Maße einer Heckkiste/Heckcontainer und weitere Fragen?

Calenberger-IHC

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30982 Pattensen
Guten Morgen an alle Foristen,

ich hätte erstmal zwei Frage zur Größe einer Heckkiste/Heckcontainer/Transportkiste für die Dreipunktaufnahme.

1. Wie breit darf eine solche Kiste sein? 

2. Wie weit darf/kann eine solche Kiste nach hinten rausstehen?

Weitere Fragen wären:

- Wie sind eure Erfahrungen?
- Gibt es eventuell eine Rechtslage?
- Braucht die Kiste eigene Reflektoren oder sogar eine Beleuchtung?
- Muss an der Kiste ab einer bestimmten Höhe auch das Kennzeichen erneut erscheinen, weil es sonst verdeckt wäre?

Danke euch für eure Antworten und einen regen Austausch.

Gruss Joerg
 
Hallo Joerg,

vieles ergibt sich aus der StVO. Landwirtschaftlich genutzt darf sie max 3 m breit sein, nicht landwirtschaftlich 2,55m. Alles was mehr als 1 m hinter der Beleuchtung ist, benötigt eine eigene Beleuchtung. Reflektoren in Dreiecksform nur bei Anhängern. Warntafeln nicht vorgeschrieben, zur eigenen Kenntlichmachung evtl ratsam.

Größe und Maße ergeben sich dann noch dahin gehend, was du mit der Kiste transportieren willst und was dein Schlepper heben kann, um auch noch Verkehrssicher zu fahren, sprich Entlastung der Vorderräder.

Gruß

Norbert
 
Hallo Norbert,

danke für deine Antwort. Das heisst also, das ich die Heckkiste breiter wählen darf als die hintere Spurbreite? 

Wie kommt es zu diesen Maßen? Zählt die Heckkiste dann als Anbaugerät, obwohl sie keinen Zweck, wie z.B. Egge, Grubber, Mäher, erfüllt?

Gruss Joerg
 
Wir haben so eine Kiste.

Ich kann die Maße mal messen

Die Kiste entlastet die Vorderachse reichlich.

Ein 743 mit Frontlader ist grenzwertig, wenn die Kiste voll Holz ist.
 
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