Du haftest dann nur, wenn du verdeckte Mängel arglistig verschweigst. Alles was bei einer Besichtigung klar erkennbar ist unterliegt in einem solchen Fall nicht der Haftung. Schäden, die erst hinterher auftreten auch nicht. Du solltest den Käufer eine Probefahrt machen lassen, damit kann er sich nicht darauf berufen, dass ein Fehler erst beim Bewegen erkennbar war. Natürlich müssen alle Angaben, die du machst der Wahrheit entsprechen. Bei nachweislich falschen Angaben (zum Beispiel bei Umfang und Zeitpunkt von Restaurationsarbeiten) haftest du nicht nur, sondern begehst noch einen Betrug.
Gruß Stefan