Holzdiebe

Harry 3

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72669 Unterensingen
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Diese Problem scheint inzwischen überall zu sein.

                                                Gruß  Harry
 
Ich Habe auch jemanden in Verdacht. Der geht in den Wald und zerkleinert mit der Kettensäge eine 40 cm Durchmesser Buche und transportiert die bei Nacht und Nebel mit dem PKW ab. Der ist dermassen abgebrüht. Irgendwann erwische ich ihn.

Andere Wälder des Eigentümers sind inzwischen zum SB-Laden geworden. Der Eigentümer geht ganz rigeros gegen die Erwischten mit Polizei und Anzeige vor. Da ist nicht nur einer ins Netz gegangen.

Holger
 
Dann kann der Besitzer froh sein, wenn man die Übeltäter erwischt. 

Mir wurden vor 3 Jahren über 10 Ster (gespaltenes Meterholz) aus dem Wald "entsorgt". Obwohl der Standort nicht gerade an

einem befahrenen Waldweg lag, ziemlich abseits sogar und eine Sackgasse; man muss, um in den Wald zu gelangen, durch

ein kleines Dorf fahren. Trotzdem - es wurde nie jemand erwischt.... Ich vermute, will aber niemanden etwas unterstellen, dass

es einer aus dem Dorf war :-((((

Anzeige gegen Unbekannt verlief im Sande......
 
wildkamera hoch aufhängen oder ins obere holz löcher bohren dezent markieren und patronen rein !

da hat jeder seine freude !
 
@844lx:

Wenn du diese Maßnahmen anwendest, wird sich der Holzdieb kaputtlachen. Du schiesst dir sowohl mit der ersten aber erst recht mit der zweiten Maßnahme ganz deftig ins eigene Knie.

Beides ist strafbar.

Holger
 
Es ist in Deutschland verboten ( Video ) Aufzeichnungen von Personen ohne ihr Wissen  zu machen. Wenn du mit den Bildern zur Polizei gehst, kannst du ein Problem bekommen.  

Spätestens wenn der Dieb anhand der Fotos überführt wird, und der Dieb clever ist, hast du dir ein Eigentor geschossen. Vor Gericht hast du mit heimlichen Aufnahmen keine Chance. Der Dieb kann dich verklagen und spätestens dann ist das geklaute Holz das geringere Übel.

Wenn du mit einer Wildkamera Aufnahmen machst, musst du das mit Schildern "Achtung Videoüberwachung" ankündigen. Dann stellt sich die Frage, wie lange du Spass an der Kamera hast.

Selbst Jäger sind eigentlich verpflichtet die Kameras anzukündigen. Bei Überwachung des eigenen Haus  darftst du auch nur Aufnahmen von nicht öffentlich zugänglichen Bereichen machen.

Ich hasse Holzdiebe auch und würde radikal dagegen vorgehen. Aber in Deutschland hat der Täter in vielen Fällen mehr Rechte als das Opfer.

Holger
 
Hallo, ich denke dem Einsatz einer Kamera steht nichts im Wege. Hier gibt es schon Vorlagen die das regeln. Hier sind mal ein paar Ausführungen dazu:

Das BDSG bestimmt in § 6b für öffentlich zugängliche Räume:

Videoüberwachung ist nur zulässig, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,

2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder

3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

a) Zweck

Die Videoüberwachung muss der Wahrung des Hausrechts oder eines anderen berechtigten Interesses für konkret festgelegte Zwecke dienen, s. dazu § 28 BDSG. Ein berechtigtes  Interesse kann ideeller, wirtschaftlicher und rechtlicher Natur sein. Der Schutz vor Dieben kann ebenso eine Videoüberwachung rechtfertigen wie das Vermeiden von Vandalismus und das Verhindern sonstiger Straftaten.

Wie gesagt als Diebstahlschutz denke ich in jedem Fall ok!

Gruß Klaus
 
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