Habe ich misst gemacht????

Stefan.t2

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14 April 2012
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Habe Sonntag ein einachsschlepper verkauft und der kaufer ist mit dem schlepper losgefahren ohne zulassung und versicherungsschutz

die polizei stopte ihn.

jetzt meine frage kann ich dafür belangt werden????
 
Danke das wollte ich hören aber ein komisches Gefühl habe ich denn noch

Und danke für die schnelle Antwort

 
 
Moin...

Mach dir keine Gedanken, ich habe mal einen Hanomag verkauft der (wie ich auch im Kaufvertrag festgehalten habe) nur bedingt lauffähig war und auch die Bedingungen die die StvZo stellt und sehr grob erfüllt hat... Ich denke ihr wisst was ich meine ;-) Na jedenfalls habe ich den Käufer darauf hingewiesen, dass er den Schlepper bitte mit Tieflader abholen mögen. Er wollte jedoch nicht hören und meinte das geht schon und er wäre über seine Kurzzeitkennzeichen abgesichert... Wie es so kommen sollte, wurde er nach 6km angehalten und zu allem Übel ging der Schlepper beim an die Seite fahren auch noch aus und blieb mitten auf der Straße stehen! Das hat den Besitzer ordentlich was gekostet (Mehr als der Schlepper eigentlich gekostet hat *g*)... Ich weiß es so genau, weil die Polizei später bei mir vor der Tür stand und ich zu dem Sachverhalt befragt wurde. Mehr wollten sie allerdings nicht von mir, ich hatte mich richtig verhalten, so die Polizisten...

Also wie gesagt mach dir nicht so viele Gedanken... LG Fabi
 
Hallo,

die Frage ist doch erstmal, was hat die Polizei gesagt? Da ein Einachsschlepper nicht zulassungpflichtig ist ist er somit auch nicht versicherungspflichtig. In vielen Privathaftpflicht-Vericherungen sind solche Arbeitsmaschinen beitragsfrei mitversichert.

Desweiteren muß man schauen, wie weit hier die StVO greift. Muß eine Beleuchtung bzw Blinker vorhanden sein.

Ich denke, für dich wird das alles keine Auswirkungen haben
 
Hallo,

der Einachsschlepper ist zulassungsfrei, solange er in Land- und Fostwirtschaft, Obst- und Gartenbau eingesetzt wird. Außerhalb davon braucht er eine Zulassung. Die beliebten Vatertagsfahrten sind absolut tabu. Er läuft bei mir mit in der Privathaftpflicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Wenn man eine Kiste Bier holen fährt damit, muß man halt sehen daß auch ein Sack Kartoffeln als Alibi mitfährt. Der Sack muß ja nicht so groß sein.....

Tschüß,

Bernd
 
Hallo Leute

Das dürfte auch davon abhängen ob von privat oder Händler gekauft. Aber im Grund steht da der Käufer selbst in der Verantwortung wie der ein Fahrzeug heimbekommt wenn ihm schon beim Kauf bekannt ist daß es nicht zugelassen ist selbst schuld.

Bei einem Händler könnte es allerdings sein daß er eine gewisse Mitverantworung trägt wenn er ein nicht angemeldetes Fahrzueg von Hof rollen lässt.

Als ich vor Jahren meinen MF verkauft habe stand der auch bei einem Händler zum verkaufen in meinem Auftrag. Der Käufer ist da auch ohne Zulassung eine größere Strecke mit den alten Kennzeichen nach Hause gefahren da war auch nicht so wohl dabei.

Der Händler meinte da nur lapidar der ist wenn was passiert selbst Schuld wenn er ohne Zulassung fährt.

m.f.G.IHC633A
 
Das Wichtigste ist, dass der Eigentumsübergang durch einen Kaufvertrag nachgewiesen werden kann!
 
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