Polizei stoppt Traktorgespann.

Es ist natürlich schwer zu verstehen, das ich als mindestens 18jähriger Fahrer mit der FE "T" Transporte bis 60km/h und 40 Tonnen Zuggesamtmasse bewegen darf im LoF-Zweck. Den gleichen Transport außerhalb des LoF-Zwecks trifft dich die gesamte Wucht des Europawahns. Neben der FE"CE" mit ihren Lenk- und Ruhezeiten; das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterkraftverkehr). Schon der einmalige gewerbliche Güterverkehr mit einem 50 km/h Traktor ist davon betroffen. Etwaige Bußgeldbescheide gehen an Fahrer und Halter !

Aber hier steckt auch die Lobby der Spediteure hinter, die darin natürlich unliebsame Konkurrenz sieht und befürchtet.
 
Ja ja die 1.Mai od Vatertagsausflüge mit Traktor u. Anhänger. Viele sind sich nicht bewußt wie leichtsinnig u. risikobehaftert ein solches Tun ist.

Generell ist es verboten Personen auf dem Hänger zu transportieren.

Wenn , dann muß der Hänger dafür ausgelegt u. zugelassen sein (Hofrundfahrten, Weinbergrundfahrten u. dergl.)

Was die grüne Nr anbelangt ist es möglich zum Bsp. für einen Monat das Gespann Traktor+Hänger zu versteuern.Dann können auch  lof  fremde

Tätigkeiten durchgeführt werden.

                                                               gruß u. Schöne Ostern     Harry
 
Harry 3:

Ja ja die 1.Mai od Vatertagsausflüge mit Traktor u. Anhänger. Viele sind sich nicht bewußt wie leichtsinnig u. risikobehaftert ein solches Tun ist.

Generell ist es verboten Personen auf dem Hänger zu transportieren.

Wenn , dann muß der Hänger dafür ausgelegt u. zugelassen sein (Hofrundfahrten, Weinbergrundfahrten u. dergl.)

Was die grüne Nr anbelangt ist es möglich zum Bsp. für einen Monat das Gespann Traktor+Hänger zu versteuern.Dann können auch  lof  fremde

Tätigkeiten durchgeführt werden.

                                                               gruß u. Schöne Ostern     Harry
Bei LoF-fremden Tätigkeiten ist aber immer ein Blick in die Fahrerlaubnis wichtig. ! Was ich im LoF-Zweck mit FE "L" und "T" darf, kann außerhalb dieses Zwecks beim Führen eines Fahrzeugs und/oder Gespanns zum Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis führen
 
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