Haftung bei Privatverkäufen

633A

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Hallo Leute

In wie weit muss man als Privatverkäufer eigentlich haften auch wenn man vor dem Verkauft darauf hinweist dass man keine Garantie gibt und kein Rückgaberecht einräumt?

m.f.G.IHC6332A
 
Du haftest dann nur, wenn du verdeckte Mängel arglistig verschweigst. Alles was bei einer Besichtigung klar erkennbar ist unterliegt in einem solchen Fall nicht der Haftung. Schäden, die erst hinterher auftreten auch nicht. Du solltest den Käufer eine Probefahrt machen lassen, damit kann er sich nicht darauf berufen, dass ein Fehler erst beim Bewegen erkennbar war. Natürlich müssen alle Angaben, die du machst der Wahrheit entsprechen. Bei nachweislich falschen Angaben (zum Beispiel bei Umfang und Zeitpunkt von Restaurationsarbeiten) haftest du nicht nur, sondern begehst noch einen Betrug.

Gruß Stefan
 
Hallo Stefan

Das habe ich mir fast gedacht dass ich da richtig kiege, aber es handelt sich um Verkäufe in der Buch bei EBYA, da muckt eine Käufer rum. Habe aber deutlich auf den Status als Privatverkäufer hingewiesen und keine Garanite oder Umtausch angeboten.

m.f.G.IHC633A
 
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