Hinterad kotflügel verbogen IHC 453

IH453

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Hallo da unser 453 bei nässe gegen einen Pfosten geruscht ist ist der rechte kotflügel hinten verbogen nach oben richtung Überrollschutz so ca 1 1/2 cm. Wie kann man diesen wieder runterbiegen ohne ihn dabei zu zerstören?

Und wenn man keine servolenkung hat kann man trotzdem einen lenkradknauf ( http://shop.hh-technix.de/images/produkte/i15/15729-agropa-variant.jpg ) anbauen oder schadet das wirklich der lenkung?

Danke im voraus Basti
 
Hallo Basti,

den Kotflügen solltest du zurück drücken können.Ggf. etwas warm machen.

Wie das am Besten geht hängt davon ab, wie er verformt ist.... Bilder!!

Der Drehknauf ist für Lenkungen ohne Servo o. Ä. nicht zulässig.

Die Lenkung nimmt keinen Schaden, sondern deine Hand.

Wenn du seitlich gegen ein Hindernis fährst, wird das Lankrad mit Macht durchgedreht.

Da kann es einem schon mal den Daumen auskugeln.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

solch einen "Lenkknauf" bauen sich ja trotzdem viele Leute an, obwohl es nicht zulässig ist. Ich würde auch davon abraten! Gerade wenn du im Wald mit dem Schlepper unterwegs bist kann es schnell passieren, dass du mit dem Vorderrad gegen einen Stubben o.Ä. fährst und schon ist es passiert........

Gruß
 
Danke euch.

Ok ja zurückdrücken schon bilder mache ich wir brauchen ihn eben darum müssen wir es schnell machen können er ist jetzt auch gerade wieder unterwegs holz holen. Aber in der mittagspause mach ich mal ein bild ist es ist nicht extrem aber trotzdem wollen wir es eben wieder gerade haben. Und dann lassen wir den lenkrad knauf weg war nur so en gedanke weil wir dachte es würde sich besser lenken lassen. Ist am Holder so mit serrvolenkung und wenn man den hält geht es so gut aber ok wenns zu gefählich ist dann bleibt er ab war eben beim kauf damals dran ging aber schnell kaputt.
 
Ohne den Schaden gesehen zu haben, schlage ich Dir vor den Schlepper unter einen geeigneten  Türsturz zu stellen und zu veruchen mit einer geeigneten Winde und evtl. Verlängerung den Kotflügel wieder nach unten zu drücken. Mit dem Lenkradknauf wäre ich sehr vorsichtig. Diese Dinger haben schon Mittelhandknochen zerschlagen. "Linksdreher"
 
Was Jörg zu dem Lenkradknauf sagt, macht Sinn. Aber natürlich kann jeder selber entscheiden, was für einem praktisch erscheint.
Von Anbeginn an hat unser 324 einen Knauf am Lenkrad. Noch NIE wurde das vom TÜV bemängelt.
 
Ok Linksdreher das mit der winde war auch schon bei uns ein gedanke werden das auch mal probieren. Aber hier mal bilder:

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Ist etwas nach oben verzogen der Lampenhalter ist schrott und vorne haben wir es schon gerichtet.

Lg Basti
 
Mach es nicht so kompliziert, ist doch nur leicht verbogen.

Von der Innenseite nen Spanngurt um die Achse, über den Kotflügel gezogen und den Spanner in die Felge hängen und anziehen. Fertig.

Gruß

Norbert
 
Danke das ist auch ne sehr gute idee und geht auch schneller als ne handwinde hochstellen und alles.

Wenn wir´s am Montag machen werd ich mal en bild einstellen und sagen wie wirs gemacht haben und ob es gut ging.
 
Hallo,

ich habe auch eine Lenkradknauf montiert.

Der TÜV hat ihn bisher auch "nicht gesehen".

Jeder muß sich selber überlegen, ob er den anbringt.

Bei meinen Spazierfahrten ist die Wahrscheinlichkeit gering, irgendwo hängen zu bleiben.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

das Gesetz sagt nicht zulässig ohne Sevolenlung. Ich habe auch einen Lenkradknauf montiert, obwohl ohne Servo, und mein Tüv-Prüfer hat es nicht bemängelt. Habe allerdings auch schon einen Fall kennengelernt wo der Prüfer die Plakette verweigert hat und der Halter zur Wiederholungsprüfung mußte. Der Tüv-Prüfer ist auch nur ein Mensch mit einem gewissen Ermessensspielraum und jeder der mit gewissen Dingen trotzdem die Tüv-Abnahme seines Fahrzeugs besteht hat eben ein bischen Glück gehabt und sollte sich einfach nur für sich selber freuen.

mfG Heiko
 
Hallo.

Bei mir ist auch ein Lenkradknauf angebaut. Wie Andre schon gesagt hat, können die Speichen einen auch

die Finger verletzen. Muss man halt aufpassen wenn man sich im unwegsamen Gelände begibt.

Gruß Tilo

Hast du nen IHC, kommste durch den höchsten Schnee
 
Hallo,

@Heiko: in welchem Gesetz steht das, das der Knauf ohne Servolenkung nicht verbaut werden darf. Das zeig mir mal. Auch hat hier der TÜV-Prüfer keine handhabe dieses zu entscheiden und dadurch die Plakette zu verweigern.

Die gleiche ellenlange Diskussion gab es hier schon wegen den Umsturzbügel.

Die Vorschrift geht einher aus den Unterlagen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, auch Landwirtschaftliche Unfallversicherung genannt.

Hier wurde in den 70 gern die Vorschrift erlassen, auf jeden Schlepper, der in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wird, einen Umsturzbügel zu montieren, um die schweren Unfälle in der Landwirtschaft zu vermeiden. Später kam dann die Vorschrift, den Lenkknauf nur zu montieren, wo eine Servolenkung verbaut ist, da hier bauartbedingt Stöße auf das Lenkrad aufgefangen werden können. Bei Mechanischer Lenkung sind Lenkknäufe verboten, da Stöße in der Lenkung direkt auf das Lenkrad übertragen werden und hier die Unfallgefahr steigt. HIER liegt die alleinige Prüfung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese Prüfung wird regelmäßig bei den Mitgliedern der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, in der Regel Landwirte mit min 1 ha zu bewirtschaftenden Fläche, durchgeführt.

Das bedeutet: Wer nicht in der landwirtschaftl. BG Mitglied ist, bekommt keine Prüfung und darf und kann alles dran bauen und weglassen wie er will, solange er StVA beachtet. Dafür trägt jeder das eigene Risiko und Verantwortung.

Der TÜV und auch Gesetzgeber ist hier komplett außen vor.

Außerdem war hier eigentlich mal gefragt worden, wie der Kotflügel gerichtet werden kann.

Gruß

Norbert
 
Hallo Norbert,

ich habe mal gesucht und habe dieses gefunden:

Aus Wikipedia:


Eine häufige Anwendung dieser Hilfe erfolgt an Fahrzeugen für körperbehinderte Kraftfahrer. Letzteres erfolgt bei Personen die im Arm-, Hand- oder Fingerbereich geringe Kräfte haben, gelähmt sind oder deren Gliedmaße amputiert sind, und die (in Deutschland) von der Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Auflage zur Verwendung einer solchen Hilfe erhalten haben. Abseits des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt eine häufige Anwendung an Arbeitsfahrzeugen wie Gabelstaplern, Traktoren, Schleppern und Baumaschinen.


In Deutschland legen die TÜV-Richtlinien (Stand 2008) fest, dass nur Personen die eine entsprechende Auflage erhalten haben, diese Lenkhilfe benutzen dürfen. Diese muss daher wegzuklappen oder abzunehmen sein, wenn das Fahrzeug von einer nicht körperbehinderten Person gefahren wird. Nach Einbau muss das Fahrzeug dem TÜV (alte Bundesländer) bzw. der DEKRA (neue Bundesländer) vorgeführt werden. Dort wird ein Gutachten gem. §21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§19 Abs.2 StVZO) als Einzelabnahme erstellt. Mit diesem Gutachten müssen dann bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere entsprechend ergänzt werden. Fest installierte Lenkrad-Drehknöpfe werden nicht mehr zugelassen.

Demnach ist die Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum generell nicht erlaubt.

Gruß

Jörg

Sorry Basti, da sind wir aber tüchtig vom Thema abgekommen.
 
Naja das vom Thema abkommen ist nicht die welt.
Aber jetzt weis ich das wir es lassen habe ja auch ein paar meinungen bekommen.

@Treckernobby würde es auch reichen nur mit dem spanngurt um die achse und über den kotflügel und etwas anziehen?

Gruß Basti
 
Achso hat nur beim versuch etwas verwirt wegen dem spanner in die felge Hängen.

Dann können wir es einfach um die achse und über den kotflügel und etwas anziehen.Danke.

Gruß Basti
 
Da mein Onkel fest der meinung ist das es so nicht funkionieren kann mit dem spanngurt wird der kotflügel kommtplett ausgebeult. Aber erst wenn es wärmer ist da wir es draußen machen müssen im Hof.

Aber Trotzdem danke für dei Hilfe.

Lg Basti
 
Weis ich auch nicht weil er eben fest der meinung ist das man den kotflügel so noch mehr verbiegt.
Aber Probieren wäre gut wenn er nicht alle spanngurte hätte von uns :D

Das muss ich mal machen wenn er nicht da ist.
 
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