Gummiwagen, Vorschriften für Bremsen?

bohrmeister

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Tag zusammen.

Ich möchte mir einen Gummiwagen zulegen und legal bewegen.

Einen habe ich zwar, der hat aber keine Typenschilder mehr und den Hersteller gibts auch nicht mehr.

In den Kleinanzeigen werden in meiner Gegend mehrere angeboten. Es sind aber entweder keine Papiere verfügbar (weil nie zugelassen), keine Typenschilder auf Achsen und Zugeinrichtung oder auf den Bildern sind eigenartige Feststell-Bremseinrichtungen zu sehen. Daher meine Frage:

Wie sieht eine amtliche Auflaufbremsanlage (20Kmh), nicht LoF aus. Insbesondere ist Feststellbremse vorgeschrieben? Bilder wären hilfreich.

Grüße und danke
 
Moin.

Da hat jeder Hersteller sein eigenes Süppchen gekocht. Mein 8 Tonnen Kipper hat nur eine gebremste Vorderachse, andere beide Achsen. Deshalb passen bei mir nur 20 Zoll Räder drauf, da sind inzwischen die Reifen recht teuer.

Sonst muss halt alles in Ordnung sein, Deichsel nicht verbogen, Zugöse nicht ausgeleiert und gerade. Bremsgestänge gerade und leichtgängig. Und die Bremse darf nicht dauerhaft verriegelbar sein, muss also bei Zug von alleine aufspringen für die Funktion. Zum Zurücksetzen muss dann ein Seil angebracht sein mit der man die Sperrklinke verriegelt. Ebenso muss ein Abreissseil am Handbremshebel montiert sein das bei der Fahrt am Zugfahrzeug eingehängt wird. Also eigentlich wie bei einem PKW Anhänger. 

Alle Angaben ohne Gewähr. 

Gruß Jürgen 
 
Mit einer §21 Abnahme ist viel möglich.

Bei mir wollte der TÜV überall die Typenschilder sehen.

Deichsel, Auflaufeinrichtung, Bremse, Achsen und Rahmen.

Dann schaut der TÜV in den Unterlagen.

Rahmennummer sollte auch passend eingeschlagen sein.

Dann bekommst du eigentlich den Anhänger abgenommen, einen Fahrzeugschein und kannst ihn anmelden.

Hat der Anhänger nicht die Typenschilder würde ich persönlich nicht damit anfangen.

Grüße Klemens 
 
Hallo, folgendes zum Thema:

Zusätzlich zur Betriebserlaubnispflicht tritt gerade bei Anhängern in der Land- und Forstwirtschaft die Kennzeichenpflicht. Werden die Anhänger mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt, müssen diese zwar kein eigens zugeteiltes Kennzeichen führen, die Anbringung eines Kennzeichens, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf, ist jedoch vorgeschrieben. Eine Abstempelung dieses sogenannten Wiederholungskennzeichens ist nicht erforderlich. Selbst gestaltete Kennzeichen allerdings sind nicht gültig. Auch das Wiederholungskennzeichen muss den Vorschriften hinsichtlich Schrift und Ausgestaltung entsprechen.

Die Inbetriebnahme ohne Kennzeichen stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld werden kann. Die Anhänger sind auch mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsschild auszustatten. Die Betriebserlaubnis für den Anhänger ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zweckbestimmung ist in jedem Fall zu beachten.

Die Anhänger sind ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Soll der Anhänger andere Zwecke genutzt werden, unterliegt er der Zulassungs- und Versicherungspflicht und muss ein eigenes Kennzeichen führen (auch wenn er nicht schneller als 25 km/h gezogen werden soll). Der Anhänger ist dann auch zur Hauptuntersuchung einer Überwachungsorganisation vorzuführen. Anhänger, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gezogen werden sollen, benötigen ebenfalls ein eigenes Kennzeichen. Dieses wird durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, wenn eine Betriebserlaubnis für den Anhänger vorliegt. Die Betriebserlaubnis ist also vor der Zulassung des Fahrzeugs einzuholen.

Ausnahmen: Für Anhänger, welche vor dem 01. Juli 1961 erstmals in Verkehr gekommen sind und die ausschließlich land- und forstwirtschaftlichen Betrieben entsprechend genutzt werden, ist beim Betrieb bis 25 km/h keine Betriebserlaubnis erforderlich. Der Nachweis über das Alter des Fahrzeugs kann über das Fabrikschild erbracht werden.

Gruss Klaus
 
Danke für die Meldungen. Die ganze Geschichte mit Typenschildern, LoF, Zulassungspflicht ist bekannt.

Meine Frage bezieht sich vor allem auf die Feststellbremse.

Grüße
 
Hallo Lutz,

da das Unterfangen mit der Zulassung von LoF Anhängern hinreichend komplex ist (ich hab es schon 2mal durch) und du wiederholt speziell nach der (Festell-)/Bremse fragst hier meine bisherigen Erfahrungen.

Wie von Jürgen bereits geschildert hat da jeder Hersteller sein eigenes Süppchen gekocht, jedoch sollte min. die Vorderachse auflaufgebremst sein. Eine Festellbremse kann entweder ebenfalls auf die Vorderachse, auch über das gleiche Gestänge, oder unabhängig auf die Hinterachse wirken. Weiterhin muss über die Deichsel eine Fallbremse realisiert sein, heist die Deichsel muss bei ca. 10-20cm über dem Boden in der Bremse hängen bleiben und darf den Boden nicht berühren. Hintergrund: Sollte sich die Zugeinrichtung von der Zugmasschine lösen, muss der Anhänger selbstständig zum Stehen kommen. Ein Brems-/Abreisseil wie im PKW Bereich ist mir nicht bekannt bzw. wurde selbst auf gezielte Rückfrage nicht benötigt. 

Interessant an der Stelle ist, dass ich Ende letzten Jahres einen Neuzugang bekommen habe. Einen "BRUNS ZK50" mit 3,4t zgm. Der Wagen hatte bereits Papiere und wurde in Niedersachsen frisch getüvt, allerdings ohne Feststellbremse. Der Zahnkranz und die Aufnahme an der Auflaufeinrichtung ist noch sichtbar vorhanden, Gestänge und Bremshebel fehlen. Auf Rückfrage dazu meinte der Verkäufer, dass er dazu noch nie Probleme hatte und dem Prüfer die Fallbremse (Zugöse 10-20cm über Boden) wichtig war und die Feststellbremse irrelevant wäre. Nun wie gesagt das war wohl die Aussage vom TüV Nord in Niedersachsen... Was die Prüfstelle nächstes Jahr bei mir in Hessen dazu sagt, steht noch aus :)

Habe schon überlegt wie ich eine Feststellbremse vernünftig wieder einrüsten könnte, beim bewegen mit der Hand auf abschüssigem Gelände manchmal recht praktisch. Da der original Bremshebel mit Gestänge aber nicht zu bekommen ist und bisher bei jeder baugleichen Deichsel auch fehlt (Fehlkonstruktion?) geht es nicht ohne Schweißarbeiten an der Zugeinrichtung. Da warte ich aber lieber erstmal bis zur nächsten Prüfung, was der Prüfer da verlangt oder genehmigt...

Allgemein, wie vom Vorredner bereits beschrieben, ohne Papiere oder alle Typenschilder und passender Fahrgestellnummer auf der Rahmen -> keine Chance (!)

Hoffe das hilft dir etwas weiter.

Grüße, Alex
 
Danke Alex für die Info. Daher rührt möglicherweise die Uneiheitlichkeit bei den angebotenen Hängern.

Hänger ohne Papiere und oder ohne Typenschilder fallen bei meiner Suche gleich raus. Der geringe Rest, der ev interessant sein könnte, reduziert sich weiter durch nichtvorhandene oder verbastelte Feststellbremsen.

Wenn die Fallbremse ausreicht, erweitert sich die Anzahl der Interessenten Angebote

Grüße, Lutz 
 
Hallo,

mit der Feststellbremse die auf das Gestänge wirkt kann man doch  sehr praktisch die Höhe der Zugdeichsel beim Abhängen einstellen, das ist doch hauptsächlich Sinn der Sache.

Absteigen, die 2 Feststellbremse soweit anziehen das sich die Deichsel hebt und oben am Anhägmaul ansteht, jetzt kann man abhängen die Deichsel bleibt in Positon.

Man kann dann anhängen ohne das man jemanden benötigt der die Deichsel hebt, oder muss an Ihr rumzerren, außerdem bleibt die Bremse während des Anhängevorgangs noch aktiv, was bei beladenem Anänger schon eine gewisse Sicherheit für den Benutzer bringt.

Zum reinen sicheren Bremsen was der Tüv ja überprüft, reicht es  das die Deichsel über dem Boden bleibt, ist logisch.

MfG Hannes
 
Hast Du schon Kontakt zur Prüfstelle aufgenommen? Hab mal die Erfahrung gemacht das gar nicht jeder Prüfer "Bock" darauf hat einen solchen Anhänger zu prüfen. Darum fordern die dann sehr viele Details, offenbar in der Hoffnung das sich das Thema dann schon von selber erledigt.

Hab dann Kontakt zu einem TÜV Ingenieur bekommen der gelernter Landmaschinenmechaniker war und auch regelmässig Landmaschinen geprüft hat. Hab das ganze vorher mit dem besprochen und plötzlich war das alles gar nicht so wild.

Vielleicht hast Du ja auch ‘ne Prüfstelle in der Nähe, dann würd ich da einfach mal hinfahren und mit den Leuten reden. die beissen gar nicht!

Gruß

Klaus
 
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