Grünland

robertoricci

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27 Februar 2008
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48565 Steinfurt
Moin,

ist es erlaubt Kaminholz auf Grünland abzustellen?

Ich habe die Möglichkeit etwas Grünland zu pachten und bin am überlegen ob es erlaubt ist dort etwa 30 Gitterboxen Holz abzustellen. Ich bin verzweifelt auf der suche nach einem Abstellplatz für mein Kaminholz. 

Hier geht es um 0,65 ha. 
 
Hallo,

bei uns ist es nicht erlaubt!! Es hat was mit der Nutzung dieser Fläche zu tun. Grünland wird zur Schnitt oder Trittnutzung genommen und nicht als Lagerplatz.

Allerdings ist es so, dass wo kein Kläger ist auch kein Richter benötigt wird.

Gruß
 
Hallo.

Wer kontrolliert denn sowas??? Und wer schreibt sowas überhaupt vor?

Mein ehemaliger Vermieter hat semiprofessionel Brennholz gemacht, ca. 800 bis 1000 Festmeter im Jahr, neben der Arbeit, 4 Schicht! Der hat sein Holz in selber gebauten Gitterboxen auf seinem Hof gestapelt bis zu 6m Höhe. Der musste Auflagen erfüllen bezüglich Verkehrssicherungspflicht und Brandschutz.

Gruß Jürgen
 
Hallo,

mein alter Herr hat vor ein paar Jahren bei uns nicht weit vom 

Hof ,in der Obstbaumwiese mit Hausacker einen Holzstoß gesetzt ca. 2mx8m ,

bin damals durch zufall dazugekommen wie da eine Sat -schüssel dahinter entlang lief .

So und nun ! dies war eine Feld und Nutzungsprüfung vom Landwirtschaftsamt ,mit Verwarnung 

und abzug der Holzfläche .

Wenn dies heute bei Abgage eines MFA nicht angeben wird , sieht der Sachbearbeiter es bei Bearbeitung 

dess MFA per Gps am PC.

Gruss Karl 
 
Karl hat es gesagt. Holz lagern ist Ok, allerdings habe auch ich durch Luftbilder Abzug an der Beantragten Fläche bekommen. Was ja nicht weiter schlimm ist.Bei uns zieht das Amt sogar gelagerte Rundballen oder Hecken an der Fläche ab.

MF-Gruß Andreas

http://www.beepworld.de/members47/andis-oldtimer/
MASSEY-FERGUSON.....weil es die Besten sind!!!!!!!
 
In manchen Bundesländern braucht man für die Lagerung solch einer Holzmenge bzw. Einrichtung eines Lagerplatzes eine Baugenehmigung. Bei uns ist es so. Dies hat mir mein Nachbar gesagt der bei der Gemeinde arbeitet. Wo kein Kläger  da kein Richter- lass es drauf ankommen. Baugenehmigung in der Gemarkung auf Grün- oder Ackerland bekommst Du wiederum nur wenn Du priviligiert bist, also Land- oder Forstwirt.
 
Also bei Uns ist alles solange Ok wie man des Ortsveränderlich hält (z.B. mit dem Frontlader versetzbar)

Wer Landwirt ist hat ja auch noch die Möglichkeit einer baugenemigunsfreien "Feldscheune". Da gibt es aber Einschränkungen, im Süden der Republik sind solche Bauten wohl noch Recht üblich, hier bei uns hat man sofort die Grünen auf dem Hofplatz, von daher sollte man sich an die Regeln dafür halten....
 
Bei uns in BW sind es meines Wissens max 30 Fm die erlaubt sind auf einer Wiese zu lagern.

Wenn es niemand stört kannst Du  natürlich auch viel mehr lagern, aber es gibt immer wieder Menschen die haben nichts anderes zu tun

als überall zu suchen, wie sie ihre Mitmenschen schikanieren können.etwas arbeiten tun sie in der Regel nicht, gehn samstags lieber zum Fußball.

und wenn sie dann Sonntags spazieren gehen dann stören sie die Holzstapel oder Ballen auf der Wiese.

Dann gibt es wieder andere, die gönnen Dir einfach dein Holz nicht, hätten es auch gerne, sind aber zu faul es zu machen. 

Ich würde es auf jeden Fall riskieren

                                                                               Gruß   Harry 
 
Hallo,

lager das Holz auf der Koppel. Die verbleibende Grünfläche wird von dir gepflegt; sieht für den Außenstehenden immer "schicki lacki" aus. 

Ein sichtbarer Hinweis deiner telefonischen Erreichbarkeit schreckt die meisten Nörgler ab!

Wenn irgendeine Behörde aktiv werden sollte; dies immer mit Begründung. Behörden schreiten auch nur bei erkannten Dringlichkeiten ein -da liegt Holz auf der Wiese- achso.........

Lg Ralph a. SH
 
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