Hhhmm.... das sollte man so wohl besser nicht machen.

Man beachte diesen Passus:


Für die Leute die hier immer mit den guten 25er Schildern umhergurken......und dann sich prallel über ihre 45 km/h freuen, weil die Bude ja gedreht ist (ich überspitze jetzt etwas, aber man weiß was gemeint ist)...

......solange kein Kläger, da kein Richter.
 
Das hat mit dem Ladegut herzlich wenig zu tun.....es geht sich um die Zulassungsbefreiung der Anhänger und somit um die damit verbundene Steuerbefreiung durch den Transport landw. Erzeugnisse.

Fahre ich schneller als die Zulassungsfreiheit/Steuerbefreiung es vorgibt, dann begehe ich Steuerbetrug, denn ich prelle ja alle die Nutzer, die ihren Anhänger mit 40 km/h anmelden und dann auch Steuern bezahlen.
 
Moin,auch wenn man einen Anhänger auf 40km/h zuläßt, kann man ihn zu ldw Zwecken auf grüner Nummer und damit steuerfrei fahren, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.GrüßeFrank
 
Hatten die beiden ein 40 km/h-Schild am Anhänger? Nein.....

Sie fuhren mit einem nicht zulassungspflichtigen Anhänger (gem. § 18 Nr. 2,Satz 6 ff. StVZO) mehr wie 25. Diese Anhänger waren aber zugleich, durch ihre 25-km/h-Zulassung, steuerbefreit. 

Sie fuhren nun 40 km/h......überschritten also wissentlich die erlaubte Geschwindigkeit.

Ein Zulassungspflichtiger (siehe hierzu nochmals den Passus unter § 18 I StVZO) Anhänger, der 40 fahren darf meinetwegen, muss erst bei der Anmeldung durch das zuständige Finanzamt gem. § 3 Nr. 7 (KraftVerkStGe) auf Steuerbefreiung geprüft und genehmigt werden......

Das ist ja hier alles nicht erfolgt,,,,,darum der Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Logisch, oder?
 
Also fahren mit einem 25km/h anhänger mit gut 40km/h gibt eine Anzeige eines nicht zugelassenen Fahrzeugs. Für den Fahrer und den Besitzer.Dem Besitzer drohen 2000eu Geldstrafe und dem Fahrer 75€ Strafe + 3 Punkte + noch einmal erwischen lassen innerhalb eines Jahres Führerscheinentzug.Wer es anzweifelt dem kann ich gerne eine Kopie von der Anzeige usw schicken, hab hier was frisches liegen. 
 
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