Gute Nachrichten!

case833av

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97702 Unterfranken/ Bayern Kleinwenkheim
Frei Auswahl!

Der Bundesrat hat am 15.Februar die Lideralisierung des Paragraphen 21 der StVZO beschlossen:

Mit diesem schritt ist es künftig allen zugelassenen Prüforganisationen möglich,

sowohl ein Vollgutachten als auch Einzelabnahmen vornehmen zu können!

Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Termin noch nicht bekannt!

Aus der aktuellen Oldtimer Traktor

Gruß

Kurti
 
Das heisst jeder TÜV kann Reifen eintragen so wie ein H gutachten erstellen?

-

Dann wird der sammel TÜV im Dorf wenigstens wieder interessanter!

mfg

Marco
 
Ja,

das ist schön. Nur der Prüfer muß es dann auch dürfen. Nicht jeder Prüfer der eine HU machen kann,

darf auch eine Vollabnahme machen. (Mußte auch schon zum anderen TüV dafür fahren).

Was ist das mit dem Lichttest? Muß da jetzt ein Prüfplatz her? War bei mir  ende Dez. noch nich.

Gruß Matthias
 
Moin.

Ich war doch neulich auch bei der HU. War im Nachbarort bei der Kneipe. Da waren 2 Ingenieure, einer hat draußen alles geprüft, der andere drinnen den Schreibkram erledigt. Licht musste ich nur durchschalten. Niedersachsen.

Gruß Jürgen
 
moin

hab schon mit meinem tüv mann des vertrauens gesprochen.

Fakt ist §21 abnahmen dürfen alle machen,aber in welchem umfang ist noch nicht ganz raus.

Die eu hat da wohl auch noch was zumelden

lassen wir uns mal überraschen

mfg
 
Grundsätzlich geht es darum, das auch andere Prüforganisationen nun bundeseinheitlich diese 21er Abnahme durchführen dürfen. Das war bisher dem TÜV ( in Westdeutschland) und der DEKRA ( in Ostdeutschland) vorbehalten. Warten wir mal der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab.

Gruß Zackie
 
Die eu hat da wohl auch noch was zumelden

Was hat die EU da zu melden ? Stand meiner Kenntnis nämlich : N I X. Das betrifft lediglich eine Änderung einer nationalen Verordnung !

Gruß Zackie
 
Das mit dem zertifizerten "Lichtprüfplatz" ist seit Ende letzten Jahres Vorschrift geworden, damit ist natürlich die TÜV Abnahme auf dem Dorfplatz ( Sammeltüv ) erledigt, genauso der TÜV bei jeder kleinen Tankstelle mit Werkstatt. Wenn der Platz zur Prüfung der lichttechnischen Einrichtungen nicht vorhanden ist oder der vorhandene Platz nicht den neuen gesetzlichen Prüfvorgaben entspricht, ist und darf keine Prüfung durchgeführt werden. Allerdings ist das wohl auch Auslegungssache. Aus eigener Erfahrung: TÜV-Prüfung im November 2018, stattgefunden hat der Sammeltüv bei einer LKW und Omnibuswerkstatt die über die entsprechenden Einrichtungen und auch über den geforderten " Lichtprüfplatz" verfügt, geprüft wurde im Hof. Das übliche Programm: alle Lichter, Hupe, Bremsen, Lenkung, Verbandszeug, Warndreieck, Warnweste, ich glaube das wars und falls ich was vergessen habe aufzuzählen, auch das wurde geprüft. Ich denke, das die neue Prüfvorschrift eher auf die kleinen Werkstätten abzielt und denen die Prüfungsberechtigung ab erkennnt.

Gruss Klaus
 
...ob damit irgendetwas besser wird, bleibt abzuwarten!? Nicht jede Liberalisierung einer Gesetzesvorschrift bringt zwangsläufig auch eine Verbesserung für den Endverbraucher mit sich. Schauen wir mal, wie die anderen Prüforganisationen sich bei solchen (Voll-)Abnahmen "bewähren"...

Ich fühlte mich diesbzgl. beim TÜV bislang immer gut aufgehoben.

Gruß :-))

__________________________
Gaggenau / Neuss / Forstern
 
hallo

Nicht eu sondern EG richtlinien,hatte mich verschrieben.

Warten wir mal ab,bei sowas will doch jeder was vom kuchen abhaben.

Und seien wir doch mal ehrlich ,ist doch garnicht gewollt das der normal bürger irgendwelche einzelabnahmen an seinem Fahrzeug macht.

Kenn das spiel ,hab oft genug wegen meinem c-kadett mit Tüv telefoniert

mfg
 
Nicht eu sondern EG richtlinien,hatte mich verschrieben.

Nein, auch die nicht. Es betrifft nur nationales Recht !

Gruß Zackie
 
case833av:

Frei Auswahl!

Der Bundesrat hat am 15.Februar die Lideralisierung des Paragraphen 21 der StVZO beschlossen:

Mit diesem schritt ist es künftig allen zugelassenen Prüforganisationen möglich,

sowohl ein Vollgutachten als auch Einzelabnahmen vornehmen zu können!

Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Termin noch nicht bekannt!

Aus der aktuellen Oldtimer Traktor

Gruß

Kurti
Hallo, 

weiß jemand ob diese Änderung jetz schon in Kraft getreten ist und man bei jeder Prüforganisation eine Einzelabnahme bekommen kann?

Viele Grüße

Benni
 
Hallo, 

hatte das Thema aktuell bzgl. Reifenabnahme die so nicht in der ABE stehen bei der KüS. Mein Prüfer meinte dazu das er es zwar nun prinzipiell dürfe, allerdings dafür einen Lehrgang nachweisen muss dessen Kosten aktuell die Nachfrage nicht rechtfertigen. Könnte mir vorstellen das es sich dabei um keinen Einzelfall handelt und es noch ein paar Jahre dauert bis das in der Praxis angekommen ist.

Muss nun also doch leider einen Ausflug zum TüV-Süd machen...

Grüße Alex
 
IHC_Bubi:

Hallo, 

hatte das Thema aktuell bzgl. Reifenabnahme die so nicht in der ABE stehen bei der KüS. Mein Prüfer meinte dazu das er es zwar nun prinzipiell dürfe, allerdings dafür einen Lehrgang nachweisen muss dessen Kosten aktuell die Nachfrage nicht rechtfertigen. Könnte mir vorstellen das es sich dabei um keinen Einzelfall handelt und es noch ein paar Jahre dauert bis das in der Praxis angekommen ist.

Muss nun also doch leider einen Ausflug zum TüV-Süd machen...

Grüße Alex
Genau so ist es, die ganzen Organisationen müssen ihre Leute die nun 21er machen sollen auf Lehrgänge schicken, bis dies alles durch ist wird es noch einige Zeit dauern
 
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