Hier war auf einmal Schluß mit Lustig

Harry 3

Bekanntes Mitglied
Registr.
30 März 2013
Beiträge
1.106
Ort
72669 Unterensingen
Hallo zusammen,

Dieser Artikel erschien gestern in unserer Tageszeitung. Ist Euch schon mal so etwas passiert? und wie schauts aus mit den Oldtimertreffen, sind die auch nur geduldet?

Gruß    Harry

eup-1121791919-2308d9e25d6963a9933f7754f4dcd827-1405059985_big.webp
 
Leider kommt das immer häufiger vor in letzter Zeit, weshalb ich meinen Lanz und den anderen Wahl W17 nun mit schwarzer Nummer fahre (auch wegen Oldtimertreffen).

Ein Kumpel musste sogar seinen Eicher stehen lassen, als er seiner Freundin einen Maibaum gestellt hat... Da verstehen manche Polizisten keinen Spaß.

Rechtlich gesehen dürftest du mit grüner Nummer nicht mal auf ein Oldtimertreffen fahren.

____________________

Nothing runs like an IHC!
 
Servus,

ich bin da auch mittlerweile vorsichtig geworden und halte bei solchen Sachen dann Absprache mit dem Landratsamt. Notfalls muss man dann eben Kfz-Steuer nachzahlen...

Grüße aus Bayern

Hannes
 
Na, das sind ja wohl gröbste Verstösse gegen geltendes Recht. Personentransport auf einem Anhänger ist da ein gaaaannnnz heikles Thema. Ist machbar im LoF-Bereich, aber sonst . . .  Auflagen ohne Ende.

Allgemein gültige Regelungen gibt es nicht wirklich, es wird von Bundesland zu Bundesland und von Landkreis zu Landreis , von Stadt zu Stadt anders gehändelt.

U N D das grüne Kennzeichen ist halt zweckgebunden, da gehört ein Autocorso nicht zu ! Ein wenig zu blauäugig war der gute Mann !
 
Gib einem deutschen Spiessbürger eine amtliche Kappe zum aufsetzen und statte ihn mit einer behördlichen Funktion aus, dann kommt der so in Fahrt, dass er weder eigene Freunde noch Verwandte wiedererkennt und gnadenlose Rundumschläge austeilt. "Linksdeher"
 
Wer heutzutage immer noch so merkbefreit ist, daß er Personen auf dem Anhänger transportiert und Spaßveranstaltungen mit lof-Kennzeichen durchführt, dem gehört es nicht anders. 

Kein Mitleid. 

Und das hat nix mit Rundumschlag zu tun. Was würdest Du tun, wenn Dein Kind auf dem Anhänger durch so einen"Ahnungslosen" zu Schaden käme? Da wärst Du nämlich der erste, der alle Hebel in Gang setzen würde, damit dieser Kerl nie wieder auf einen Traktor steigen darf. 

Und übrigens:

http://www.traktorhof.com/forum/viewtopic.php?f=39&t=17657

Schaut Euch v.a. mal den Beitrag von 0000-FL-114 vom 3.7.14 auf Seite 1 an.

Daß aber der mit seinem beknackten Lärmerzeugungskorso nicht drunterfällt ist auch klar. 

Gruß

Michael
 
Naja nach geltendem Recht hat der Mann in "Grün" recht. Aber bei alll den Umzugen wie Volksfest,

Fasching oder Ähnlichem sind die geschmückten Festwagen vor denen ein Traktor läuft

gerne gesehen, es wird sogar von Seiten der Komunen sogar dafür geworben ,das sich die Vereine

an den Ümzügen beteiligen.Müßte da jeder Schlepper mit grünem Taferl daheimbleiben wär es

ganz schnell sehr leer. Die Regelwut in Deutschland würde alles auf null stellen.

na dann GUTE NACHT DEUTSCHLAND

max
 
Auf Schleppern, Anhängern und Ladeflächen dürfen Personen nur mitgenommen werden, wenn geeignete Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Das Stehen während der Fahrt ist verboten. ( §21 Abs.1 und 2 der STVO)

Brauchtumsveranstaltung :

Die eingesetzten Fahrzeuge (also auch der Anhänger) benötigen eine Betriebserlaubnis; Die Zugmaschine ein amtliches Kennzeichen. Das Zugfahrzeug muss Haftpflicht versichert sein. Der Fahrzeugführer muss die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen und muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Fahrten bei Karnvalumzügen; Schützenumzüge odewr auch Maibaum holen fällt unter das "Brauchtum". Die Vatertagstour aber nicht !

Während der An- und Abfahrt zum Ereignisort darf sich niemand auf dem Anhänger aufhalten. Dies ist nur während der eigentlichen Veranstaltung erlaubt !

Viele Gemeinden verlangen mittlerweile eine Bestätigung der Versicherung, das die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen auch vom Versicherungsunternehmen genehmigt wurde. Außerdem erschweren viele Gemeinden die Teilnahme in dem sie sich für den mitgeführten Anhänger eine gültige TÜV-Abnahme nachweisen lassen.
 
moin, an alle die den "Mann in Grün" als Spaßverderber sehen. Der Polizist ist nun mal einer der nicht einfach wegsieht sondern eingreift wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Vorschriften halten, da hilft kein Jammern.

Die Liste der Verstöße in diesem Fall ist nun mal lang und wurden schon zur genüge aufgezählt.

Bei den genehmigten Brauchtumsveranstaltungen in denen Traktoren mit Anhänger zum Personentransport eingesetzt werden gilt auch eine maximale Geschwindigkeit in Höhe von Schrittgeschwindigkeit.

Und wenn der tatsächlich auch so im Straßenverkehr rumfährt wie die Leute auf dem Trecker sitzen, sogar ein Kind auf dem Schoß des Fahrers, eine sichere Fahrweise ist nicht mehr gewährleistet. Ich habe kein Mitleid mit ihm. Saftige Geldstrafe ist angebracht, evt. sogar ein Fahrverbot.

mfG Heiko
 
Zurück
Oben Unten