Radabdeckung

Hi Kurt,

Google hilft ;)

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=222&paid=36a

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
1.Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,Gruß nach Glennewehm
 
Der Schlepper ist doch ein Kraftfahrzeug welches unter 25 km/h schnell ist, also warum nicht?

mfg Georg
---------------------------------------------
Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Zurück
Oben Unten