Mähbalken und TÜV

Der Friese

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10 März 2014
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Moin MC Freunde,

ich habe gleich wieder einige Fragen an Euch :

1. bei meinem erworbenen D214 ist weder Mähbalken noch eine Hydraulik drangebaut. Weis jemand, ob ich einen

    Antrieb mit Mähbalken an ihm nachträglich , wenn ich denn  einen auftreiben kann, anbauen kann oder ist das an diesem

    D214 noch nicht möglich ?

2. Da ich ihn beim TÜV für eine Straßenzulassung abnehmen lassen möchte ,  noch ne Frage : braucht er einen Überrollbügel der

 jetzt nicht drangebaut ist , da der Trecker bisher nicht im Straßenbetrieb gelaufen ist. Es fehlt auch die Rückbeleuchtung ,Blinker- einrichtung wie auch die  seitlichen vorderen Begrenzungslampen.

Was mein ihr , will der TÜV das alles sehen ??

Wäre nett wenn ihr mir da einige Tipps geben könnt !

Viele Dank und ein schönes Wochenende !!

Euer MC Friese
 
hallo

wenn du schon eine Straßenzulassung willst, dann soll der auch Verkehrssicher sein.

Also benötigst du das ganze Beleuchtungs Programm mit Hupe.

Dann sollten auch die Bremsen gehen und keine ausgeschlagene Lager geben.

Mfg Thomas
 
hallo

einen mähbalken anzubauen ist grundsätzlich möglich sowie eine hydraulikanlage.

der tüv will blinker, standleuchten, abblendlicht, hube und warnblinkanlage sehen.

reifen, bremsen, lenkung und reifen sollten straßentauglich sein.

beim überrollbügel ist das so:

wen du ein schwarzes kennzeichen hast brauchst du keinen(ich persönlich habe auf all meinen schleppern einen verbaut zu eigenen sicherheit)

wen du ein grünes hast must du einen haben.

mfg lukas
 
Vielen Dank für die raschen Antworten !

Wann brauche ich denn ein schwarzes bzw. grünes Kennzeichen ??

Grüße

vom

MC Friese
 
Hallo MC Friese!

Der Überrollbügel wird nur von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben!

Als Privatman bekommst du die schwarze Nummer! Die Grüne bekommst du nur wenn du Landwirtschaft hast, wobei du dann auch wieder den Überrollbügel brauchst!

Gruss Andreas!
 
Das kommt jetzt drauf an wie und wo du den einsetzen möchtest.

Ein grünes Kennzeichen bekommst du ja nur wenn du eine Landwirtschaft betreibst. Der Vorteil ist ganz einfach zu erklären, die grüne Nummer ist Steuerbefreit.

Der Nachteil ist, dass du deinen Trecker auch nur landwirtschaftlich nutzen darfst.


mailto:andreas.monsees@gmx.de
 
... danke , danke für die schnellen Info‘s !!

Dann werde ich ihm wohl ein schwarzes Schild besorgen und für den TÜV ihm eine entsprechende Beleuchtung mit Warnblinkeinrichtung verpassen - ich muss zwar Mist und Heu  mit ihm fahren aber Profilandwirtschaft habe ich keine, nur meine Pferde und Federvieh.

Noch eine Frage an Lukas : woran kann ich denn sehen, ob ich einen Seitenmäher an dem D214 anbauen und betreiben kann !

Grüße

von

MC Friese
 
Hallo MC Friese , an den D-214 kann ein Seitenmähwerk vom Bautyp : D4 - 51 angebaut werden. Wenn Du noch ein gebrauchtes Mähwerk auftreiben kannst, dann sollte es auf jeden Fall einen Handaufzug haben, damit Du den Schneidbalken ausheben kannst, denn Dein gebrauchter D-214 hat ja keine Hydraulik. Gruß "Linksdreher"
 
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