PKW-Anhängerkupplung D-Serie

flack14

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23 Oktober 2005
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Hallo

an meinem D 322 hab ich einen Kugelkopf auf der Ackerschiene.
Das ist mir aber alles zu instabil.
Gibt es nicht statt des Zugmauls eine Vorrichtung wo ein Kugelkopf
dran ist oder drauf passt,am besten mit Tüv zum Eintragen.

Einen guten Rutsch

Mattes/styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
es gibt eine vorrichtung mit kugelkopf aber nicht für pkw anhänger, außerdem wäre die dann zu hoch angebracht.
hast du denn eine lange oder eine kurze ackerschiene, denn eine lange wäre mit kugelkopf besser
 
Hallo
ich habe eine lange Ackerschiene und hab einen Kugelkopf dran,
aber der ist nicht eingetragen da die Schiene ja nicht fest ist.

Gruß Mattes
 
man muss den kugelkopf nicht eintragen, weil das keine technische veränderung ist, wenn du so einen kugelkopf statt eines zugmauls findest, muss das eingetragen werden.
 
was ist das denn für ein Schmarrn? Kugelkopf ist keine technische Veränderung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ein Kugelkopf ist eine Anhängekupplung, und die muss den Vorschriften entsprechen, und eingetragen sein, ausser du benutzt sie nur auf Privatgrund, dann musst du sie aber vor befahren einer öffentlichen Strasse abnehmen.

Geh mal zum TÜV, und informier dich über die Vorschriften, du wirst staunen.

gruss Schorsch
 
wer lesen kann ist klar im vorteil /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
ich hab doh geschrieben keine technische veränderung.
wir hatten den auch beim tüf beim 323 an der ackerschiene dran und da wurde nichts beanstandet.
 
Hallo,

wenn du mal in einen Unfall oder eine Kontrolle reinkommst,dann erzählen sie dir den Rest,Zwecks Versicherungsschutz usw.
Wenn sie Bauartgenehmigt,Ordnungsgemäß befestigt ist,der TÜV seinen "Segen" gegeben hat,ich denke dann bist du auf der sichern Seite.

Gruß Robert
 
Ich habe es übes Zug Pendel Gemacht

normal_600911.webp

1 Ackerschiene wohlte ich nicht!da nicht immer mit habe!!! 2 das sichern gegen Verdrehen! 3 das Hochschlagen!muß mann alles bei sich Führen wenn mal was ist! so hat mann viele vorteile bei nicht gebrauch einfach zurzeite!

Schorsch könnte mit seiner in Serie gehen! würde sich bestimmt gut verkaufen!Hast du sie noch Montiert
 
Hallo,
das einzigste was du brauchst ist eine nicht
drehbare ackerschiene (bei meinem 383 war eine solche
serienmäßig dabei .
kugelköpfe haben eine zulassung ,sowie deine ackerschiene
auch .
ist es dennoch "wackelig" würd ich meine unterlenker
richtig einstellen !
hierzu ist schon ein beitrag drinne !
ob du eine kurze oder lange schiene verwendest ist
hier völlig wurscht.
mfg karl
 
Genau Alfred!
das meine ich!habe im Frühjar nen Großes Boot mit gezogen!gewicht denke ich um die 3.5 tonnen!Nachtbar sein Eigenbau Trecker hat es nicht geschafft! ihn über die Betonschwelle zu ziehen!
 
Hallo
das mein Kugelkopf auf der Ackerschiene nicht Zulässig ist weiß ich,mein
GTÜ Kollege sagt auch nichts .Nur was ist bei einem Unfall?

Da sind doch schon super Bilder von solch einer Zugeinrichtung dabei.
Wäre toll wenn mir einer eine Zeichnung (nur so grob) und vielleicht ein Bild
zusenden würde,dann bau ich mir eines nach.

Gruß Mattes
 
Hallo zusammen,

also nachdem so viele zum Teil widersprüchliche Aussagen gekommen sind. möchte ich meine Erfahrungen mit der Eintragung von 2 Kugelkopf-Kupplungen berichten.

Sowohl am 633 als auch bei meinem Eicher habe ich einen aufschraubbaren Kugelkopf - mit Prüfziffer - eintragen lassen. Vor zwei Jahren beim 633 wurde noch eine Stellungnahme von CASE verlangt, wegen Stablität der Unterlenker und so, beim Eicher vor 8 Wochen war eine solche nicht notwendig.

An beiden Schleppern sind die Ackerschienen gegen Verdrehen gesichert und die Unterlenker gegen links-rechts-Bewegungen gesichert, sonst nichts.

Was mir allerdings erklärt wurde, Halterungen aus anderem als dem Original-Stahl, also so selbst geschweißte Halterungen sind nur dann zulässig, wenn sie einer Bauartprüfung unterzogen wurden, das heißt Einzelprüfung usw.

Insoweit würde mich interessieren, wie ihr das mit den Eintragungen der angefertigten Halterungen hinbekommen habt.?! Das könnte sicher eine tolle Alternative sein. Gleiches würde mich auch interessieren im Hinblick auf die schon oft hier gesehenen Rasterschienen mit höhenverstellbaren Anhängerkupplungen. Über Eure Infos würde ich mich freuen.

Guten Rutsch und ein gutes Jahr 2009

Karsten
 
Hallo Alfred,

die Lösung mit dem Zugpendel hatte ich als erstes auch, auf Nachfrage beim TÜV wurde mir erklärt, das dies nicht zulässig sei, wegen fehlendem Materialnachweis, und Festigkeit, da müssten die Teile verschweisst werden, wozu er einen Nachweis verlangt, das es eine Fachkraft geschweisst hat.

Bei meiner AHK ist es so, der Bock wurde von mir entwickelt, die Teile liess ich in einer Fahrzeugbaufirma rausbrennen.

Dann hab ich die Teile am Schlepper verschraubt, und mit dem Schweissgerät geheftet, die Fahrzeugbaufirma hat den Bock dann geschweisst, dafür bekam ich auch eine Bestätigung für den TÜV mit, und sie wurde anstandslos eingetragen.

Auf dem Bock wurde eine eigene Prüfnummer eingeschlagen, sollte ich die Kupplung an einen anderen Schlepper, dieser Serie, anbauen wollen, ist die Eintragung auch kein Problem, die Daten liegen dem TÜV ja vor.

Die verwendete Kupplungskugel stammte in meinem Fall vom Alteisencontainer, da hatte jemand eine neuwertige Anhängekupplung entsorgt, die Kugel habe ich nur neu galvanisieren lassen, und dann dem TÜV zur Prüfung vorgelegt, (mit Angabe der Herkunft), die Kugel wurde vermessen, und anhand der Nummer auf der Kugel konnten die die Kugel zuordnen, und auf eine Anhängelast von 1000 Kilo eintragen.

Zudem darf eine bestimmte Höhe,(die ich jetzt grad nicht im Kopf hab), nicht über- oder unterschritten werden.

Desweiteren muss ein bestimmter Freiraum um die Kugel, und ein bestimmter Schwenkwinkel, für die Anhängerdeichsel vorhanden sein.

Der TÜV Sachverständige, mit dem ich das gemacht habe, ist sehr streng, und bei unserer TÜV Prüfstelle, der Mann für Sonderabnahmen, und gerade deshalb gehe ich sehr gern zu ihm, denn, wenn ich bei ihm was durchbekomme, dann ist es nicht gut, sondern excellent, und erst dann bin ich mit meiner Leistung auch zufrieden.

Zum anderen, sollte ihm etwas nicht richtig erscheinen, heisst es nicht einfach geht nicht, sondern er erklärt genau warum, und bringt auch immer gute Lösungsvorschläge.

gruss Schorsch
 
624+946:

/styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif Anner Ackerschiene verboten, da nicht nach oben fest, kann durch negativ- Stützlast angehoben werden !! Darum auch die festen Anbringungen./styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

Moin, dafür hat die D-Serie extra 2 feste Aufnahmen für die Hubstangen.
Bei Betrieb von 1-Achsanhängern o. ä. sind diese von den Lastarmen zu trennen, und dort zu fixieren.

Gruß und guten Rutsch
Jörg
 
Hallole
ich habe diese Vorrichtung an meinem D324 um die Ackerschiene starr zu stellen, und die Ackerschiene ist gegen verdrehen gesichert, heißt das dann das der Tüv den Kugelkopf auf der Ackerschiene einträgt ?

Gruss Buddel45
 
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