Kugelkopfanhängerkupplung

Opa Balduin

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97993 Creglingen
Hallo DED 3 Fahrer,

hab ja schon mal nachgefragt wie man eine Kugelkopfanhängerkupplung am DED 3 verwirklichen kann, die der TÜV event. absegnet.

Hab da mal eine Idee, zu der ich Euere Meinung höhren möchte, wenn man auf dieses Teil eine Platte aufschweißt (d= 10mm, l = ca. 400 mm)

Loch für eine Ackerschienenkupplung und gut ists???

Gruß aus dem Taubertal

Manfred

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Moin,

nimm das Teil und Deine Ideen und geh zum TÜV-Prüfer Deines Vertrauens.

Alles andere wäre ein Blick in die Glaskugel oder reine Spekulation.

Auch wenn der eine oder andere so etwas eingetragen bekommen hat,

heißt das nicht das Dein TÜV-Prüfer das auch macht.

Gruß

Andy
 
Hallo Manfred

Ich habe vor einiger Zeit einen Kugelkopf auf einem Zugpendel eintragen lassen wollen,ich habe den Fehler begangen

das ich nicht erst zum TÜV gegangen bin und gefragt habe was die Herren von meinem Vorhaben halten.Das Ergebniss

war eine riesen Laufferei und eine Eintragung von 75 kg Stützlast und 1500 kg Zuglast bei einem 523 : ( ( wie ein Renault Clio) .Was ich damit

sagen will ist, fahre erst zum TÜV und spreche mit dem leitenden Ingenieur was der von deinem Vorhaben hält.

Du hast sonst nur Arbeit investier , Laufferei und am Ende doch nicht was du wolltest.

Deine Idee ist nicht schlecht aber spreche erst mit dem TÜV wie genau das zumachen ist, nicht vergessen den Namen des Ingenieurs notieren.

Gruß Rolli
 
Ich sehe das absolut genau so.

Die Jungs vom TÜV sind eigentlich recht kooperativ, wenn man sie vorher fragt.

Dann hast du anschließend keine Probleme beim Eintragen.

Also Skizze oder Zeichnung mitnehmen, am besten den Schlepper selber auch mitnehmen und mit den Ingenieur dein Vorhaben durchsprechen. Anschließend den Halter so anfertigen lassen wie er es gerne möchte und das Ding ist gelaufen.

Gruß

Uli

Achso, bevor ich es vergessen habe, wo kommst Du denn her?

Ist ja oft schon gesagt worden, hier in den alten Bundesländern darf so etwas nur der TÜV,i

in den neuen Bundesländern nur die DEKRA.
 
Hallo Manfred,

ich hab auch die Erfahrung gemacht wenn man dem leitenden Ingenieur beim TÜV sein Vorhaben vorträgt sind die sehr nett und hilfsbereit. Dem Ein oder Anderen macht das sogar Spaß mal was Anderes zu machen als immer nur Autos zu begutachten. Man bekommt sogar einen Kaffee. Das erste was er sagte war: "Endlich kommt mal einer bevor er Murks macht." In diesem Sinne, fahr mal dahin und sprech mit denen. Und mach das nicht mit einem der Abnehmer sondern nur mit dem Chef vor Ort. Meine Erfahrung!!

Gruß

Christian
 
Hallo Forum,

vielen Dank für Eure Beiträge, Ihr habt mich überzeugt.

Da mein DED 3 seit 2001 keinen mehr vom TÜV (hallo Uli bin aus dem Mein-Tauber-Kreis, alte Bundesländer) gesehen hat, weiß ich eh nicht ob der TÜVler bei meinem KFZ-Mechaniker die Abnahme macht.

Aber  zum TÜV Bad Mergentheim oder Rothenburg würde ja ein Transport auf dem Anhänger erforderlich. Naja werde mich mal schlau machen, nächsten Dienstag ist er wieder dort, da kann ich in mal fragen.

Danke und schöne Grüße aus dem Taubertal

Manfred
 
Guten Morgen, 

also wenn bei euch in Creglingen der TÜV Außendienst aus MGH abnimmt, geht das bestimmt. Da kommt doch immer ein gewisser Herr K., der ein ziemlich fundiertes Wissen hat. Wenn du dein Vorhaben mit ihm absprichst werdet ihr sicher eine Lösung finden. Er macht übrigens nach Absprache auch Hausbesuche. 

Würde ich einfach mal probieren. 

Name vom Prüfer gerne per PN. 

Grüße aus Leuzenbronn bei Rothenburg 

Christoph 
 
Stimmt Frank,

aber was man vor der Haustüre hat, nutzt man meistens leider zu selten.

Kannst dich ja mal melden, wenn du da bist. Ansonsten will ich jetzt nicht den Beitrag hier vermüllen.

Gruß Christoph
 
Hallo Freunde,

daß war ein ganz ein Kalter von mir, das tut mir leid.

Das Teil was ich als Bild gepostet habe, gehört gar nicht dahin wo ich es gerne gehabt hätte.

Heute wollte ich das Teil anschrauben um die Höhe zur Straße abzumeßen, da merkte ich das geht ja gar nicht, das gehört ja andersrum (peinlich, peinlich).

Hoffe daher immer noch auf eine TÜV-fähige Lösung von Euch, die ich dann, als Vorschlag, dem freundlichem Prüfing. vorschlagen kann,

mit schönem Gruß

Manfred
 
Hallo,

ich hab den Kugelkopf in der Ackerschiene und bisher hats den TüV nie interessiert, selbst bei Nachfrage hies es nur "Kugelkopf hat ne e-Nummer alles gut.." Auf die direkte Frage warum das anscheinend so oft probelmatisch ist meinte er, dass laut Bestimmungen die Kupplung starr/fest mit dem Chassis der Zugmaschine verbunden sein was bei einer hydraulisch vom Fahrersitz verstellbaren Zugeinrichtung nicht gegeben ist. Zudem muss die Ackerschiene Kippsicher sein, was dem Prüfer überlassen bleibt ob diese Kipssicherheit für entsprechende Zugbelastung und Stützlast der Kugel (e-Nummer) entspricht.

Fast beiläufig meinte er dann noch das die Hubstreben bei Anhängerbetrieb auch aus den Hubarmen ausgehängt und in die starren Aufnahmen eingehängt sein müssten, da das aber eh keiner macht... (Die Starraufnahmen sind of bei der D-Reihe zu finden und wohl auch IHC spezifisch, daher gibts oft Probleme mit CM-Reihe oder anderen Herstellern, so vermute ich zumindest).

Mag sein das es bei mir da sehr einfach ist mit dem Prüfer etc. aber es würde sich doch lohnen, vorausgesetzt dein DED hat diese Aufnahmen auch, dich einfach mal vorzustellen mit dieser Info und nachzufragen bevor du viel Zeit investierst und was bastelst was am Ende, im Idealfall, überflüssig ist..

Grüße Alex
 
Hallo,

der Vorteil für den TÜV-Prüfer ist das Du bei der Lösung nix schriftliches hast. Dementsprechend wird es auch in einem Schadensfall nicht helfen wenn man dann sagt: "ja aber der TÜV-Prüfer hat doch gesagt das das so ok ist". Wenn man mit denen vom TÜV aber so was abkaspert und er das nachher mit einer Abnahme als Regelkonform abstempelt sieht das im Falle eines Falles doch wieder ein bisschen anders aus. Muss aber auch jeder selber wissen wie er damit umgeht. Ich werde mir auch eine starre Möglichkeit überlegen, von einem abgenommenen Konstruktionsschweißer schweißen lassen und vom TÜV eine Abnahme machen lassen, so wie ich das mit dem Chef unserer TÜV-Station abgesprochen habe.

Gruß

Christian
 
Hallo Freunde,

da ich mir ja diesen blöden Fehler mit dem verkehrtem Teil erlaubt habe ( ich kanns immer noch nicht fassen) bin ich jetz auch der Meinung, daß ich mit dem Kugelkopf auf der Ackerschiene zum TÜV gehe und einfach "die gosch halt". Wenn er dann den Stempel draufgemacht hat und alles fertig ist, werde ich mal ganz vorsichtig nach seiner Meinung fragen. Bei uns fährt eigentlich jeder mit einem Kugelkopf auf der Ackerschien rum, vieleicht mache ich mir da viel zu viel Gedanken.

Einen schönen Abend wünscht

Manfred
 
Also ich habe auch an meinen beiden Schleppern auf der verdrehsicheren Ackerschiene nen Kugelkopf mit PrüfNr  .Gegen hochschlagen sind die nicht gesichert der

Tüvprüfer sagt dazu nichts , komme damit immer durch. Aber ob das so ein freifahrtsschein ist um damit im Straßenverkehr teilzunehmen das wag ich zu bezweifeln .

Grüße Klaus vom Niederreihn
 
Hallo Klaus,

wenn nichts passiert, wen juckt´s.

Aber das ist ja meines erachtens auch das Problem, wir wollen uns ja absichern für den ultimativen Fall, der ja hoffentlich nie eintrifft.

Gruß Manfred
 
Hi,

dem Prüfer ist das auch egal dass da ein Kugelkopf auf der Ackerschiene ist, da die nur zum rangieren auf Privatgelände und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind, egal ob auf dem Kugelkopf ne E-Nummer ist. Die restliche Dreipunktaufhängung ist nicht als Anhängevorrichtung zugelassen sondern nur für Arbeitsgeräte.

 Wenn ihr da jetzt nen Anhänger dran hängt und  damit im öffentlichen Straßenverkehr fahrt, und es passiert was hat der Prüfer da nix mit zu tun da seit ihr alleine dran.

Gruß Markus 
 
Hallo Markus,

das ist ja ganz klar das der Fahrer für sein Fahrzeug und für das ganze drumrum verantwortlich ist, sollte aber nicht der freundliche Mann (oder Frau) vom TÜV nicht beratend aufklären? und event. Lösungen vorschlagen? (nur so eine Idee von mir)

bei einer LuF Zulassung spielt es ja weniger eine Rolle , da ist ja weit aus mehr erlaubt.

Gruß Manfred
 
Nu haste mich aber neugierig gemacht : Was ist denn bei einer LöF-Zulassung weit aus mehr erlaubt ?

Gruß Zackie
 
Hallo Manfred,

da hast du natürlich recht. Auf die Frage ob es erlaubt ist mit der Kugel auf der Ackerschiene hätte er das eigentlich auch richtig erklären sollen. Viele sind aber im LoF Bereich nicht so sicher und da ja eigentlich jeder ne Kupplungskopf auf der Ackerschiene hat glauben vielleicht auch einige das es erlaubt ist. Das nächste  ist, dass eine zulässige Lösung eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 Stvzo nach sich zieht, und das darf in Westdeutschland nur der TÜV und auch nicht jeder Prüfingenieur hat die Berechtigung dafür.

Und das hat mit LoF nichts zu tun. Ich darf z.b. ne Presse oder Heuwender in der Ackerschiene fahren, aber keinen Anhänger. 

Gruß Markus 
 
Hallo Leute,

ich verstehe die ganze Aufregung um dieses Thema nicht so richtig...

Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach, einen Kugelkopf mit Prüfnummer auf die Ackerschiene mit Verdrehsicherung montieren.

Zusätzlich eine solche Sicherung gegen Anheben der Hydraulik die mittels Oberlenker am Schlepper verbunden wird (für 30,-) und

gut ists. Ich mache die Tage mal ein Bild von meinem Schlepper mit Anhängerausrüstung.

Wenn du so zum TÜV fährst glaube ich nicht dass sich da jemand beschweren wird. Und mal erlich, was soll denn da passieren?

Man sollte natürlich immer den gesunden Menschenverstand walten lassen und nicht an einen kleinen Schlepper einen riesen Anhänger hängen

am besten noch um 2 to überladen...

Gruß

Peter
 
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