Lef.
Bekanntes Mitglied
hallo,
die Frage, was man mit schwarzer Nummer (nicht H-Kennzeichen) darf, läßt sich nicht beantworten.
Es kommt bei der Nutzung unserer Trecker und Anhänger auf den Zweck der tatsächlichen Nutzung an.
Wenn man mit schwarzen Nummern LoF-Tätigkeiten ausführt, gelten die Bestimmungen für LoF.
Das betrifft ansich nur die Führerschein-Erweiterungen um L und T.
Bei der "Nicht-LoF-Nutzung" gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Führen/Zulassen/Versichern eine Fahrzeuges.
Besonders zu beachten sind die Einschränkungen durch den Führerschein. L und T verlieren ihre Gültigkeit.
Bei "grünen" Treckern muß der Zeitraum der "Nicht-LoF-Nutzung" versteuert werden.
Das Nutzen eines Anhängers mit Wiederholungskennzeichen ist überhaupt nicht erlaubt.
Dazu benötigt man Zulassung, HU und Versicherung.
Gruß
Jörg
die Frage, was man mit schwarzer Nummer (nicht H-Kennzeichen) darf, läßt sich nicht beantworten.
Es kommt bei der Nutzung unserer Trecker und Anhänger auf den Zweck der tatsächlichen Nutzung an.
Wenn man mit schwarzen Nummern LoF-Tätigkeiten ausführt, gelten die Bestimmungen für LoF.
Das betrifft ansich nur die Führerschein-Erweiterungen um L und T.
Bei der "Nicht-LoF-Nutzung" gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Führen/Zulassen/Versichern eine Fahrzeuges.
Besonders zu beachten sind die Einschränkungen durch den Führerschein. L und T verlieren ihre Gültigkeit.
Bei "grünen" Treckern muß der Zeitraum der "Nicht-LoF-Nutzung" versteuert werden.
Das Nutzen eines Anhängers mit Wiederholungskennzeichen ist überhaupt nicht erlaubt.
Dazu benötigt man Zulassung, HU und Versicherung.
Gruß
Jörg