört, das einem Traktor mit der Zuteilung eines H- Kennzeichen seine Zulassungsdefinition "Ackerschlepper - Zugmaschine" aberkannt wurde. Erst und nur dann dürfte der Traktor nicht mehr eingesetzt werden. Solche Änderungen gehen aber nur über das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das ist die einzige Behörde in Deutschland, die eine solche Massnahme anordnen darf. (siehe Dieselskandal und deren UPDATES der Motorsoftware).

Gruß Zackie
 
Bei meinem H steht das LoF drin und habe von aberkennung auch noch nichts gehört.  Aber wenn ich den 844 mit H und dem Kipper mit grüner nummer bewege darf ich das solang es im Rahmen der LoF ist?  dann zählt ja die FS klasse L sobald ich halt zb müll wegfahre oder sowas bin ich illegal unterwegs?
 
Achim-633:

IHC433 & IHC633:

Wie ist das mit H geregelt?  auch mit FS klassen oder wieder sonderregelung?
H ist historisch - für Bewegungsfahrten und zur Werkstatt - keine Arbeitsmaschine mehr, also kein L und T

Die Regelung im Bezug auf Beschränkungen bei Verwendung für H wurde vor ein paar Jahren geändert.

Gruß Matthias
 
 Aber wenn ich den 844 mit H und dem Kipper mit grüner nummer bewege darf ich das solang es im Rahmen der LoF ist? 

Der LoF-Zweck heiligt die entsprechende Fahrerlaubnisklasse ! Aber auch hier bitte entsprechende Geschwindigkeiten und Gewichtsbeschränkungen beachten.

dann zählt ja die FS klasse L sobald ich halt zb müll wegfahre oder sowas bin ich illegal unterwegs?

Fahrerlaubnisklasse "L"  und Müll passen nicht zueinander ! K E I N LoF-Zweck ! Auch mit Gartenabfälle und Strauchschnitt wäre ich sehr vorsichtig, wenn kein "öffentliches" Interesse in Form eines Gemeindeaufrags dahinter steckt.

Gruß Zackie
 
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