Hi,
hinter dem Link stehen veraltete Informationen.
Also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr vom Kraftfahrtbundesamt. Dies kann die Zulassungsstelle online erfragen bei der Anmledung.
Wichtig ist es einen TüV Prüfer zu finden der anhand von einer Kopie eines anderen baugleichen Traktors eine Abnahme durchführt.
Am besten einen der entweder es nicht so genau nimmt, oder einen der Traktoren ständig macht. Hier bietete sich die Hilfe eines Landmaschinenhändlers an, der dem Prüfer glaubhaft machen kann, das das Fahrzeug gleich ist.
Die Produktionszeit kann man ja anhand der Fahrgestellnummer heraus finden.
Das Fahrzeug muß nur irgendwann mal zugelassen gewesen sein. (Wer das beweisen muß kann ich auch nicht sagen).
Ich hab das mit einer VW Bus von der Bundeswehr hinter mir. Wichtig ist die Vollabnahme durch den TüV, der dann auch eine Erstzulassung dort rein schreibt, die nicht heute ist. Denn Fahrzeuge die heute neu Zugelassen werden, müssen den Bestimmungen von heute entsprechen.
Gruß Matthias
PS: Bitte schreibe doch, wenn Du damit durch bist. Das man das mal endlich weis, wie es nun wirklich ablaufen kann.