Hänger Baujahr 1958

D217s

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63811 Stockstadt
Hallo Gemeinde,

wir erwerben grade einen Zahnstangenkipper Baujahr 58 top hergerichtet zu einem guten Preis und das noch ganz in der Nähe. Ich habe aber dennoch eine Frage. Ich habe nun schon öfter gelesen für einen Hänger gebaut vor 62 benötigt man keine Papiere, wenn ich den aber doch hinter einen Zugelassenen Schlepper mit schwarzem Nummernschild nachziehen möchte, muss ich den doch irgend wie versischern und zulassen. Hat da jemand Erfahrung und kann mir was dazu sagen?

Gruß Alexander
 
moin Alexander, das hast Du schon sehr gut erkannt das die Regelung ohne Papiere für Dich nicht gilt. Ohne Papiere ist nur zu LoF-Zwecken im angemeldeten LoF-Betrieb möglich. Du benötigst eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen der dir die notwendigen Formulare zum Ausstellen der Zulassungsbescheinigung erstellt

mfG Heiko
 
Danke Heiko, für die schnelle Antwort. Unser 724 hat ja eine grüne Zulassung für LOF, von daher hätten wir keine Probleme wir wollen aber den Hänger auch für andere Zwecke nutzen mit unseren schwarz angemeldeten Schleppern. Deshalb werden wir den Hänger mal beim TüV vorstellen, er hat ja noch alle Typenschilder und der Hersteller ist auch bekannt.

Gruß Alexander
 
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