Mobile Fahrzeughallen(Zelte)

-Trecker Dieter-

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29 März 2009
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48231 warendorf
Hallo

Da es in unseren Landkreis unmöglich ist (auch für Landwirte fast unmöglich) eine neue Scheune oder Fahrzeughalle zubauen, frage ich euch mal was ihr für erfahrungen mit Mobilen Fahrzeughallen habt.

Habe vor einiger zeit mal ein Prospekt gesehen das war ein Stecksystem mit Alupanelle einfach auf vorhandene Pflasterfläche aufgedübelt. Die größe müßte aber auch schon 5x9 Meter haben.

Habt ihr Tips???????

Gruß Dieter
 
-Trecker Dieter-:

Hallo

Da es in unseren Landkreis unmöglich ist (auch für Landwirte fast unmöglich) eine neue Scheune oder Fahrzeughalle zubauen, frage ich euch mal was ihr für erfahrungen mit Mobilen Fahrzeughallen habt.

Habe vor einiger zeit mal ein Prospekt gesehen das war ein Stecksystem mit Alupanelle einfach auf vorhandene Pflasterfläche aufgedübelt. Die größe müßte aber auch schon 5x9 Meter haben.

Habt ihr Tips???????

Gruß Dieter
Hallo Dieter,

da ich auch vor einiger Zeit erst eine Scheune abreißen musste, obwohl diese schon über 25 Jahre da stand und niemanden störte, bin ich auch gespannt auf alle möglichen Alternativen, die sich sonst bieten.

Würde mich freuen wenn sich hier machbare Lösungen finden.

Gruß Klaus aus dem hohen Norden
 
Hallo,

das würde mich auch seeeehr interessieren. Bisher hänge ich vor dem Winter immer alles mit planen zu... nervig und im Sommer steht vieles frei. Vor so zeltartigen Bauten hab ich immer bedenken das die sich bei Sturm selbständig machen und sonst wohin wollen.

Gruß
 
Hallo zusammen,

folgendes kann ich euch hierzu sagen (Information habe ich aus eigener Erfahrung mit dem Bauamt):

Ihr dürft die Zelthalle aufstellen, solange sie "mobil" ist bzw. bleibt und nicht länger als (ich glaube 8 Monate) an der gleichen Stelle steht.
Sobald ihr die Halle mit Eisennägeln am Boden verankert, stellt dies eine feste Verbindung zum Boden dar und ist deshalb nicht mehr "mobil" und somit genehmigungspflichtig.

Grüße
Michael
 
Für Schleswig-Holstein gilt (bei landwirtschaftlichen Betrieben):

Bis zu einer Höhe von 4m darf alles gebaut werden, was der Landwirt benötigt (Tierunterstand, Lager, Maschinenhalle usw.). Die Fläche in Quadratmetern oder umbauter Raum in Kubikmeter ist völlig unerheblich.
 
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