Neue Reifen D430

IHC_Bubi

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Süd Hessen
Moin aus Südhessen,

da die aktuellen Schlappen meines D430 ziemlich fertig sind und bald neu müssen bin ich am überlegen welche Größen am besten Sinn machen. Der Schlepper fährt nicht nur spazieren sondern wird im kleinen Rahmen noch zu allem möglichen eingesetzt: Pflügen, Grubbern, Wiese, Ernte und Transporte.

Aktuell sind hinten 9/9.5-36 auf Verstellfelgen montiert und vorne 6-16 mit hoher gefederter Achse. Ich würde gerne hinten auf 12.4/11-32 Radial umbereifen und vorne die 6-16 behalten. Der Abrollumfang müsste annähernd identisch sein, sollte also kein Problem mit der hohen Vorderachse geben. Hauptgrund für die breiteren Reifen ist vorallem die Schonung von Wiese und Acker, zudem dürfte der Schlepper auch etwas standfester und komfortabler werden. Ein paar Fragen hab ich allerdings trotzdem...

1) Kann es Probleme im Radkasten/Kotflügel und der 3-Punkt Aufhänung geben? Sehe zwar aktuell keine aber eine Bestätigung kann nicht schaden.

2) In der Zulassungbescheinigung sind nur die 9/9.5-36AS eingetragen also werd ich das ändern lassen müssen? TüV sollte kein Problem geben oder?

3) Ich lege Hobbymäßig Kartoffeln im alten Maß mit Spurweite von 1,25m, also Reihenabstand von 62,5cm. Mit den 9.5er lassen sich die Reihen gut durchfahren, hab aber Bedenken mir mit den 12.4ern die Reihen kaputt zu fahren... Hat da jemand Erfahrungswerte ob das funktionieren kann?

Danke für eure Erfahrungen und Meinungen !

Grüße Alex
 
@Alex

Wir haben auch einen D430 mit hoher VA und hinten 9,5-36. Vor 2 Wochen war Zulassung beim LK nach 11 Jahren Stilllegung. Um mehr Möglichkeiten der Bereifung zu haben, bat ich die Dame in der Zulassungsstelle doch bitte alle Reifenkombinationen aus dem Werkstatthandbuch einzutragen.

Wollte die Dame nicht tun, sagte die Daten über Bereifung seien zentral gespeichert und bei einer Kontrolle würde die Ordnungskräfte darauf zugreifen.

Für mich heißt das, daß man alles mögliche an Reifen fahren kann, solange diese irgendwann mal zu dem jeweiligen Fahrzeugmodell gehörten.

Man korregiere mich, wenn ich falsch liege.

Grüße, Lutz
 
Hallo Alex, Hallo Lutz, bei c.coermann@vodafone.de vom Förderverein des Landwirtschaftsmuseums Rommerskirchen könnt Ihr Kopien eurer ABE´s bekommen.Hierin enthalten sind alle Reifenzulassungen für Eure Geräte. Es sind Kopien der Originaldokumente von IH Neuss. Kosten,kleines Entgeld zur Erhaltung des Vereins. Fahrgestell Nr. Ausrüstung und Postanschrift müßt Ihr angeben! Ebenfalls etwas Geduld weil wir nur einen Tag p.Woche tätig sind.Grüße vom Paylodoc.
 
Du mußt nur die Reifengrößen eintragen lassen, die nicht im Beiblatt/ABE stehen.

z.B.:

Wenn 16.9R34 eingetragen ist. Mußt Du 420/85R34 eintragen, weil die Größe nicht im Beiblatt/ABE steht, auch wenn es von den Maßen der gleiche Reifen ist.

Egal was deine Werkstatt sagt. Lass die neue Bezeichnung eintragen. Bei einen Unfall und einem guten generischen Anwalt hast Du sonst schlechte Karten. (Fahren ohne Betriebserlaubnis)

Die Voreilung mußt Du nur bei Allradschleppern beachten.

Kotflügel kann man auch höher setzen, damit größere Reifen drunter passen.

9.5R36 ist heute, nach Conti 2008/2009, 270/80R36 = 12.4R32 = 320/85R32

Abrollumfang 4015mm

Kleber 270/95R32 Abrollumfang 3987mm
 
@ Peter, jetzt muss ich nochmal was zum Verständnis fragen.

klar, dass im Regelfall bei den älteren IHC Schleppern die zöllige diagonale Reifenbezeichnung z.B. 12.4 erwähnt wird. Reifenhersteller wie BKT makieren ihre Reifen mit metrisch z.B. 320/85R ihrgendwas und schreiben gleichzeitig auch die zöllige Bezeichnung 12.4 drauf, dann wäre es doch egal, oder?

Allerdings wurden die ABEs mit Diagonaltyp- Reifen genehmigt, nun fährt aber fast jeder radiale. Wie verhält sich das eigenlich rein eintragungsmäßig, sprich, kann jeder, der z.B 12.4-28 diagonal fuhr so einfach 320/85R28 draufschrauben ohne Papiere anpassen zu lassen?

Viele Grüße, Matthias
 
Die Sache ist nur die bei anderen Reifendurchmesser braucht Du auch andere Felgen! Da wäre zu überlegen 11.2-36 Reifen auf die vorhandenen Felgen zu montieren!

Natürlich mit Absprache vor kauf ob Eintragungungfähig ist!

Gruß Kurti
 
Matthias-IH353:

@ Peter, jetzt muss ich nochmal was zum Verständnis fragen.

klar, dass im Regelfall bei den älteren IHC Schleppern die zöllige diagonale Reifenbezeichnung z.B. 12.4 erwähnt wird. Reifenhersteller wie BKT makieren ihre Reifen mit metrisch z.B. 320/85R ihrgendwas und schreiben gleichzeitig auch die zöllige Bezeichnung 12.4 drauf, dann wäre es doch egal, oder?

Allerdings wurden die ABEs mit Diagonaltyp- Reifen genehmigt, nun fährt aber fast jeder radiale. Wie verhält sich das eigenlich rein eintragungsmäßig, sprich, kann jeder, der z.B 12.4-28 diagonal fuhr so einfach 320/85R28 draufschrauben ohne Papiere anpassen zu lassen?

Viele Grüße, Matthias
Hallo Matthias,

wenn 12.4-28 in den Papieren stehen, darfst Du auch 12.4R28 (Radialreifen) fahren, ohne es eintragen zu müssen.

Wenn auf den Reifen nur die neue Bezeichnung (320/85R28) steht, mußt Du sie eintragen.

Wenn die alte (12.4R28) und die neue Bezeichnung (320/85R28) drauf steht, brauchst Du die Reifen nicht eintragen.

Alles wie beim Auto

Wenn Du einen Frontlader montiert hast, müssen die Anbauteile eingetragen werden. Bei neueren Schleppern steht in der ABE heufig: "Kann wahlweise mit Frontlader ausgerüstet sein. Leergewicht von...kg bis ...kg"

Grüße aus Bad Wildungen

Peter

PS: Im Zweifel immer eintragen lassen. Kostet nicht die Welt und man ist auf der sicheren Seite.
 
Moin,

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Werde mir die Tage das mal an den Kartoffelreihen anschauen ob ich da mit 320mm ne chance hab durchzukommen und abwägen. Werd mich vorher auch beim TüV Prüfer mal schlau machen was er meint.

@Lukas: Was ist der Standort der Felgen? Spurweite 1,25m möglich? 8-Loch Felge?

@Kurti: 11.2-36 kann ich im WHB nicht finden. Das mit den Felgen wäre ein großer Vorteil und der wäre auch nicht ganz so breit wie ein 12.4er, wäre also ein gter Kompromiss. Allerdings müsste ich da wahrscheinlich die Kötflügel höher setzen da der Abrollumfang größer sein dürfte?

Gruß Alex
 
Hallo,

also ich lege die Kartoffeln mit demD 439, bereift mit 12.4-36 und fahre auch mit dem anderen Schlepper mit 14.9 28 durch die Reihen ,gleicher Abstand wie bei dir.

Das passt so ,da fährst du nichts kaputt.

Gruß

Jupp
 
ah ok , danke.

Ich hab bei meinen 320/85R24 am Schmalspur bei Tüv und Zulassungsstelle dafür gesorgt, dass die beides eintragen, so steht nun im Reifenfeld des Fahrzeugscheins drin: 12.4R24 und im Zusatzblatt: wahlweise auch

320/85R24 auf IHC W10 Felge drin.

Dann kann sich die Polizei eins von beiden aussuchen. Die Reifen tragen beide Bezeicnungen.

Interessant war, dass der Tüv- Ingenieur ein größeres Interesse an den Felgen hatte. ALs ich ihm ein eingeprägtes IHC- Symbol im Felgenhorn zeigen konnte war er glücklich und zufrieden.

Vielleicht muss man ja bei Neufelgen ne ABE vorlegen, keine Ahnung aber denkbar wärs, wie beim PKW

Viele GRüße, MAtthias
 
Matthias-IH353:

ah ok , danke.

Ich hab bei meinen 320/85R24 am Schmalspur bei Tüv und Zulassungsstelle dafür gesorgt, dass die beides eintragen, so steht nun im Reifenfeld des Fahrzeugscheins drin: 12.4R24 und im Zusatzblatt: wahlweise auch

320/85R24 auf IHC W10 Felge drin.

Dann kann sich die Polizei eins von beiden aussuchen. Die Reifen tragen beide Bezeicnungen.

Interessant war, dass der Tüv- Ingenieur ein größeres Interesse an den Felgen hatte. ALs ich ihm ein eingeprägtes IHC- Symbol im Felgenhorn zeigen konnte war er glücklich und zufrieden.

Vielleicht muss man ja bei Neufelgen ne ABE vorlegen, keine Ahnung aber denkbar wärs, wie beim PKW

Viele GRüße, MAtthias
Genau, wenn andere Fegen drauf sind, die nicht in der ABE stehen, müssen die auch eingetragen sein.
Alles wie beim PKW
Grüße Bad Wildungen
 
Hallo,

nachdem das mit den Kartoffeln bei 62,5cm Reihenabstand auch funktionieren wird (Danke hier an Jupp) werde ich auf 12.4 umbereifen und anschließend eine Eintragung vornehmen lassen.

Nun benötige ich noch passende IHC Felgen in gutem Zustand (ggf. ohne Reifen zwecks Transport):

- Schlepper D430 BJ61

- Zielbereifung: 11/12.4-32R (gemäß Umrechnungstabelle 320/85 R 32)

- 8-Loch Felge (W10 - 32) Spurweite 1,25m (gerne Verstellfelgen)

- Raum Südhessen und Umgebung... bis nach Niedersachsen wolte ich nicht wieder fahren ;)

Wenn wer was auf Lager hat gerne mal melden. Danke nochmal für die Infos !

Viele Grüße Alex
 
Bräuchte nochmal euren Rat und Meinung.

Hab mir originale W10-32 Verstellfelgen in gutem Zustand besorgt, werden jetzt blank gemacht und lackiert. Mit den original Conti Reifen (11-32 / gemessene Breite 315mm) die noch drauf waren ist mit der engsten Spur (1,25m) der Abstand zwischen inneren Kotflügel Streben und Reifen nur noch rund 15mm (siehe Bild). Meiner Meinung arg wenig vorallem wenn sich mal wieder mein schwerer Tonboden bemerkbar macht...

Suche einen Kompromiss zwischen einerseits möglichst breitem Reifen der aber für die Spur 1,25m auch unter Feldbedingungen in den Radkasten passt. Also entweder einen breit ausfallenden 270er oder schmalen 320er. Aktuell scheinen mir die folgenden beiden am sinnvollsten:

MITAS AC85 Row Crop / 270/95R32 / Breite auf W10: 285mm

MITAS AC85 Standart / 270/95R32 / Breite auf W10: 309mm

Eure Meinung dazu bzw. was sollte zwischen Radhaus und Reifen mindestens an Abstand gegeben sein ?

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Danke und Gruß

Alex
 
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