Hallo Jonas,
es ist eigentlich ganz einfach:
Acker- und Straßengänge dürfen voll belastet werden, solange das (Super-)Kriechganggetriebe nicht zugeschaltet ist. Die Kriechgänge dürfen, wie Nordschleifen-IHC schon geschrieben hat, nicht voll belastet werden. Ich würde jetzt mal, ohne genau zu wissen was IHC als Grenzwert berechnet hat, als Faustregel folgendes empfehlen:
Alles, was der Schlepper im zweiten Strassengang mit Standgas anfahren kann, darf in den Kriechgängen gefahren werden.
In der Praxis untersetzt man eigentlich immer die Ackergänge, z.B. bei den "Gurkenfliegern" oder bei Pflanzmaschinen. Die Strassengruppe mit den Kriechgängen zu untersetzen macht meiner Meinung nach eigentlich keinen Sinn, da sie von der erreichbaren Endgeschwindigkeit bis auf jeweils ein paar Zehntel-Km/h dem jeweilligen Ackergang entspricht. Sinnvoll wäre höchstens noch die Untersetzung der Rückwärtsgänge um Drehschemel-Anhänger rückwarts zu schieben.
Beispiel Endgeschwindigkeit beim 844 XL mit 30 Km/h-Getriebe und 16.9 R 34-Bereifung:
2. Strassengang: 11,5 Km/h
2. Strassengang als Kriechgang: 3,61 Km/h
2. Ackergang: 3,30 km/h
2. Ackergang als Kriechgang: 1,04 Km/h
2. Rückwärtsgang : 6,7 Km/h
2. Rückwärtsgang als Kriechgang: 2,09 Km/h
Auf gar keinen Fall jedoch das Kriechganggetriebe zuschalten, wenn die Zugleistung in den Ackergängen nicht mehr ausreicht!!!
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!
MfG
Mario