Hydraulische Bremsen

westerwlder1

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65589 Westerwald
Hallo Gemeinde,

kennt sich jemand in der Straßenverkehrszulassungsverordnung aus? Hintergrund meiner Frage ist der Umbau eines druckluftgebrmsten Einachser Hängers auf die hydraulische Bremsanlage meines 844 XLA. Es müßte umgerüstet von der jetzigen Druckluftbremse auf auf die hydraulische Bremsanlage da eine Umrüstung auf die Auflaufbremse wegen der Zugdeichsel sehr aufwendig wäre! Vielleicht kennt sich jemand damit aus, ich weiß auch nicht was gesetzmäßig zulässig ist???

Gruß

Erwin

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Moin Erwin,

ich bin mir nicht sicher, aber in der Landwrtschaft darf man bis 8 t GG auch mit 2 auflaufgebremsten Achsen 40 km/h fahren, oder?

Du schreibst nichts von 40 km/h also dürftest Du keine Probleme haben, es sei denn er ist über 8 t GG?

Bei einer DL Anlage kannst Du auch eine mit "Trittplattenventil" verwenden und brauchst nicht unbedingt eine, die über über die hydraulische Bremse angesteuert wird, oder?

DL Anlagen sind gebraucht schwer zu bekommen und neue kosten so 2500,-- oder mehr?

Es gibt laut Ersatzteiliste eine hydraulische Anhängerbremsanlage an vielen IH Modellen, habe aber noch nie einen mit einer gesehen. Der Umbau am Anhänger dürfte auch schwierig sein sofern man die Teile bekommt.

Bei einer Auflufbremse soll man die Geschwindigkeit von 25 km/h einhalten (theoretisch).

Ich vermute es ist viel einfacher und günstiger eine neue Zugvorrichtung für Auflaufbremse zu verbauen (500-800,--). Die gibt es mit Flanschplatte oder zu einschweissen.

Wenn Du mir genaue Daten gibst kann ich dir was raussuchen und anbieten.

Falls ich Stuss geschrieben habe korrigiert mich.

Frank
 
moin Erwin,

wenn ich Dich richtig verstehe willst Du die Druckluftbetätigung der Bremsanlage an dem Anhänger demontieren und durch eine hydraulische Betätigung vom Hydraulikbremssystem des Treckers ersetzen. Wenn ich richtig informiert bin gibt es solche Bremsanlagen sehr häufig in Österreich, im Bereich der deutschen STVZO sind diese Bremsanlagen meines Wissens nicht erlaubt.

mfG Heiko
 
Hallo, sehe ich auch so! Keine Zulassung in Deutschland im Straßenverkehr (Keine Funktion wenn Schlepper oder Elektrik ausfällt). Gibt es oft bei Rückewagen, die nur im Forst eingesetzt werden und nicht auf öffentlichen Straßen.

Gruß Klaus
 
Wenn hydraulisch gebremst nicht zulässig ist, wie verhält sich das denn mit den Anhängern, die überhaupt keine Bremse haben? Oder richtet sich das nach Geschwindigkeit und Gewicht?
 
Es richtet sich nach Gewicht. Überwiegend findet man ungebremste Anhänger im PKW Bereich und da auch unter einem Gesamtgewicht von 750kg. In der Landwirtschaft ist es gleich auch nur bis 750kg. Bin mir da aber nicht sicher. 

Die Anhänger in der Landwirtschaft in Deutschland sind entweder Auflauf- oder Druckluft gebremst. Hydraulisch ist hier nicht zugelassen. Auflaufgebremst reicht wenn der Anhänger nicht schneller als 25kmh gezogen wird und unter ein zulässiges Gesamtgewicht von 8t haben. Davon können maximal zwei Stück hintereiander hinter dem Schlepper mitgeführt werden. Der Schlepper darf auch eine Zulassung von 40kmh haben aber mit diesem Zug nur maximal 25kmh fahren. Wenn schneller gefahren werden möchte oder der Anhänger eine größere Nutzlast haben soll dann muss mit Druckluft gebremst werden.

Gruß Uli
 
Dann würden bei uns in der Gegend ne Menge Hänger von der Bildfläche verschwinden - die haben überhaupt keine Bremse. Im Nachbarort ist jemand, der sich ebenfalls eine hydraulische Bremse an den Einachser gebaut hat - der bremst dann über den Kipperanschluss. 

Aber wie immer - wo kein Kläger, da kein Richter. Und solange nix passiert wird sich wohl auch niemand dran stören.
 
Hallo.

Habe mal in einer Broschüre über landwirtschaftliche Fahrzeuge gelesen, dass man Hänger bis 3T zGG ungebremst anhängen darf. Natürlich nur bis 25 Km/H. Den Link zu dieser Seite habe ich leider nicht parat. Mal schauen ob ich ihn noch finde.

Gruß Tilo

Hast du nen IHC, kommste durch den höchsten Schnee
 
Hallo, die neue Vorschrift lt. TüV sieht wohl so aus: ungebremste Anhänger dürfen 50% vom Eigengewicht des Traktors zuladen, abzüglich noch das Eigengewicht des Hängers. Da bleibt nicht mehr viel über! Gebremster Anhänger nur noch mit Auflaufbremse mit Rückfahrautomatik oder Druckluft. Aufsteckbremse nicht mehr zulässig in Deutschland.(Wie das bei einer Kontrolle aussieht kann ich nicht sagen, habe bisher noch keine gehabt). Fahre selber meinen 4to Anhänger mit Aufsteckbremse und finde im Wald und Gelände gibt es nichts besseres.

Gruß Klaus
 
HomToy644:

Hallo, die neue Vorschrift lt. TüV sieht wohl so aus: ungebremste Anhänger dürfen 50% vom Eigengewicht des Traktors zuladen, abzüglich noch das Eigengewicht des Hängers.
also einfacher gesagt, darf das Gesamtgewicht des Anhängers nur die Hälfte des Leergewichtes des Schleppers betragen (man korregiere mich, sollte ich falsch liegen) .
 
Hallo,

Auflaufgebremst reicht wenn der Anhänger nicht schneller als 25kmh gezogen wird

ist es nicht so, dass ein auflaufgebremster Anhänger auch mit 40 km/h bewegt werden darf? Meines Wissens nach muss er dann nur zugelassen werden, oder liege ich da jetzt komplett falsch?

Gruß,
Henrik
 
Hallo bm_schwarz, ja so würde ich das in der Praxis übersetzen. Ab er ob das so wirklich passt? Ich denke hier sind einige Mitglieder die das genau wissen und auch mal mitteilen sollten.

Gruß´vom Berg - Klaus
 
Hallo

Hatte das Thema schon mal vor längerem mit dem Tüv besprochen.Da wir keine Druckluftanlage auf unserem 956 haben.

Eine Hydraulikbremse ist nicht zulässig.

Es gibt aber ein System mit dem die Hydraulikbremse zugelassen werden kann. Nur ist das Viel teuere als Druckluft.

Hier mal der Link dazu.

www.faie.de/hydraulikprogramm/hydraulische-bremse/zubehoer/6045023/sicherheitspaket-sp-2000-fuer-hydraulische-anhaengerbremse

Das ist nur das Sicherheitspaket da kommt noch einiges andere bei hab das mal zusammengerechnet und bin auf 2000€ gekommen.

Gruß

Thorsten
 
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