Damit ist dein Problem noch lange nicht gelöst. Du musst noch das Zulassungsverfahren durchlaufen und dafür werden der KFZ-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil2) und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1) benötigt.
Sei es durch Schusseligkeit, durch Diebstahl oder aufgrund anderer Umstände : wenn der KFZ-Brief nicht mehr vorhanden ist, stellt dies den Eigentümer des Fahrzeugs vor einem Problem. Ist kein KFZ-Brief mehr vorhanden, so ist es auch nicht möglich, den Anspruch an einem KFZ nachzuweisen, was beispielsweise bei einem Umzug notwendig wäre. auch ist die Gefahr groß, dass ein anderer den KFZ-Brief gefunden hat und ihn für eigene (illegale) Zwecke missbraucht. Davon abgesehen ist derjenige, der seinen KFZ-Brief oder Fahrzeugschein verloren hat, grundsätzlich dazu verpflichtet sich einen Ersatzschein austellen zu lassen. Es geht nicht anders, also muss ein neuer KFZ-Brief her. Damit dieses in die Wege geleitet werden kann, muss zunächst die zuständige Zulassungstelle über den Verlust des KFZ-Briefs informiert werden. Diese wird diese Information an das Kraftfahrtbundesamt weiterleiten. Darüber hinaus wird sie diesen KFZ-Brief für ungültig erklären. Leider kommt es dabei immer wieder zu längeren Verzögerungen (drei bis acht Wochen) kommen, weil hierfür ein Aufbietungsverfahren notwendig ist. Dieses ist auch nicht zu umgehen, weil es der Behörde obliegt, sicherzustellen, dass kein anderer einen Anspruch am betreffenden Fahrzeug hat.
Du brauchst also : einen gültigen Personalausweis ; eine Verlusterklärung des Fahrzeugverkäufers, in dem der detaillierte Angaben zum Fahrzeug macht und klarstellt, das nichts unversucht gelassen worden ist, den KFZ-Brief wiederzufinden.
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1)
eidesstattliche Versicherung über den Verlust des KFZ-Briefs
Gruß Zackie