mc cormick 432 verkauft.

644 ihc

Mitglied
Registr.
7 Oktober 2015
Beiträge
11
Ort
59510 Herzfeld
Hallo vielleicht  kann mir jemand weiter helfen.  Ich habe für meinen alten  Herren seinen mc cormick  432  bei ebay kleinanzeigen  reingestellt. Mittags reingestellt am abend verkauft. NächstenTag  abgeholt. Der man machte ne Probefahrt guckte sich alles an. Wir haben  ihn darauf hingewiesen das er mit dem  motor öldruck Probleme hat. Das wäre nicht so schlimm meinte er. Im Kaufvertrag  hielten wir fest keine Garantie keine Gewährleistung. Das habe ich auch bei Kleinanzeige reingeschrieben. 3 Wochen später  rief er an und meinte das die Kupplung mit Öl versaut wäre weil der simmering kaputt  wäre. Jetzt will er das mein Vater die kosten übernehme soll.  Er hätte nur nen bißchen  Erde verteilt und  dann wäre die Kupplung  angefangen  zu  rutschen.  Der  trecker wurde  alle zwei Jahre zum tüv  beim Lama gebracht und  Inspektion  gemacht. Stundenmäsig ca 60 Stunden  in 2 Jahren.  Er will nun den Anwalt einschalten. Der trecker wurde von meinem  Opa 1973 gebraucht  gekauft und  hat nur leichte arbeiten die letzten 25 jahre gemacht . Was sollen wir nun tun.  
 
Hab zwar keine Ahnung wie es rechtlich wirklich aussieht, aber ich denke der Käufer kann da nicht viel machen. Die Kiste ist über 50 Jahre alt, da kann schonmal was kaputt gehen. Und da du kein Händler bist brauchst du auch keine Garantie geben. Ich denke der Käufer will euch etwas einschüchtern aber denk nicht dass er am längeren Hebel sitzt. Höchstens er kann beweisen dass ihr den kaputten Simmerring vorsätzlich verschwiegen habt. Aber das wird schwierig.

Also keine Bange

Gruss

Georg
 
Ja mach Dir keinen Kopp.

Ihr habt es ja auch schriftlich im Vertrag festgehalten, dass es keine Gewährleistung gibt. Zudem muss er beweisen, dass Ihr vom Schaden wusstet Und ihn verschwiegen habt. Außerdem hat er ja schon damit gearbeitet und wie er da umgegangen ist, wisst ihr nicht. In drei Wochen kann viel passieren. Bei einer so alten Arbeitsmaschine kann jederzeit etwas kaputt gehen. Ich würde das aussitzen. Der kommt damit nicht weit. Am besten noch die Inspektionsrechnungen aufheben und die Anzeige ausdrucken und zu den Unterlagen geben. 

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
Danke für eure antworten.   Mein Vater hat sich  mal beim R. Anwalt  erkundigt. Der meinte auch er müsste es beweisen  das er bei uns schon kaputt gewesen sein müsste. Kommt auch drauf an wie ist er damit umgegangen.   Die letzten  18 Jahre bin ich  da fast nur noch mit gefahren.  Mal abwarten was  der Anwalt von ihm so schreibt.  Der Käufer  ist  halt auch nen Deutz Fahrer gewesen.  ☺☺☺
 
Hi

Der D432  hat keinen Simmerring an der KW  Und wenn die Kupplüng  Versaut ist  müsste er schon lange mit Öl gelegt haben ( Aus dem grossen Deckel unten an der Kupplungsglocke )
 
Das sagt der Lama auch. Der sagte wie ist er damit gefahren und was heißt ein bißchen Erde verteilt.  Wenn dann müsste er ja schon  bei uns Öl wie sonst was verloren haben.  Öl wurde regelmäßig  kontrolliert alle 4 wochen. Wenn wir mal nachem halben jahr höchstens nen halben  liter nachgefüllt haben War das Viel.  
 
Moin moin,

mein Vater sagt es hätte neulich im Fernsehen (Sender weiss er nicht mehr) einen Reportage über ähnliche Fälle gegeben.

An einem Fall kann er sich noch entsinnen. Da hat jemand sein Motorrad für ein paar Tausend Euro verkauft und anschl.

kam der Käufer und wollte, aufgrund diverser Schäden, nachträglich einen Preisnachlass, Der Verkäufer hat dann nochmal

ein paar Hundert Euro zurückgegeben. Das scheint wohl eine Masche von irgendwelchen Betrügern zu sein.

Habe das mal bei google eingegeben und dieses gefunden:

www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=484581&ccheck=1

www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=873282
 
Hallo,

also ich sehe das auch so, das der Käufer keine Chance hat.

Ihr habt Ihn darauf hingewiesen, dass der Schlepper Probleme mit dem Öldruck hat.

Der Grund warum die D-Serie Probleme mit dem Öldruck hat liegt meistens darin, das die Kurbelwellenlager nicht mehr in Ordnung sind, und damit die Kurbelwelle Spiel hat. Wenn die Kurbelwelle Spiel hat, dauert es nicht mehr lange bis ein D 432 an der hinteren Kurbelwellenabdichtung undicht wird. Wurde der Käufer darauf hingewiesen das der Schlepper Probleme mit dem Öldruck hat, muß er mit den entsprechenden Folgeschäden rechnen, falls er den Schlepper weiter in diesem Zustand betreibt. Meines Erachtens ist es schon fahrlässig bis grob fahrlässig einen  Schlepper mit zu geringem Öldruck zu betreiben. Man nimmt sogar einen Motorschaden billigend in Kauf. Also hätte der Käufer vor dem weiteren Betreiben der Maschine erst den Schaden beheben müssen und nicht einfach damit weiterfahren und dann die Folgeschäden dem Verkäufer in die Schuhe schieben.

Gruß

Uli
 
Hatte das Problem auch schon mal bei einem 633, den hab ich per ebay als reparaturbedürftig verkauft. Der Käufer lehnte eine Besichtigung ab und überwies den Kaufpreis sofort.

Als er den Schlepper 2 Monate später abholte, fing er an rum zu meckern und fand allerlei Sachen, die er ja noch machen müsste, wie gesagt, er war als reparaturbdürftig angegeben!!!

Also hab ich ihm die Wahl gelassen, entweder ich fahr zurBank und hol Geld und er bekommt ohne Probleme sein Geld wieder, oder er lädt den Schlepper auf und nimmt ihn mit. Als er wieder anfing, teilte ich ihm mit, der Schlepper bleibt hier und er bekommt sein Geld wieder.

Als dann fing er an, ich solle mich doch nicht so haben, er brauche doch den Schlepper für einen Kunden usw. usw.

Am Ende hat er ihn dann doch mitgenommen, für die 2 Monate hab ich ihm dann noch Standgebühr abgenommen, da ich ihn auf Nachbargrund stehen hatte die Zeit,
 
Die Drohung mit dem Anwalt bedeutet noch lange nicht, dass er auch eingeschaltet ist. Es gibt halt solche Prozesshansel in jeder Ecke. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich abwarten, Tee trinken und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Wenn Dich ein Anwalt anschreibt, der im Auftrag seines Mandanten evtl. einen Preisnachlass fordert, einfach ignorieren, meint der "Linksdreher". Dem Anwalt bist Du zu nichts verpflichtet, noch nicht einmal auf einen solchen Bettelbrief zu antworten. Berichte mal im Forum wie es weiter geht.
 
Möchte kurz mitteilen wie ich mich verhalten würde:

Die Mitteilungsfristen gegenüber der Rechtsschutzversicherung beachten;

den Käufer bitten      Sofort        Klage einzureichen. Dies spart Zeit und Kosten. 

Sollte tatsächlich, was ich nicht glaube, Klage eingereicht werden, wird diese Klage

nicht zugelassen. Mit Vorlage des Kaufvertrages bei Prüfung der Klagefähigkeit wird

KEIN Klagegrund festgestellt. Ein öffentliches Interesse kann als Klagegrund auch

ausgeschlossen werden, da es sich um zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringen Wert

handelt.

Zusätzlich würde ich darauf hinweisen, dass der vermeidbare/zusätzliche Zeitaufwand

meinerseits in Rechnung gestellt wird, da ich bei der sorgfältigen Abarbeitung der anstehenden

Vorhalte kein Geld verdienen könnte.

So würde ich mich verhalten  

LG Ralph a. SH
 
Hallo,

ganz so genau Ralph!

Ob nun ein Anwalt was schreibt, oder peng!

Solange keine Klage bei Gericht eingereicht wurde oder ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, sind die RA´s nur "teure Angstmacher".

Etliche überflüssige Schriftstücke werden hin und her gesendet um am Ende unterm Strich eine "atemberaubende" Ziffer drucken zu können....

Hoffe wir hören wie dieser Fall ausgegangen ist...

Gruß
Torsten

IHC, alles wird gut!
 
Und er, sagt es Ihm, hat das Recht sich die Kupplung einzuführen, wo keine Sonne hinscheint. Sein Anwalt möge Ihm hilfreich zur Seite stehen.
 
So seit meinem letzten beitrag haben wir nix mehr vom Käufer gehört. das ist jetzt knapp 4 Wochen her. Ob da wohl noch was kommt von seinem Anwalt den er einschalten wollte. Beim  letzte Telefonat mit dem Käufer hat er einfach im gespräch aufgelegt.
 
Zurück
Oben Unten