IHC zulassen und versichern

IHC - Fan

Bekanntes Mitglied
Registr.
21 Januar 2013
Beiträge
80
Moin

Nun möchte Ich anfang nächster Wochen meinen "523" beim Verkehrsamt zulassen.

Mein Versicherungsvertreter hat Mir erzählt das Ich da Ich keine Landwirtschaft nachweisen kann den "523" nur auf Schwarzer Nummer anmelden kann.

Da kann Ich mit leben, dachte Ich.

Das wären dann ca 80 Euro für Mich im Jahr.

Darauf kam dann meine Frage was mit meinen beiden Anhängern wäre.

Die soll Ich nun zum Tüv bringen, zulassen und versichern. Auch wenn 25Kmh hinten drauf klebt.

Und Gute Nacht.

Ausgeliehene Anhänger von einem Bekannten mit "Grüner Nummer" dürfte Ich garnicht ziehen.

Ich weiß das das Thema hier eine alte Geschichte hier im Forum ist.

Aber gibt es da einen Trick oder eine Idee das anders laufen zulassen ?

Die Schwarze Nummer hat für Mich anscheinend nur Nachteile.

Bei einem Bekannten kann Ich so ziemlich jedes Gerät oder Maschine ausleihen, was nützt Mir das wenn Ich den ganzen Kram nicht ziehen darf.
 
Das Thema ist in der Tat schon ein alte Hut.

Auch wenn du grüne Nummern sind immer zweckgebunden an LoF-Tätigkeiten.

Auch jemand mir einem Hof und grünen Nummern darf seine Maschinen nicht für

"zivile" Einsätze nutzen.

Im Klartext heiß das für Dich

- Trecker  versteuern, versichern und alle 2 Jahre zur HU.

- Anhänger versteuern, versichern und alle 2 Jahre zur HU.

Alles andere ist Steuerhinterziehung und/oder fahren ohne zugelassene Fahrzeuge.

Grüne Nummer und die damit verbundene Begünstigungen sind Subventionen für LoF.

Wer keine LoF hat, bekommt keine Subvention. So einfach is das.

Gruß

Jörg
 
Frag deinen Bekannten ob er Ihn dir auf Grünernummer zulässt.

Meiner Läuft auch über den Hof meiner 2ten Familie auf Grünernummer. 
Ich denke eine andere Möglichkeit gibt es da leider nicht.

lg

MArcel

 
 
Eine schwarze Nummer am Schlepper hat niemals Nutzungsnachteile. Mit der darfst Du alles. Auch wenn Du eine grüne hättest, dürftest Du mit den Anhängern mit grüner Nummer nur lof fahren.

Gruß

Michael
 
Moin,

die zulassungs freien Anhänger kannst mit Schwarzernummr soweit ich das nun denke nicht fahren ? 

lg 

Marcel 
 
Hallo,

habe ich mal kopiert:

Grünes Nummernschild
Bei landwirtschaftliche Betriebe können Schlepper steuerfrei auf ein grünes Nummernschild angemeldet werden. Zudem können auch die Anhänger über das grüne Nummernschild laufen und sind daher zulassungsfrei.
Wenn man selbst keinen landwirtschaftlichen Betrieb besitzt, kann man den Schlepper auch über einen bekannten oder befreundeten Landwirt zulassen. Der Halter muss nicht unbedingt der Besitzer des Schleppers sein.
Der in der Landwirtschaft geforderte Überrollbügel wird nicht beim TÜV kontrolliert, sondern von der Berufsgenossenschaft. Dort kann man allerdings angeben, dass der Schlepper ausschließlich für Hobbyzwecke eingesetzt wird, da er dann keinen Überrollbügel benötigt.
Vorteile:
-> steuerfrei
-> zulassungsfrei für Anhänger
-> Halter muss nicht Besitzer des Schleppers sein
Nachteile:
-> gilt nur für landwirtschaftliche Zwecke (nicht für Oldtimertreffen)

Schwarzes Nummernschild
Das schwarze Nummernschild ist eine normale Zulassung und daher nicht Steuerfrei. Jeder mitgeführte Anhänger muss seperat Zulassung, TÜV und Versicherung haben, er kann nicht als Folgefahrzeug mit gleichem Nummernschild wie das Zugfahrzeug mitgeführt werden. Versicherungskosten für einen Anhänger mit schwarzem Nummernschild liegen bei ca. 30 Euro pro Jahr. Ein grünes Kennzeichen am Anhänger und ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper ist nicht zulässig, umgekehrt allerdings schon.
Vorteile:
-> ist immer Zulässig, umabhängig vom Verwendungszweck
Nachteile:
-> teurer als Grünes Kennzeichen
-> Anhänger müssen eigene Zulassung, TÜV und Versicherung haben

Rote Wechselkennzeichen für Oldtimer (07er Nummer)
Mit diesem Kennzeichen kann man bis zu 10 Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, TÜV frei fahren. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ist man selbst verantwortlich. Steuer und Versicherung ist höher als bei einer normalen Zulassung und rechnen sich daher meist nur bei mehreren Oldtimern. Man darf immer nur ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegen. Alle Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen gefahren werden sollen, müssen vorher angegeben werden. Zum Erhalt eines Wechselkennzeichens ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Vorteile:
-> gilt für bis zu 10 Oldtimern
-> keine TÜV-Abnahme der Fahrzeuge notwendig
Nachteile:
-> Steuern und Versicherung sind teuer

Rote Überführungskennzeichen (06er Nummer)
Rote Überführungskennzeichen sind nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig, demnach darf man damit nur zu einem Oldtimertreffen fahren, wenn man den Schlepper dort verkaufen will.
Vorteile:
-> keinem Fahrzeug fest zugeordnet
Nachteile:
-> nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig
-> nur für gewerbliche Zwecke

Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen wird der Schlepper nur für bestimmte, vorher festzulegende Monate im Jahr zugelassen. Diese werden auf dem Nummernschild eingeprägt. In der anderen Zeit gilt das Fahrzeug als abgemeldet und darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Man spart für diese Monate Steuer und Versicherung.
Die Betriebszeit für ein Saisonkennzeichen liegt bei mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate im Jahr.
Vorteile:
-> die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen
-> Steuer und Versicherung sind günstiger als bei einer Ganzjahreszulassung.
Nachteile:
-> man muß im voraus wissen, von wann bis wann man das Fahrzeug bewegen möchte.
-> dadurch hohe Abhängigkeit von der jeweiligen Jahreswitterung.
 
... Ein grünes Kennzeichen am Anhänger und ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper ist nicht zulässig, umgekehrt allerdings schon. ...

Nicht ganz. Wenn man seinen Schlepper auf schwarzen Kennzeichen angemeldet hat, kann man trotzdem ein Anhänger mit grüner Nummer ziehen, wenn der Anhänger auf einem LoF-Betrieb läuft, das grüne Kennzeichen ein Kennzeichen von einem Schlepper dieses Betriebes ist und ein LoF-Tätigkeit für diesen Betrieb durchgeführt wird.
 
Ein zulassungsfreier Anhänger bleibt auch hinter einem Schlepper mit schwarzer Nummer zulassungsfrei.

Je nach Quelle im www darf er kein Wiederholungskennzeichen haben, sondern muß ein Eignerschild tragen oder er darf auch das schwarze Kennzeichen als Wiederholung tragen. Das lof-Gedöns und 25 km/h gilt aber trotzdem. 

 

 
 
Das ist ein echt Deutsches Thema ^^

Ich glaub wo anders wäre das einfacher .. 

lg 
 
Moin

Danke für die vielen Antworten.

Hauptsächlich geht es Mir um mein Holz das Ich im Winter nach hause hole.

Wenn Ich Mir die 8tonner von meinem Bekannten hole schafft das ordentlich was weg.

Ich selbst habe 2 Oldie-Anhänger hier stehen, 4,5t(bj68) und 3,5t(bj55).

Das mindeste was passieren müßte wären wahrscheinlich komplett neue Reifen, der Tüv wird ja bestimmt danach gucken.

Ich weiß nicht was der Tüv zun den Sprinter-reifen sagen würde, obwohl die garnicht so schlecht sind ?

Dann habe Ich keine Papiere für die beiden Anhänger.

Das wird nicht ganz so einfach werden, denke Ich.

Ansonsten müßte Ich noch einmal in einen ordentlichen Anhänger investieren.

Meine Frau bringt Mich um !!  ;-)
 
Weist du denn welcher Hersteller den jeweiligen Anhänger verbrochen hat ? 

evtl. bekommt man ja die Gutachten noch mal irgend wie nach ?

lg

Marcel 
 
Wenn der eine Hänger Baujahr 55 ist brauchste den nicht zulassen, alles was älter ist als Bj. 61 kannste so fahren.
 
Moin

Der 3,5t ist ein "Blumenthal",

der 4,5t ist von "Kühl" aus Elmshorn.

Wenn es den Hersteller noch gibt könnte Ich dann eventuell noch Papiere bekommen ?

Was, wenn nicht ?

Die Anhänger befinden sich in einem wirklich guten zustand, leichter Rost aber nichts ist vergammelt oder verrostet.

Das war ein Glücksgriff damals denke Ich.
 
Hi,

also in Elmshorn gibt es noch Kühls aber die stellen keine Anhänger mehr her .. evtl. mal anrufen und fragen ob die eine Idee haben wirst sicher nicht der einzige sein der das Problem hat.

Ansonsten müssten solche Gutachten auch beim TüV noch gelagert werden. Aber ob die noch da sind ist auch fraglich.

lg

Marcel

 
 
Hallo :)

Das was Tobias bhier gepostret hat könnt ihr ganz schnell vergessen. Da steht der größte Schmarn drinnen. Ich kenn mich in dem Thema 1A aus, hab mich sehr lange mit den Paragraphen beschäftigt.

Also schwarze und grüne Nummer zeigt nur ob man Steuern zahlt oder nicht.

Wenn du jetzt auf schwarze Nummer anmeldest, kannst du weiter zulassungsfreie Anhänger ziehen. Folgekennzeichen muss immer von dem HAlter de Fahrzeugs sein. Heißt, wenn du ein Anhänger leihen tust und der hat ne Nummer von dem BEsitzer, musst du ein Folgekennzeichen dranmachen dass dem Halter des Zugfahrzeugs gehört.

Natürlich darfst du in dieser Kombination nur landwirtschaftliche Fahrten machen, sonst ist der Anhänger zulassungspflichtig.

Schwarze hinter grüner und grüne hinter schwarzer Nummer ist vollkommen egal, zeigt ja nur ob man Steuern dafür zahlt oder nicht.

Beim anmelden des Schleppers auf schwarze Nummer musst du schauen, dass es als "LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER" zugelassen wird und nicht als "ZUGMASCHINE". Ein Traktor bleibt ja ein Traktor, egal ob man Steuern dafür zahlt oder für was man den Traktor einsetzt.

Bei einer Zulassung als "ZUGMASCHINE" zahlt man schon mal das 5-fache an Versicherung (wäre bei mir so). Außerdem hat man als "ZUGMASCHINE" das Sonntagsfahrverbot und andere Dinge, die für Zugmaschinen/LKWs zustimmen. Also immer drauf achten, dass bei der Zulassung "LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER" drinsteht (sieht man im Fahrzeugschein unter Feld 4, dort muss 1000 drinstehen. Im Pappbrief steht nur 87/89 in Feld J, dafür aber Ackerschlepper bei Fahrzeugart. Dass zeigt, dass bei Feld J eben 1000 rein muss. Manche Zulkassungsbeamte, vorallem städtische, wissen dass nicht.)

Falls ihr Fragen habt, schreibt mir per PN :) Ich kann euch auch die Paragraphen zeigen wo das alles drinsteht. Außerdem kenn ich mich mit Einachsschlepper (+ deren Zulassung) gut aus, auch da nehm ich gerne PNs an.

Schönen Abend noch, Tim!
 
Toskana1000:

Wenn du jetzt auf schwarze Nummer anmeldest, kannst du weiter zulassungsfreie Anhänger ziehen. Folgekennzeichen muss immer von dem HAlter de Fahrzeugs sein. Heißt, wenn du ein Anhänger leihen tust und der hat ne Nummer von dem BEsitzer, musst du ein Folgekennzeichen dranmachen dass dem Halter des Zugfahrzeugs gehört.

Natürlich darfst du in dieser Kombination nur landwirtschaftliche Fahrten machen, sonst ist der Anhänger zulassungspflichtig.

Schönen Abend noch, Tim!

Moin

Also soll Ich als Fahrer mit schwarzer Nummer, schwarze Folgekennzeichen an die Anhänger schrauben die normalerweise eine Grüne Nummer haben ???

Versteh Ich das richtig.

Dann haben Die Anhänger aber doch keinen Versicherungsschutz.
 
hi, 

du musst als nicht Landwirt deine anhänger auf Schwarz fahren esseiden sie sind von vor 195x. 

Wenn du dir einen leihst muss der Anhänger ein folge Kenzeichen des Halters haben also von deinem Freund. 

zumd. 

Verstehe ich das so .. 
 
IHC-Fan,

wenn du mit einem schwarzen Trecker in der LW aushilfst, kannst du den grünen Anhänger des Landwirtes

nutzen... für landwirtschaftliche Tätigkeiten.

Du darfst ihn nicht zum eigenen Holzholen in den Wald benutzen.

Anhänger bis 25kmh vor 1960 sind nur für LoF zulassungsfrei wie alle anderen auch. Für die nach 1960

gebauten benötigst du eine Betriebserlaubnis.

Schwarze Anhänger brauchen immer eine Zulassung und TÜV.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

bin zwar frisch dabei aber bevor einer Ärger bekommt, schreib ich meinen Beitrag.

Also, Du musst den Anhänger anmelden. Dazu kannst Du eine §21 StVZO durchführen lassen (die sogenannte Vollabnahme). Wenn es möglich ist für den Anhänger, das kläre mal am besten mit dem Prüfer vor Ort.

Dann gilt: Steuer und Versicherung. Aber ich würde den Anhänger ablasten dass es noch zahlbar in den Steuern ist, kann man ja im Internet ausrechnen. Versicherungen sind meist günstig für Anhänger.

Prüfe mal ob Deine Bremsanlage (an den Anhängern) ausreichend ist, lese dazu mal den §41 StVZO Absatz 9 und 10.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG
 
Zurück
Oben Unten