Ihc 745 xla mit Turbo nachrüsten.

Suisse ihc

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22 Februar 2015
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Hallo zusammen

Ich mach mir Gedanken ob ich meinen 745 xla mit Bj. 86 5400 Std. mit einem Turbolader aufrüsten will. Der Motor ist ja derselbe wie derjenige des 856er nämlich der D-239.

Seht Ihr da Probleme, oder auf was muss ich dabei besonders acht geben ? Meinens wissens ist nach dem Einbau nur eine Neueinstellung der Einspritzpumpe nötig und fertig, oder Irre ich mich da ?Hat wer vielleicht sowas schon gemacht und kann mir einen Liferanten des Turbos nennen?

Wäre Euch dankbar für Eure Meinung.

Gruss

Peter
 
Hallo Peter,

Also ich würde Dir von Deinem Vorhaben abraten. Die Motoren vom 745 und 856 sind zwar identisch was die Maße von Bohrung und Hub angeht und auch sonst dürfte vieles gleich sein. Aber wenn Du genauer hinsiehst,wirst Du sehen,dass der 856 eine andere Einspritzpumpe hat als der 745. Dazu kommt,dass die Kolben Aufgrund der Aufladung höhere Drücke aushalten müssen,was wiederum bedeutet,dass sie stabiler sein müssen.Und Du müsstest die Kolbenringe ersetzen,da die von einem Saugmotor ( D239 ) anders ausgeführt sind als die von eiem Turbomotor (DT 239). Einfacher und sicherer wäre es,Du suchst Dir einen kompletten Motor vom 856 und baust ihn in Deinen Traktor. 

Gruss Christoph
 
Unteranderem hat der 856XL auch eine Kolbenbodenkühlung und einen etwas anderen Zylnderkopf der für den Turbo etwas modifiziert ist.
 
Nabend‘

Wie schon gesagt, die Motoren sind massiver gebaut, Ölkühler, Andere Lager usw. 

Ich würde es sein lassen Peter, kostet nur viel Geld, der Motor wird sehr belastet.. usw, bei falscher Behandlung kann ganz schnell Ende im Gelände sein..

Grüße Tom.
 
Hallo zusammen

Vielen Dank für Eure wie immer sehr Konkreten und technisch versierten Antworten. Nach Euren sicher richtigen Einwänden werd ich die Sache sein lassen....hätte die PS eh nicht gebraucht....wär wieder mal was zum herumwerkeln gewesen.

Allgemein bin ich von diesem Forum begeistert, das enorme fachliche Wissen welches hier eingebracht wird find ich super, auch die friedliche Stimmung bei den Dialogen ist toll, macht einfach spass im Forum herum zu lesen :-)

Seit ich mir den 745 er gekauft hab bin ich einfach begeistert von der Maschine ! ! ...

Ich wünsch Euch allen eine schöne Advendszeit.....

Peter 
 
Serwus,

ich verstehe die ständige abgeneigheit solcher Umbauten nicht. Würde mir da keine großen Sorgen machen. Turbo drauf, Ölkühler nachrüsten und einen Lüfterflügel vom 856 drauf schon läuft das. 20 PS mehr damits nicht zu übertrieben ist und das hält ewig.

Der Schlepper wird wesentlich spritziger und sparsammer. IHC Sauger sind alles nur müde Krücken wenn man mal Turbo gewohnt is.

Habe jetzt schon paar umgebaut keiner macht muhren oder Zicken.
 
Die meisten D239 haben schon gut 7000 Bstd runter und sind schon wenig ausgeleiert

Obs da noch Sinn macht das Ende zu beschleunigen ?? Noch dazu kostet ja so ein Turboumbau ja auch ein wenig Kohle -in die "alten" Kisten stecken ?

Meiner Meinung sind 100er Kolben/Büchsen die Einfachste und Sicherste Überholung des Motors

MfG.
 
Hallo Jungs, 

ich möchte mal einen ganz anderen Aspek hier einwerfen, ohne aber gleich den Zeigefinger zu erheben.

Sollte ein Motor umgebaut werden, so muss dieser Umbau und die Mehrleistung auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Ansonsten verliert der Schlepper die Betriebserlaubnis. Klar ist das oftmals von außen so nicht zu sehen, allerdings kann es, sollte man erwischt werden, saftige Strafen für Fahrer und Halter nach sich ziehen. Vergesst das bitte nicht. Das Delikt nennt sich Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis. Damit besteht kein Versicherungsschutz mehr für diese Maschine, das heißt die Versicherung kann eine Schadensregulierung ablehnen, da eine so genannte Obligenheitsverletzung vor liegt. 

Gruss

Uli
 
Ich denke auch, dass das machbar ist,

es sollte hier halt nur nicht der Eindruck entstehen, dass so ein Umbau.ohne weiteres legal ist.

Wenn man sich die Mühe macht, und sich den Umbau vom TÜV abnehmen lässt und dann in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt ist alles in Butter. Ich denke auch, dass das nicht all zu schwer ist.

Gruss

Uli
 
Uli, glaubst du wirklich, daß im Schadensfall ein Sachverständiger den Kopf abschraubt u. prüft ob Buchsen mit 98,4 oder 100mm verbaut wurden? Ich denke eher nicht.... -> und ob er es überhaupt weiß!?

Bei ´nem (nachträglich) aufgesetzten Lader ist die Sache natürlich mehr als offensichtlich...

gruß

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Gaggenau / Neuss / Freising
 
Moin,

es geht gar nicht darum, was ich glaube, sondern was ich weis.

Es sollte auch kein erhobener Zeigefinger von mir sein.

Grundsätzlich erlischt die BE und das fahren ohne gültige BE kostet jeweils mindestens 50€  für Halter und Fahrer. Dann muss noch nicht einmal was passiert sein. Du kennst ja die Geschichte mit dem Teufel der ein Eichhörnchen ist. Bei einem Unfall bei dem Personenschäden entstanden sind, ermittelt in jedem Fall der Staatsanwalt, da hier der Straftatbestand der "gefährlichen Körperverletzung im Sttrassenverkehr im Raum steht". Der Schlepper wird im Zweifelsfall beschlagnahmt und die Jungs die sich dann den Schlepper ansehen, die kennen sich auf jeden Fall damit aus. Die Strafe die dann folgt, ist deutlich höher als die 50€, das geht bis zu einer Freiheitsstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis, sowie dem Verlust des Versicherungsschutzes. Auch bei der Klärung der Schuldfrage wendet sich das Blatt. Solltest du vorher unschuldig am Geschehen gewesen sein, so trifft dich jetzt mindestens eine Teilschuld.  

Gruss

Uli
 
Die geänderten Sachen am Fahrzeug müssen auch URSÄCHLICH sein für den Unfall bzw der Nachweis vom Gutachter erbracht werden dass ohne Änderungen der Unfall hätte vermieden werden können! Ist dies nicht der Fall ist die jeweilige Änderung nicht anders zu bewerten als sei sie nicht vom Tüv abgenommen worden. Bei einem Schlepper dürften hier Reifen,Bremsen und Lenkung relevant sein, ein Motor der durch irgendwelche Veränderungen 20PS mehr hat eher weniger. Sprich wenn jemand die Vorfahrt genommen wird mit seinem durch Turbolader gepushten 100PS 633 (nicht eingetragen) und die ebenfalls nachträglich verbaute Drulu schafft in Verbindung mit den zu großen und glatten Reifen (alles nicht eingetragen) den 10t Kipper dahinter nicht zu bremsen und es kommt zum Crash mit dem der einem die Vorfahrt genommen hat, so wird sich der Gutachter sicher den Schlepper genau ansehen. Er wird dann sicher zu dem Ergebnis kommen dass die nicht ordnungsgemäß verbaute Drulu und zu große glatte Reifen (auf nasser Straße) dazu beigetragen haben das es zum Unfall kam.
 
Ich muß mich berichtigen,

die Ordnungswiedrigkeit kostet mittlerweile mindestens 90Euro, im Falle, dass dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wird, so wird dieser Verstoß iim Fahreignungsregister mit einem Punkt eingetragen (das ganze jeweils für Fahrer und Beifahrer, siehe BKatV Nummer 214a ff).

Im Pflichtversicherungsgesetz ab §§ 1-7 kann man dann genau nachlesen, ob die Versicherung zur Schadenersatzleistung verpflichtet ist.

Fakt ist, das ein Kraftfahrzeug, dessen Motor mehr Leistung erbring als wie es in den Zulassungsbescheinigungen vermerkt ist, nicht mehr den Bau und Betriebsvorschriften entspricht. Hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aus.

Um noch mal auf den Beitrag vonCase-5150 einzugehen, wird der Sachverständige in den meisten Fällen auch feststellen das diese Mehrleistung dazu führte das die Bremsen und die Reifen mit dieser Mehrleistung überfordert waren. Damit wäre das dann wieder eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Gruß

Uli
 
eelekutscher:

Fakt ist, das ein Kraftfahrzeug, dessen Motor mehr Leistung erbring als wie es in den Zulassungsbescheinigungen vermerkt ist, nicht mehr den Bau und Betriebsvorschriften entspricht. Hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aus.

....zeig´ mir einen 1455 der Werksmäßig 132PS an der Welle, bzw. 145PS Motorleistung hat(te)!? Wenn der Kunde ihn bspw. damals vom Händler abgeholt u. dann einen Unfall mit Personenschäden verursacht hätte, der Schlepper noch laufen würde und man ihn vor der Motorbremse 150, 160PS bescheinigt hätte, was ist dann? Halter haftet für die Werkseinstellung? Ist doch hanebüchen...

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Gaggenau / Neuss / Freising
 
Wie wieder ein Intressantes Thema mit absoluter Kacke zugemüllt wird....... SCHADE.
 
Leute, bleibt mal auf dem Teppich.

erstens will ich gar nicht den Zeigefinger erheben und zweitens kann jeder das handhaben wie er mein.

Ich habe auch nicht das Beispiel gebrach, bei dem ein Fahrzeug vom Werk her mehr leistet. Eine gewisse Streuung wird vom Gesetzgeber sogar einkalkuliert.

Ich habe auch geschrieben, das eine Umrüstung auch legal,durchgeführt werden kann.

Ich möchte nur mal informieren, welche Regelungen der Gesetzgeber hier vorgesehen hat und wie heute die Entsprechende Rechtssprechung ausschaut. Schaut halt einfach mal in den entsprechenden Gesetzen nach, dann werdet Ihr feststellen, das ein Halter, der den Betrieb eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis zulässt ebenfalls eine Bussgeld bewährte Ordnungswidrigkeit begeht

Gruss

Uli
 
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