"Davon ab ist der Anbau eines Zugmauls und die Nutzung auf öffentlichen Verkehrsraum verboten. Diesen Murks sieht man auch immer öfter wenn jemand einen Holzspalter am Dreipunkt hat und dahinter noch einen Anhänger. Denk zukünftig werd ich bei solchen Gespannen Bilder machen und die Rennleitung anfunken"
Nabend Thomas;
mir ist bekannt, das eine Anhänglast hinter Heckanbaugeräten herstellerseitg unter Auflagen freigegeben ist.
Zitat aus einem Merkblatt für Anbaugeräte :
Heckanbaugeräte dürfen mit einer Anhängekupplung ausgerüstet sein. Das Leergewicht eines Heckanbaugerätes darf höchstens 400 Kg betragen. Der Schwerpunkt des Anbaugerätes darf nicht weiter als 600 mm von den Enden der unteren Lenker des Dreipunktanbaus oder der Ackerschiene entfernt sein.
Das Mitführen von Anhängern hinter Anbaugeräten ist nur vertretbar unter nachstehenden Voraussetzungen, die auf einem vom Gerätehersteller am Anbaugerät anzubringenden Schild wie folgt angegeben sein müssen :
Die Fahrgeschwindigkeit darf 25 Km/h nicht überschreiten.
Der Anhänger muss eine Auflaufbremse oder eine Bremsanlage haben, die vom Fahrzeugführer des ziehenden Fahrzeugs betätigt werden kann.
Das Mitführen eines einachsigen Anhängers am Anbaugerät ist nur zulässig, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt.
Ein zweiachsiger Anhänger (Drehschemel) darf am Anbaugerät migeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als das 1,25-fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, jedoch höchstens 5,00 Tonnen beträgt.
Das Mtführen von Anhängern hinter einer mit einer Behelfsladefläche versehenen Zugmaschine ist nicht zulässig
Gruß Zackie
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