Normaler PKW Führerschein auch erlaubt für Klasse L

IHC_WOB

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Guten Morgen

wie schon erwähnt habe ich den normalen Führerschein also Klasse B und A1 und darf wohl auch Traktoren bis 32Km/H fahren.

Nur weiss ich leider nicht ob die 3,5 T Regelung auch bei den Traktoren gilt ?

Kann mir jemand dazu mehr sagen ?

Dann würde es ja ca. bei nem 844 A aufhören mit dem Gesamtgewicht und ich dürfte nichts mehr hinter hängen ?

Gruß
IHC_WOB
 
Bei Klasse B darfst du jeden Trecker fahren der 32km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat, egal wie schwer oder sonst was.

Du darfst an deinen Trecker dann 2 Anhänger, Kipper oder sonst was anhängen die eine auflaufgebremste Bremse haben, meistens bis 8 T pro Hänger zulässiges Gesamtgewicht. Du darfst dann damit aber nicht schneller als 25km/h fahren offiziell /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

Einen Hänger mit Druckluftbremse darfst du nicht anhängen auch wenn dein Trecker event. ne nachträglich eingebaute Druckluftanlage hat. Dafür brauchst du den T-Führerschein sowie für Trecker über 32km/h.

Bis zu wieviel T du einen ungebremsten Hänger ziehen darfst weiß ich jetzt leider nicht, vielleicht weiß ein anderer hier mehr.

Gruß Christian
 
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

So stehts im Gesetz. Gewicht ist egal die Geschwindigkeit ist ausschlaggebend.

mfg Stefan
 
Moin

dann bin ich beruhigt.

Dann kann ich mich also wieder auf die suche nach einem schönen Schlepper machen.

Danke für die ausführlichen und schnellen Antworten

gruß
 
IHC 523:

Einen Hänger mit Druckluftbremse darfst du nicht anhängen auch wenn dein Trecker event. ne nachträglich eingebaute Druckluftanlage hat. Dafür brauchst du den T-Führerschein sowie für Trecker über 32km/h.

Du darfst auch Druckluft gebremste Anhänger fahren.
Keine Gewichtsbeschränkung.

Wie Stefan schon schrieb, gehts nur um folgendes:
Schlepper im land -oder forstwirtschaftlichen Einsatz bis 32km/h. In Kombination mit Anhängern 25 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25km/h.

Gruß Alex
 
Hallo zusammen,

kleine Anmerkung von mir an dieser Stelle: Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt NIEMALS welche Arten von Bremsanlagen an welchen Fahrzeugen eingesetzt werden (dürfen).

Du darfst also auch druckluftgebremste Fahrzeuge bewegen, solange diese nicht schneller als 32Km/h fahren dürfen. Am Anhänger muss allerdings ein 25Km/h Schild angebracht sein und es darf nicht schneller als 25Km/h gefahren werden.
Das Zug-Gewicht ist auf öffentlichen Straßen auf 40 Tonnen begrenzt.

Und nun zum Schluss das wichtigste: All diese Fahrzeuge dürfen nur zu LoF-Zwecken und einigen kleinen Ausnahmen (z.B. Fahrt zur Werkstatt oder zu Brauchtumsveranstaltungen) gefahren werden, bei sonstigen Fahrten ist Klasse CE nötig!

MfG Mario
 
IHC_WOB:

Dann würde es ja ca. bei nem 844 A aufhören mit dem Gesamtgewicht und ich dürfte nichts mehr hinter hängen ?

Gruß
IHC_WOB

In der Fahrerlaubnisverordnung ist immer die Rede vom Zulässigen Gesammtgewicht. Das heißt im Klartext: selbst einen 423 (3520Kg zGG) darfst du mit Klasse b NICHT fahren. Außgenommen für LOF Zwecke. Wenn du damit auf dem Weg zum Treckertreffen angehalten wirst, gibt´s eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
 
So ganz klar ist mir das aber immer noch nicht.

Ich habe meinen Führerschein mit den alten Klassen 1,3,4 und 5 seit 1992, also den rosa Lappen. Danach darf ich auch LKWs mit bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Dürfte ich jetzt wirklich keine Schlepper fahren die 40 km/h schnell sind? Kann doch nicht sein, dass ich mit 7,5 Tonnen 80 km/h schnell fahren darf aber keinen Schlepper?! Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass jeder "alte" Landwirt zur Führerscheinprüfung musste wenn er den alten 30km/h Schlepper durch einen Neuen ersetzt hat.
 
Nein 40 kmh Traktoren darfst du damit nicht fahren PKW bzw. LKW bis 7.5 Tonnen dennoch ja. Auch damals bruchte man T dafür (sofern es t hieß ). Das Gesetz ist irgentwo da schon komisch aber naja.

Wie das mit den alten Landwirten war weiß ich auch nicht, würde mich aber auch interessieren.

mfg Stefan
 
Moin
ich bin Hobby Landwirt und muss im Umkreis von oft nur 10km manchmal auch 20km mit dem schlepper fahren..oft nur wald und Feldwege.
Da ich also kein LOF bin darf ich nicht rum Fahren auf der Straße ?

gruß
 
@423Ralf:

Du hast den alten Dreier Lappen, das heißt du darfst 40 km/h-Schlepper fahren! Ich hab nämlich auch den alten Dreier, da ich den Führerschein vor 99 gemacht hab. Diejenigen, die nach diesem Termin 18 wurden durften keine 40km/h Schlepper mehr fahren. Hab mir aber so um 2000 rum dann den T-Führerschein eintragen lassen, da man mit diesem auch Schlepper bis 65km/h fahren darf.

Gruß Georg
 
ich habe 98 bis 7,5 tonnen gemachthabe vor ca 4 jahre umschreiben lassen! schreiben vom Bauern wo ich aushelfe! zur F stelle und dann hatte ich ihn
 
Hier mal ein Auszug aus dem Gesetz, falls es noch interessiert.

Die Voraussetzungen für eine Erteilung der Klasse T bei Umschreibung der alten Klasse 3 ergeben sich aus §6 Abs. 5 FEV:

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

1.Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachb...aftshilfe von Landwirten,

4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

7. Winterdienst.

mfg Stefan
 
hallo
schönen dank. dann brauch ich mir also keine sorgen machen das ich mal von meiner weide mit dem schlepper 20km zu mir nachhause fahre um z.b. kaminholz heim zu bringen

gruß
 
Hallo, so mit kann ich ja auch alles fahren, meine Klasse 3 hab ich seit 1963
nur wie ist das mit dem Anhengern.
Frage wieviele Achsen darf ich hinter dem Schlepper an hängen ?
Ein Anhänger oder auch zwei und wieviel gesammt Gewicht ( Tonnen ) dürfen ein , oder zwei ins gesammt haben.
mfg Reinhard
 
kanari:

Hallo, so mit kann ich ja auch alles fahren, meine Klasse 3 hab ich seit 1963
nur wie ist das mit dem Anhengern.
Frage wieviele Achsen darf ich hinter dem Schlepper an hängen ?

Für Land-und Forstwirtschaftliche Zwecke soviele du willst, solange du unter 18,75m Gesamtlänge bleibst.
Für Nicht-LOF Zwecke max. eine, da der alte Führerschein Klasse drei nur für Züge bis max. 3 Achsen gültig ist, ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs.

Ein Anhänger oder auch zwei und wieviel gesammt Gewicht ( Tonnen ) dürfen ein , oder zwei ins gesammt haben.
mfg Reinhard

Das hängt von den Anhängern ab. Zulässiges ges. Gew. laut Typenschild darf natürlich nicht überschritten werden. Zuggesamtgewicht max. 40t.
 
Hallo,

ich mach gerade den CE und hab meinen Fahrleher zu dem Thema gefragt.

Er hat gesagt, mit der Klasse L darfst du Traktoren bis 32 Km/h und zwei auflaufgebremste Anhänger mit max 8 to. zul. Gesamtgewicht fahren.

Grüße,

Benjamin
 
Hallo Benjamin,

da hat Dein Fahrlehrer recht, zusätzlich darfst Du aber trotzdem auch Drulu-gebremste Anhänger bis 25Km/h ziehen, wenn Deine Zugmaschine mit einer Drulu-Beschaffungsanlage ausgerüstet ist /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif .

Ich wiederhole mich gerne nochmal: Die FeV regelt nur WAS Du fahren darfst. WIE ein Fahrzeug technisch realisiert werden muss, regelt die StVZO und die wiederum sagt nicht, mit welchem Führerschein gefahren werden muss. Den Gesetzestext der FeV für die Führerscheinklasse L hat Stefan (IHC.433) weiter oben eingestellt und nur der ist in diesem Fall relevant.

Sollte es jedoch mittlerweile einen Gesetztext oder ein Urteil eines Gerichtshofes geben, das Gegenteiliges behauptet, lasse ich mich gerne mit einer Quellenangabe belehren.

Grüße und Frohe Ostern von jemandem, der seit zwei Jahren gewerblich LKW fährt und das Thema schon vor Jahren ausgiebig erörtert hat.

Mario

P.S.: Viel Glück beim Absolvieren Deines Führerscheins, ist bei Dir mittlerweile schon die Berufskraftfahrer-Quali dabei?
 
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