Kugelkopf an der Ackerschiene

ihc383s

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33818 Leopoldshöhe
Hallo,

Ist es erlaubt mit einem Schlepper mit "günem kennzeichen", einen Wohnwagen mit schwarzen Kennzeichen, auf öffendlicher Straße fahren?

Wenn auf die Ackerschiene,die gegen hochschlagen und verdrehen gesichert ist, ein Kugelkopf aufgeschraubt ist, der ein Prüfzeichen hat,muss das ganze dann eingetragen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Frank
 
Hallo Frank

Das ist nicht erlaubt da es keine Tätigkeit im Sinne der Land oder Forstwirtschaft darstellt.

Wenn die Kugel ein Prüfzeichen hat und für die Ackerschiene zugelassen ist brauchst du es nicht eintragen zu lassen.
 
Hallo zusammen,

also nach meiner Ansicht ist es im doppelten Sinne unzulässig:

1. Es wird sich nicht um eine landwirtschaftliche Tätigkeit handeln, insoweit ist die Fahrt mit Grüner Nummer nicht zulässig.

2. Nach Aussage bei meiner TÜV-Station sind Kugeln auf der Ackerschiene keine zugelassenen und genehmigungsfreien Anhängevorrichtungen.

Darum habe ich für den 633 eine geprüfte Kugel vom Tüv abnehmen und dann vom Landkreis eintragen lassen. Voraussetzung für die TÜV-Abnahme war eine Bestätigung von CASE, dass die Ackerschiene die Belastung eines Anhängers auch aushält. Weitere Vorkehrungen mit Ausnahme der eh vorhandenen Verdreh-Sicherungen waren nicht notwendig.

Es wurde dann auch die maximal zulässige Anhängelast des Kugel-Bolzens in die Papiere mit eingetragen.

Insoweit ist meines Erachtens die Praxis mit der Kugel auf der Ackerschiene meistenteils von der Polizei geduldete Praxis auf dem Lande, nicht mehr.

Hoffe geholfen zu haben

Karsten
 
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