Ganz so einfach geht das nicht wie du dir das gerade so vorstellst. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist ein wichtiges Dokument für ein Fahrzeug. Das heißt man muss ihn gut und sicher aufbewahren. Einige schaffen das auch so sicher, dass sie ihn nicht mehr wiederfinden. Der Verlust eines KFZ-Briefs muss der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden damit diese Information an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg weitergeleitet wird. Dann wird der KFZ-Brief für ungültig erklärt.
Der Inhaber des "verlorenen" KFZ-Briefs muss den Nachweis führen, dass dieses KFZ sich in seinem Besitz befindet. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich :
gültiger Personalausweis ; eine Verlusterklärung in der detaillierte Angaben zum KFZ gemacht werden und klargestellt wird, dass nichts unversucht gelassen worden ist, den KFZ-Brief wieder zu finden.
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des KFZ-BriefsFazit : Wer einen KFZ-Brief aus welchen Gründen auch immer nicht mehr finden kann, ist dazu verpflichtet, sich einen neuen zu beschaffen. Dieses Procedere ist zwar sowohl zeitaufwändig als auch gebührenpglichtig, jedoch absolut notwendig.
Gruß Zackie