Kein Bremslicht

mega-hz

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12 April 2011
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Hallo,

ist es normal und zugelassen, daß mein 423er garkein Bremslicht hat?

Auch an der AHK kommt kein BRemslicht Strom...

TÜV hat er aber neu..

Gruß,

Wolfram
 
Nabend,also als ich einem Freund geholfen hab seinen 533 (EZ ‘75) schick zu machen, habe ich mich auch gewundert dass er kein Bremslicht hat & trotzdem TÜV. Ist wohl so bei den "kleineren" Schleppern, da es an dem 533 von nem andern Freund, der auch auf‘m Sprung da war, genauso ist. An nem 423 hab ichs auch schonmal gesehen gehabt. Die haben wohl damals kein Bremslicht haben müssen als sie gebaut wurden & somit ist das wohl Rechtens. Unser 844-S mit EZ ‘77 muss Bremslicht haben, laut TÜV. Hoffe es bringt etwas Klarheit. Gruß Mike________________________________________________________________________________________________________________________Der IHC, welch´ ein Glück, hat 8 Gänge vor und 4 zurück!
 
jo, danke für die Info!

Werde aber trotzdem Bremslichter nachrüsten, besser iss... :-)
 
Kein Problem!Stimmt, schaden tut es sicher nicht!Zur Sicherheit für Dich & für andere Verkehrsteilnehmer.Gruß ________________________________________________________________________________________________________________________
Der IHC, welch´ ein Glück, hat 8 Gänge vor und 4 zurück!
 
Nabend nochmals,also wenn du soeinen Bremslichtschalter hast:
www.fk-soehnchen.de/Oldtimer/Schalter/18/201/1495/OLDTIMER-Bremslichtschalter-mit-Zugfeder.aspx Dann würde ich den unters Trittbrett & direkt ans Pedal schrauben.Das wär die einfachste & am besten geschützte Möglichkeit meiner Meinung. Grüße ________________________________________________________________________________________________________________________
Der IHC, welch´ ein Glück, hat 8 Gänge vor und 4 zurück!
 
Immer wieder gern :-) ________________________________________________________________________________________________________________________
Der IHC, welch´ ein Glück, hat 8 Gänge vor und 4 zurück!
 
Hallo,

mein 383 Bj.73 hat auch kein Bremslicht.

Bremslicht erhöht ja schon die Sicherheit, da gebe ich euch Recht, aber wenn man bedenkt daß der Schlepper sowie max. 30 km/h fährt, dann ist die optische Anzeige der Bremsverzögerung aber nicht von soooo großer Bedeutung!?!
 
Hallo,

nun muß ich doch diesen alten Faden wieder raufholen.

Mich würde mal interessieren wo denn diese Ausnahme mit Fahrzeugen bis 25 km/h brauchen kein Bremslicht  zu finden ist.

Ich dachte die schonmal in der STVZO gelesen zu haben.

Aber so wie ich das sehe wurde bei der letzten Aktualisierung der STVZO diese Ausnahmeregelung gestrichen, oder ich suche in den falschen Paragraphen..

 

Der Hintergrund ist, dass ein Bekannter mit seinem 383 durch den TÜV gerasselt ist, weil kein Bremslicht vorhanden war. Bisher konnte der TÜV wohl ein Auge zudrücken, aber seit neuestem gibts da ja eine neue Regelung nach der es keine Mängeleinstufung im Untersuchungsbericht gibt, sondern nur noch OK oder NOK.

Und fehlende oder nicht funktionierende Bremslichter führen wohl sofort zu NOK und damit Nichterteilung der Plakette.

 

Ich muß mit meinem 383 im Mai zum TÜV. Kein Bremslicht ist vorhanden und war wohl auch nie vorhanden. Die kleinen Rücklichter bieten gar keine Möglichkeit eine entsprechende Lampe mit 2 Fäden unterzubringen. Eine Halterung für den Bremslichtschalter gibt es, aber die ist vom Originallack überzogen ==> war also nie einer montiert.

Wenn ich einen Faden mit entsprechenen Infos zu dem Thema übersehen habe, bitte kurz einen Link dazu

mfg
 
Hallo,

seid ihr euch sicher dass eure Schlepper kein Bremslicht haben. das Stichwort heißt 2Kammer-Leuchte!
Bei unserem 453er war ein Bremslichtschalter verbaut und wurde über ein Umschalt-Relais auf die Blinker gegeben.
Bedeutet dass wenn ich auf die Bremse Latsche BEIDE Blinker leuchten!

der Tom
 
Bremslicht (bei Zweikammerleuchten über die Blinker) brauchst Du erst ab 25 Km/h. (Maßgeblich ist die Höchstgeschwindigkeitsangabe im FzBrief/-schein)

 

Auszug § 72 StVZO:

"Bei Ackerschleppern, die vor dem 1.1.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dürfen Bremsleuchten auch gelbes Licht haben."

"Bei Schleppern, die vor dem 1.1.1970 in den Verkehr gekommen sind, dürfen die hinteren Blinkleuchten auch rotes Licht haben"

mehr hab ich leider nicht gefunden.

Gruß Tim
 
Guten Morgen ja das ist richtig das beide Blinker leuchten und was Tim 423 da geschrieben hat stimmt auch haargenau früher haben die das über die Blinker bei den Zweikammerleuchten geregelt.

Aber du kannst es für deinen Anhänger ändern indem du ein Kabel vom Bremslichtschalter zur Steckdose ziehst und es an den passenden Pohl anklemmst.

Michael Stockei
0151/11528050
Michael.Stockei@t-online.de
 
Der § 72 StVZO wurde total umgebastelt. Ich werd die Tage mal meinen befreundeten TÜV-Prüfer fragen, wie die das handhaben.

Die alte Ausnahmeregelung besagte zu § 53 Abs. 2 Satz 1, daß an "anderen" Kfz mit bbH nicht mehr als 25 km/h und EZ vor 1.1.1988 keine Bremsleuchten erforderlich sind.

http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvzo/s-72-inkrafttreten-und-uebergangsbestimmungen

Gruß

Michael
 
So, hab ihn erwischt. 

Er würde keinem Fahrzeug mit 25 km/h und vor 1988 Probleme damit machen. 

Die Lösung steht nach wie vor im § 72 StVZO und zwar gleich im ersten Satz. Sinngemäß: Alles, was der früheren Vorschrift entsprach, darf weiter so betrieben werden.

Wobei er meint, daß das für ihn so pauschal Käse sei, da die Warnblinkanlagennachrüstpflicht damit auch hinfällig wäre ...

Egal, Bremslicht kann nicht plötzlich gefordert werden, wenn keins vorher Pflicht war. 

Gruß

Michael

 

 

 

 

 
 
Danke,

 

das mit dem speziellen Blinkrelais, bei dem dann die Blinker hinten auch als Bremslicht funzen, hab ich dann auch noch gefunden. In dem Gerümpel, dass ich mit dem Schlepper übernommen habe war so ein altes Blinkrelais mit 6 Anschlüssen dabei. Ich hatte mich noch gewundert was man denn mit den ganzen Anschlüssen machen soll.

War da vielleicht doch mal ein Schalter verbaut und die Schaltung drin, die dann einfach weggelassen wurde als das original Relais den Geist aufgab?

Muss mal den Deckel untern Lenkrad aufmachen und nachsehen, ob da nicht ein paar unbenutzte Käbelchen rumhängen die einfach nicht mehr angeklemmt wurden....
 
Hallo ,

mein 523 Bj.66 und mein 633 Bj.77 haben auch kein Bremslicht.Beide haben ohne Probleme immer TÜV bekommen.Meine Trecker sollen Orginal bleiben,also ohne Bremslicht und was nicht da ist, geht auch nicht kaputt oder kann bemängelt werden.

Gruss Achim
 
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