IHC 523 Allrad, KfZ Brief fehlt

OldIHC

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12 Januar 2018
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Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem mit meinem 523 Allrad.

Er wird gerade schön aufgearbeitet und soll wieder zugelassen werden, soweit so gut......

Leider gibt es keinen KfZ Brief für die Maschine und mein TÜV Mann möchte die Daten zumindest aus einer baugleichen Maschine haben.

Hat jemand einen 523 Allrad mit Brief und könnte mir davon bitte eine Kopie machen ?

Das wäre bestens und mein Dank würde denjenigen ewig verfolgen :-)

Gruß aus Lüneburg
 
Wow, das ging ja fix !

Dann werde ich dem guten Mann mal alles Gute für 2018 wünschen und meine Bitte hübsch verpackt abliefern. :-)

Danke für die schnelle Info
 
Damit ist dein Problem noch lange nicht gelöst. Du musst noch das Zulassungsverfahren durchlaufen und dafür werden der KFZ-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil2) und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1) benötigt.

Sei es durch Schusseligkeit, durch Diebstahl oder aufgrund anderer Umstände : wenn der KFZ-Brief nicht mehr vorhanden ist, stellt dies den Eigentümer des Fahrzeugs vor einem Problem. Ist kein KFZ-Brief mehr vorhanden, so ist es auch nicht möglich, den Anspruch an einem KFZ nachzuweisen, was beispielsweise bei einem Umzug notwendig wäre. auch ist die Gefahr groß, dass ein anderer den KFZ-Brief gefunden hat und ihn für eigene (illegale) Zwecke missbraucht. Davon abgesehen ist derjenige, der seinen KFZ-Brief oder Fahrzeugschein verloren hat, grundsätzlich dazu verpflichtet sich einen Ersatzschein austellen zu lassen. Es geht nicht anders, also muss ein neuer KFZ-Brief her. Damit dieses in die Wege geleitet werden kann, muss zunächst die zuständige Zulassungstelle über den Verlust des KFZ-Briefs informiert werden. Diese wird diese Information an das Kraftfahrtbundesamt weiterleiten. Darüber hinaus wird sie diesen KFZ-Brief für ungültig erklären. Leider kommt es dabei immer wieder zu längeren Verzögerungen (drei bis acht Wochen) kommen, weil hierfür ein Aufbietungsverfahren notwendig ist. Dieses ist auch nicht zu umgehen, weil es der Behörde obliegt, sicherzustellen, dass kein anderer einen Anspruch am betreffenden Fahrzeug hat.

Du brauchst also : einen gültigen Personalausweis ; eine Verlusterklärung des Fahrzeugverkäufers, in dem der detaillierte Angaben zum Fahrzeug macht und klarstellt, das nichts unversucht gelassen worden ist, den KFZ-Brief wiederzufinden.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1)

eidesstattliche Versicherung über den Verlust des KFZ-Briefs

Gruß Zackie
 
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