Grünes Nummenschild wenn Besitzer und Halter untschiedlich sind?

Keiser_1817

Aktives Mitglied
Registr.
12 März 2009
Beiträge
33
Hallo,

Wir haben Landwirtschaft und demnach auch grüne Nummernschilder. Nun haben sich die Familienverhältnisse (Scheidung) geändert. Der IHC soll mir überschrieben werden. Ich (Sohn) habe aber kein Feld, wir brauchen den Traktor aber noch für die Landwirtschaft und auch ein grünes Nummernschild. Ist es möglich ein solches Nummernschild zu bekommen wenn der Besitzer keine LW hat aber dafür dann der Halter? Habt ihr vielleicht andere Lösungen?

Grüße Keiser1817
 
Hallo, wenn der Halter Landwirtschaft hat ist das kein Problem.Auf ihn kommt es ja an, der eigentliche Besitzer spielt da keine Rolle. Unsere Fahrzeuge:
IHC 423
IHC 644
MAN 4S1
MAN 4N2
Allgaier A 22
Eicher ES 400
Eicher EM 235 S
Hanomag R 19
Hanomag Granit
Bungartz T 5
Lanz D 2816
Hanomag-Henschel/Mercedes L307

Und, und, und
 
Moin,

dazu müßtest Du erstmal sagen, was Du unter Halter und Besitzer verstehst! 

Bei solchen Diskussionen ist es wichtig, Eigentümer, Besitzer und Halter sauber zu differenzieren.

Wenn Du fünf ha Land pachtest, bist Du als Pächter Besitzer, Du "sitzt" ja auf dem Land, Eigentümer ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. Genaudasselbe gilt für Wohnungen. Der Bewohnende ist der Besitzer, Eigentümer ist der im Grundbuch eingetragenen.

Wenn Du das nocheinemal genau differenzierst, kann man genauere Aussagen treffen.

Grüße

Frank

 
 
Hallo,

okay also ich hoffe mal das ich es so richtig differnziere mit Besitzer und Halter und zwar meine ich das mein Name (Eigentümer) im Fahzeugbrief steht und der meines Vaters dann im Fahrzeugschein. Ich selbst besitze kein Land aber mein Vater. Würde es denn die Zuteilung geben wenn mein Vater den Traktor von mir pachtet?

gruß Keiser1817
 
Hallo,

du kannst ja auch bei deinem Vater als Lohner arbeiten, dann kriegst du auch ein grünes

Nummernschild.

Ob da eine einfache Bescheinigung deines Vaters reicht, kann ich aber nicht sagen.

Das wird bestimmt (wie fast immer bei diesem Thema) von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich geregelt.

Frag am besten beim Finanzamt nach.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

das was du da vorhast geht nicht, Wer im Fahrzeugbrief steht, dessen Name steht auch im Fahrzeugschein. anders nicht möglich.

Du wärste in diesem Moment der Eigentümer, wenn dein Vater den Trecker aber nutzt und evtl auch die Papiere in seinem Besitz hat,ist er Besitzer.

 

Das Finanzamt wird dir im Regelfall keine Schlupflöcher auftun. Die werden dich auf Schwarze Nummer verweisen.

Ich habe es schon mal für nen Bekannten hinbekommen, das er die Grüne Nummer bekommt, ich habe eine Bescheinigung ausgestellt, das er für mich arbeitet, wurde vorher aber mit der Sachbearbeiterin besprochen, ging auch um einen Oldtimertrecker. mehr macht er damit nicht.

Wie sieht es denn aus, wenn du von deinem Vater Land pachtest?

 

Gruß

Norbert
 
Hallo Norbert,

ich denke, daß @Keiser_1817 kein Schlupfloch braucht.

Was er vor hat, ist doch rechtens. Der Schlepper wird für LoF eingesetzt.

Es geht doch jetzt nur darum, das ganze formell richtig zu machen.

Das Land vom Vater zu pachten ist sicher auch eine praktikable Möglichkeit.

Gruß

Jörg
 
Hallo Jörg,

ich denke, das Du hier keine Lösung finden werdest. Es kommt auf den Kreis an, indem du die vergüsntigung erhalten möchtest. Beim mir reichte ein schreiben an das Finanzamt und im nachbarkreis mußt Du ein Landw. gewerbe haben. Da du noch nicht mal den Landkreis angibst, kommst Du hier nicht weiter.

Gruß Matthias

PS: Im Fahrzeugbrief und -schein steht immer der selbe.
 
Ich habe sowas ähnliches mal gemacht als ich noch nicht wusste, dass mir eine Grüne Nummer zusteht.

Ich habe meinen Schlepper auf den Namen meines Heubauern angemeldet, dem ich beim Heumachen auch immer helfen musste, sonst gab‘s für mich kein Heu.

Die Versicherung lief aber auf meinen Namen.

Das ist netter, denn wenn was passiert, ist das Risiko so für der "Dummy-Halter" so kleiner.

Unterschiedliche Personen bei Anmeldung und Versicherung waren zumindest für meine Versicherung kein Problem.

Wenn Ihr wissen wollt, wie Ihr an eine Grüne Nummer kommt, dann fragt NIEMALS Euer Finanzamt.

Besser, Ihr wendet Euch an die für Euch zuständige Oberfinanzdirektion.

Dort wissen sie besser Bescheid und sind oft auch auskunftsfreudiger.

Als Grundsatz gilt: Wer LoF macht, dem steht oft auch eine Grüne Nummer zu, ob er nun Land besitzt oder nicht.

Im Zweifel ist es aber erforderlich, dass man auch ein wenig Geld damit verdient.

Auch wenn das in den meisten Fällen nur ein "Hobby-Gewerbe" ist und unter Berücksichtigung der Kosten für den Schlepper keinen Gewinn abwirft.

Einnahmen sind das, was zählt, nicht unbedingt eine Gewinnerzielungsabsicht....
 
Hallo,

danke erstmal für die Vörschläge. Das ich für meinen Vater als "Lohner" arbeiten würde, erscheint mir eine gute Idee zu sein. Nur jetzt eine vielleicht blöde Frage, wie verhält es sich dann wenn jemand anderer den Traktor fährt z.B. mein "Chef" dürfte er es Steuerrechtlich gesehen?

Und wie werden dann Reparaturkosten und Spritkosten von der Steuer abgesetzt? Geht das dann über meine Steuererklärung oder kann man das über den Betrieb machen?

Des Weiteren wie verhält es sich wenn ich ein solches Gewerbe eröffne auch ohne großen Einnahmen mit meiner Steuerklasse (SK 1)?

Ich weiß viele Fragen aber nochmals danke für eure Erfahrungen die ihr zu diesem Thema schreibt.

Grüße Keiser1817
 
Hallo,

also bei mir war es so,ich habe gar keine LW meine Mutter hat nur noch 2Felder und die sind verpachtet ich brauche meine Schlepper nur für Brennholz machen und bei der Pflege des Grundstückes von mir und meiner Mutter ich bekomme ca 30-40 Betriebstd. pro Jahr auf meien 423er.,

Die grüne Nr. war kein Thema die zu kriegen,das kommt auch immer auf das Landratsamt und das Finanzamt des Landkreises an.

Ich fahre mit meinen auch bis jetzt noch nicht auf Schleppertreffen

Gruß Ralf
 
Keiser_1817:

Hallo,

danke erstmal für die Vörschläge. Das ich für meinen Vater als "Lohner" arbeiten würde, erscheint mir eine gute Idee zu sein. Nur jetzt eine vielleicht blöde Frage, wie verhält es sich dann wenn jemand anderer den Traktor fährt z.B. mein "Chef" dürfte er es Steuerrechtlich gesehen?

Und wie werden dann Reparaturkosten und Spritkosten von der Steuer abgesetzt? Geht das dann über meine Steuererklärung oder kann man das über den Betrieb machen?

Des Weiteren wie verhält es sich wenn ich ein solches Gewerbe eröffne auch ohne großen Einnahmen mit meiner Steuerklasse (SK 1)?

Ich weiß viele Fragen aber nochmals danke für eure Erfahrungen die ihr zu diesem Thema schreibt.

Grüße Keiser1817
Der Fahrerkreis wird im KFZ-Versicherungsvertrag vermerkt. Den kannst du frei bestimmen, manchmal sind auch einfach Altersgrenzen gesetzt. Steuerrechtlich ist das wieder eine andere Frage. Das grüne Nummerschild bekommst du ja für einen besonderen Zweck zugewiesen, in dessen Grenzen der Traktor genutzt werden darf.

Betriebskosten können nur gegen Einnahmen aus LoF abgesetzt werden. Das ist Anlage L der Lohnsteuererklärung. Im Klartest heißt das, dass du Einnahmen erzielen musst, um Ausgaben gegen deine ZU ZAHLENDEN STEUERN absetzen zu können. Subventionen sind wieder ein anderes Thema.

Wer ein Gewerbe eröffnet, der MUSS eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Alles andere sind Scheinbetriebe und unzulässig. Wenn du also einige Jahre in einem Gewerbe ohne Gewinn arbeitest, dann wird das Finanzamt nachfragen, was Sache ist.

Wenn dein Vater dich als Lohner beschäftigt, dann braucht ihr einen Dienstleistungsvertrag meiner Meinung nach.

Nochmal zur Definition von Eigentümer und Besitzer:

Eigentümer = Rechtliche Herrschaft über eine Sache
Besitzer = Tatsächliche Herrschaft über eine Sache

Wenn du also im Fahrzeugschein = Fahrzeugbrief eingetragen bist und ich deinen Traktor gerade bei mir habe, dann bin ich Besitzer und du Eigentümer. Wenn dein Vater im Fahrzeugschein eingetragen ist, du hast den Traktor gekauft/geerbt und unterhältst ihn und ich habe den Traktor bei mir gerade stehen, dann bist du der Halter, ich bin Besitzer und dein Vater der Eigentümer. ;-)
 
Ein Gewerbe darf auch jemand anmelden, der das nur als Hobby betreibt. Dafür muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.

Er wird das nur nicht bei seiner Einkommensteuer-Erklärung geltend machen können, da sind nur Aktivitäten mit Gewinnerzielungsabsicht zulässig.

Die Grüne Nummer gibt es in den meisten Bundesländern für Land- und Forstwirtschaftliche Tätigkeit.

Dass die in vielen Fällen evt. nur Hobby ist, oder dem Eigenbedarf dient, muss nicht unbedingt eine Rolle spielen.

Nochmals laut und deutlich: Steuerbefreiung KANN es auch dann geben, wenn jemand LOF OHNE Gewinnerzielungsabsicht betreibt.

Das gilt immer dann, wenn die LOF im öffentlichen Interesse ist, wenn z.B. dadurch die Landschaft gepflegt wird.

M.E. muss NUR DER eine Anmeldung auf Schwarze Nr. in Betracht ziehen, der auch wirklich plant, seinen Schlepper zu Zwecken einzusetzen, die nichts mit LOF zu tun haben.
 
Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung) und der Erbringung von Dienstleistungen höherer Art. (Definiert durch Rechtsprechung).

Daraus ergibt sich schon mal, dass Landwirtschaft kein Gewerbe ist. Man kann also auch kein Gewerbe anmelden, um Landwirtschaft betreiben zu wollen.

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirstschaft noch als Ausübung eines freien Berufs (...) anzusehen ist." (§ 15 EStG).

Auch steuerrechtlich ist Landwirtschaft also kein Gewerbe.

Wer ein Gewerbe anmeldet, der muss auch eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Das leitet sich aus der Gewerbeordnung und aus dem Einkommenssteuergesetz ab. Das heißt aber nicht, dass nicht jeder einem Gewerbe nachgehen kann. Wenn man LoF-Tätigkeiten nachgeht, dann hat das rechtlich erstmal nichts mit Gewinnerzielungsabsicht zu tun. Diese steht nur im Zusammenhang mit einem Gewerbe.

Und noch ein kleiner Hinweis: ein grünes Kennzeichen hat nicht zwingend etwas mit Landwirtschaft zu tun. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Betonpumpen oder Anhänger können grüne Kennzeichen haben, solange sie dem festgestellten und festgeschriebenen Zweck dienen. Das gleiche gilt für Zugmaschinen, die eine erhöhte KfZ-Steuer bezahlen. Deren Anhhänger können ebenfalls ein grünes Kennzeichen erhalten.

Ich will keinen Streit hier vom Zaun brechen, aber gerade die rechtlichen Aspskte müssen sauber dargestellt werden, damit hier niemand falsch informiert wird. Wir wollen uns schließlich alle unterstützen. Ich denke wir sind uns darüber einig, dass man viele verschiedene Regelungen beachten muss.

Viele Grüße und frohe Weihnachten,

{Hook}
 
Zurück
Oben Unten