Hallo Alfred,
die Lösung mit dem Zugpendel hatte ich als erstes auch, auf Nachfrage beim TÜV wurde mir erklärt, das dies nicht zulässig sei, wegen fehlendem Materialnachweis, und Festigkeit, da müssten die Teile verschweisst werden, wozu er einen Nachweis verlangt, das es eine Fachkraft geschweisst hat.
Bei meiner AHK ist es so, der Bock wurde von mir entwickelt, die Teile liess ich in einer Fahrzeugbaufirma rausbrennen.
Dann hab ich die Teile am Schlepper verschraubt, und mit dem Schweissgerät geheftet, die Fahrzeugbaufirma hat den Bock dann geschweisst, dafür bekam ich auch eine Bestätigung für den TÜV mit, und sie wurde anstandslos eingetragen.
Auf dem Bock wurde eine eigene Prüfnummer eingeschlagen, sollte ich die Kupplung an einen anderen Schlepper, dieser Serie, anbauen wollen, ist die Eintragung auch kein Problem, die Daten liegen dem TÜV ja vor.
Die verwendete Kupplungskugel stammte in meinem Fall vom Alteisencontainer, da hatte jemand eine neuwertige Anhängekupplung entsorgt, die Kugel habe ich nur neu galvanisieren lassen, und dann dem TÜV zur Prüfung vorgelegt, (mit Angabe der Herkunft), die Kugel wurde vermessen, und anhand der Nummer auf der Kugel konnten die die Kugel zuordnen, und auf eine Anhängelast von 1000 Kilo eintragen.
Zudem darf eine bestimmte Höhe,(die ich jetzt grad nicht im Kopf hab), nicht über- oder unterschritten werden.
Desweiteren muss ein bestimmter Freiraum um die Kugel, und ein bestimmter Schwenkwinkel, für die Anhängerdeichsel vorhanden sein.
Der TÜV Sachverständige, mit dem ich das gemacht habe, ist sehr streng, und bei unserer TÜV Prüfstelle, der Mann für Sonderabnahmen, und gerade deshalb gehe ich sehr gern zu ihm, denn, wenn ich bei ihm was durchbekomme, dann ist es nicht gut, sondern excellent, und erst dann bin ich mit meiner Leistung auch zufrieden.
Zum anderen, sollte ihm etwas nicht richtig erscheinen, heisst es nicht einfach geht nicht, sondern er erklärt genau warum, und bringt auch immer gute Lösungsvorschläge.
gruss Schorsch