sexzylinder
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das muss auch bei landtreff rein.. fendt forum, deutz forum usw....
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Lef.:Moin,
vielleicht denken auch einige, daß die bestehende Regelung durchaus richtig ist.
Z. Zt. ist Treckertreffen auf dem Kiekeberg. Wenn ich sehe, wie einige mit ihren 20PS-Treckern rumhantieren, bin ich
froh, daß die keinen 1455er unterm Hintern haben.... das würde bös in´s Auge gehen.
Gruß
Jörg
Servus Jörg,
das mag auch sein und du hast ja nicht ganz unrecht mit dem Beobachteten, aber wieso soll denn einem jungen "Hobbypiloten" aus Nicht- LoF, nach (wenn evtl. mal erlaubt) bestandener Fahrprüfung in der Klasse "T" (nicht L,B,BE), das Führen eines Schleppers über 3,5to z.GG, mit evtl. Zugmaschinenentsprechenden Anhänger, in diesem Fall zugel. und schw. Kennzeichen (private Zwecke, nicht gewerbl.), abgesprochen werden!!!
@ Jürgen,
schön dass du "trotzdem" mitgezeichnet hast. Es ist doch "steuerrechtlich" gesehen eigentlich alles bereits sauber getrennt (LoF, oder gewerbl., oder privat), dazu sollte aber die Fahrerlaubnis wie oben gesagt, für alle einheitlich gelten!
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