Grüne - Schwarze kennzeichen

-IhC453-

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91166 Georgensgmünd
Hallo Gemeinde, 

Ich werde meinen 840er Case warscheinlich auf schwarze Nummer anmelden müssen, weil des hauptzollamt Stress macht, da wir keine landwirtschaftlichen Güter verkaufen ...😩

( anscheinend neue Regelung ... 😳)

Jetzt meine Frage:

Gibt es da eine Gewichtsbeschränkung mit dem

"B"-Führerschein ?  

Da der Schlepper ein zul.Ges. von 4300Kg hat...

Danke & Gruß 
 
Moin,

die Einschränkung gab es schon immer.

Für nicht LoF-Tätigkeiten gelten die Beschränkungen für B.... also 3,5to zGg.

Wenn du ein wenig suchst, kannst du hier jede Menge zu dem Thema finden.

Gruß

Jörg
 
Fahrerlaubnisklasse (FE) "B" gilt bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (ZGM).  FE "BE" gilt 3,5 Tonnen ZGM plus Anhänger mit ZGM 3,5 Tonnen. Der Anhänger braucht eine eigenes  schwarzes Kennzeichen (also Zulassung) mit Haftpflichtversicherung und Steuerzahlung. Außerhalb des LoF-Zwecks ist das Anhängen eines steuerfreien und Zulassungsfreien Anhänger (grünes Kennzeichen) nicht erlaubt. (Ausnahmen möglich wie Sportanhänger etc)

Gruß Zackie
 
Hallo,

mit dem Führerschein "B" darfst du nur 3,5t fahren.

Aber du kannst aber bei der Zulassungsstelle sagen, dass du deinen 840 gerne auf 3,5t zGG ablasten möchtest.

Das geht ohne Probleme.

Dann kannst du damit aber auch zum ALDI fahren, ohne dass dir jemand ans Bein pullern kann.

Viele Grüße

Benni
 
Moin,

das stimmt so nicht: Im ldw. Bereich darf man mit B ohne Gewichtsbegrenzung Schlepper bis 40km/h fahren, ohne Anhänger. Mit Anhänger nur zulassungsfrei bis 25km/h.

Das geht nicht, wenn es gewerblich wird.

Der B erlaubt da sogar mehr als der alte Klasse drei, weil der nur bis 7,5t geht.

Gruß

Frank
 
Hallo,

@Frank, du hast die Frage des Themenstarter nicht verstanden oder gar nicht gelesen.

Da er keine Zulassung auf Landwirtschaft bekommt möchte er wissen ob er mit seinem Führerschein Klasse B seinen 840 noch Fahren darf.

Gruß Uli 
 
ihkraft:

Moin,

das stimmt so nicht: Im ldw. Bereich darf man mit B ohne Gewichtsbegrenzung Schlepper bis 40km/h fahren, ohne Anhänger. Mit Anhänger nur zulassungsfrei bis 25km/h.

Das geht nicht, wenn es gewerblich wird.

Der B erlaubt da sogar mehr als der alte Klasse drei, weil der nur bis 7,5t geht.

Gruß

Frank
Alles falsch!

Es gibt KEINE Klasse B im landwirtschaftlichen Bereich! Klasse B sind Fahrzeuge bis 3,5t zlGG, darunter kann auch ein Schlepper fallen!

L Schlepper/selbstfahrerende Arbeitsmaschinen bis 40km/h mit  Hänger 25km/h Fuß vom Gas

T Schlepper/selbstfahrerende Arbeitsmaschinen bis 60km/h auch mit Hänger

Klasse B behinhaltet L
 
-IhC453-:

Hallo Gemeinde, 

Ich werde meinen 840er Case warscheinlich auf schwarze Nummer anmelden müssen, weil des hauptzollamt Stress macht, da wir keine landwirtschaftlichen Güter verkaufen ...😩

( anscheinend neue Regelung ... 😳)

Jetzt meine Frage:

Gibt es da eine Gewichtsbeschränkung mit dem

"B"-Führerschein ?  

Da der Schlepper ein zul.Ges. von 4300Kg hat...

Danke & Gruß 

Hallo,
der Themenstarter hat doch eine ganz einfache Frage gestellt:
Gibt es eine Gewichtsbeschränkung für Führerschein "B"?
Da ist die Antwort ganz einfach:
Ja, die gibt es!  Und zwar 3,5t!
Und es ist völlig unerheblich, um welche Art von Fahrzeug es sich dabei handelt (außer Motorräder). Ob es ein Auto, Sprinter oder Traktor ist.
Wenn man es schafft eine Sattelzugmaschine auf 3,5t abzulasten, darf man sogar die fahren.
Es gibt Sonderregeleungen für LoF, aber da der Themenstarter das ja nicht hat, ist bei 3,5t Schluss.
 
Nur weil du schwarzes Kennzeichen hast, heißt das noch lange nicht dass du den Schlepper nicht mit L fahren darfst. Der Zweck ist entscheidend und Steuerbefreiung hat nichts mit der FE klasse zu tun.

Gruß Uli 
 
@ Uli,

ja genau! Aber das Problem des Themen Starters ist ja, das der „Zweck“ nicht gegeben / vorhanden ist! Da hilft alles Deuten, Drehen und Winden nichts!!! Die FS Klassen L und T sind Zweck gebunden! Egal ob das Schild schwarz, rot oder goldfarben ist... Und mit Anhänger ohne Zulassung ist dann auch Schluss, egal ob 25 Km/h dran steht...

Ich finde das auch zum Ko...., aber ist halt so.

Viele Grüße

Tom
 
Hallo Tom,

der Themenstarter fragt (so habe es ich zumindest Verstanden) welche Möglichkeiten es gibt , den 840 weiterhin zu fahren.

1. Mit FE Klasse L, zu LoF Zwecken und darüber hinaus alle Zwecke die in der zweiten Ausnahmeverordnung von Strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften stehen. Das ganze auch mit Anhängern (max.2) . Dabei darf dan der Zug nicht schneller als 25km/h geführt werden.

2. Mit FE Klasse B , wenn der 840 auf Max 3500kg zGM abgelastet wird, auch mit einem Anhänger von nicht mehr als 750 kg zGM.

Soll der Anhänger größer als 750 kg bis max. 3500kg zGm sein dann mit BE

3. 840 behält sein zGm von 4300 kg, dann braucht er ein C1 . Anhänger von max. 750 kg zGm darf mitgeführt werden.

Soll der Anhänger größer als 750kg sein braucht man bis zu einem Gesamtzuggewicht von 12000 Kg (zGm 840 und zGm Anhänger) den C1E darüberhinaus den CE.

Gruß Uli
 
Ja, das Halbwissen hier ist grenzenlos, dafür die Vehemenz beim Kundtun desselben umso höher.

Frag einfach jemanden, der sich damit auskennt. Und damit sind keineswegs Polizisten oder Fahrlehrer gemeint.

Im Verkehrsportal lesen wäre schonmal ein guter Anfang.

Gruß

Michael
 
Hallo Michl,

ich hoffe du hast mit dem Halbwissen und dem Fahrlehrer nicht mich gemeint.

Naja und wenn schon, das Verkehrsportal ist sicherlich hilfreich allerdings steht der genaue Gesetzestext immer noch in den Verordnungen selbst. Und die sind bindend. Wer gerne nachschauen möchte. In der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) §6 sowie in der FzV (Fahrzeugzulassungsverordnung) außerdem in der zweiten Ausnahme von Strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften.

Gruss

Uli
 
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