W 124
Bekanntes Mitglied
Hab mich mit meinem Kumpel richtig in den Haaren:
Bei uns ist eine Teilstrecke (100Meter) mit dem Verkehrszeichen 252 (Verbot der Durchfahrt für alle Kraftfahrzeuge) für beide Richtungen vorhanden. Darunter ist der Zusatz Land- u. Forstwirtschaflicher Verkehr frei.
Ist eine beliebte "Abkürzungsstrecke" fahre ich da durch, spare ich locker 15 Minuten egal in welche Richtung ich fahre. Oder auch jeder Andere.
FRAGE: Ist ein Lof Zweck für die erlaubte Durchfahrt für
- jeden Gewerbetreibenden
- dem Heizöllieferanten
- Hufschmied / Pferdelehrer
- Fahrzeug mit Futtermittel
- Tierärztin etc. erlaubt? ALLE GEBEN AN ZUM LANDWIRT ZU FAHREN!
Ist ein Lof Zweck mit der bloßen Angabe zum Landwirt xyz zu fahren gegeben?
Für mich wäre eine Antwort mit Gesetztext / Verordung / Gerichturteil oder ähnlichen hilfreich.
Habe hoffentlich neutral gefragt, meine Recherchen führten ins nichts.
Mit Antworten "erlaubt nicht erlaubt" komme ich auch nicht weiter.
Vielleicht weiß jemand wo es geregelt ist....
LG Ralph a. SH
Bei uns ist eine Teilstrecke (100Meter) mit dem Verkehrszeichen 252 (Verbot der Durchfahrt für alle Kraftfahrzeuge) für beide Richtungen vorhanden. Darunter ist der Zusatz Land- u. Forstwirtschaflicher Verkehr frei.
Ist eine beliebte "Abkürzungsstrecke" fahre ich da durch, spare ich locker 15 Minuten egal in welche Richtung ich fahre. Oder auch jeder Andere.
FRAGE: Ist ein Lof Zweck für die erlaubte Durchfahrt für
- jeden Gewerbetreibenden
- dem Heizöllieferanten
- Hufschmied / Pferdelehrer
- Fahrzeug mit Futtermittel
- Tierärztin etc. erlaubt? ALLE GEBEN AN ZUM LANDWIRT ZU FAHREN!
Ist ein Lof Zweck mit der bloßen Angabe zum Landwirt xyz zu fahren gegeben?
Für mich wäre eine Antwort mit Gesetztext / Verordung / Gerichturteil oder ähnlichen hilfreich.
Habe hoffentlich neutral gefragt, meine Recherchen führten ins nichts.
Mit Antworten "erlaubt nicht erlaubt" komme ich auch nicht weiter.
Vielleicht weiß jemand wo es geregelt ist....
LG Ralph a. SH