Rasentraktor auf öffentlichen Strassen!

Harry 3

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72669 Unterensingen
Hallo zusammen,

öfters beobachte ich wie man mit dem Rasentraktor so schnell mal zum mähen aufs " Wiesle" rausfährt.

Die Polizei hat zwar im Moment wichtigere Dinge zu verfolgen, aber wie ist hier die Rechtslage?

                          gruss Harry
 
Tja..Ob das erlaubt ist? Die meisten haben ja kein Beleuchtung und sowas, Auch wenn, ist das kein Fortbewegungsmittel womit man mal eben auf der Straße fährt, das ist mein augen nicht zulässig und gefährlich !! und das nicht wenig...

Es gibt Rasenmäher traktoren in jeder Größe heute, solche großen Bsp. von einem Golfplatz (hab heut erst ein gesehen) Der hat ein 14 Km/h Schild hinten. Und komplette Beleuchtung: Scheinwerfer,Blinker und Rücklicht. Also es kommt drauf an normale Rasenmäher "Ohne alles" Denk ich nicht. 

Gruß Tom.

Wer sein Fahrzeug liebt, der schiebt,
Wer sein Fahrzeug ehrt, Der Fährt.
 
Einen Rasentraktor zum Strassenverkehr zulassen ist nicht so schwer. Die Hinterräder müssen direkt gebremst sein, Beleuchtung nach Stvzo, Seriennummer muss vorhanden sein, und dann gibts vom TÜV per Einzelgutachten auch eine Zulassungsbescheinigung.

Bissl aufwändig, kostet ein bissl was, ist aber möglich.

Kann sein, das ein Golfplatzmäher als selbstfahrende Arbeitsmaschine durchgeht, wenn das, die Mähwerk(e) fest angebaut sind,
 
Moin,

die 6km/h-Regelung ist schon lange nicht mehr gültig.

Es gibt nur noch den Bestandschutz für alte Fahrzeuge.

Ab wann das gilt müßte ich raussuchen.

Gruß

Jörg
 
Hier ein Bericht, den ich ausm Netz hab:

Also, nach langem hin und her mit dem TÜV Süd, nun endlich hats geklappt mit der Zulassung als Zugm.Ackerschlepper.

Laut TÜV habe ich selbst Umbaumaßnahmen vornhemen müssen.

-Dreikammerrückleuchten links und rechts mit Brems-, Schluss- und Blinklicht -Bremsschalter montiert

-Kennzeichen vorne und hinten angebracht

-Kennzeichenhalter gebaut

-Kennzeichenbeleuchtung hinten installiert

-runde Rückstrahler links und rechts hinten angebracht

-Anhängersteckdose

-Blinker vorne links und rechts

-Warnblinkschalter bzw. Anlage verbaut

-Sicherungskasten und Klemmleiste montiert

-deutsches EG-Typschild mit Daten vom Kleintraktor angebracht

Der TÜV hatte zuerst ein Gutachten über die Nicht-vorhandenen Straßenrelevanten Zulassungsvorschriften gemacht. Anhand dieser habe ich selbst alles installiert. Mit einem Gutachten zur erlangung der Betriebserlaubnis bin ich beim Zulassungsamt unter Vorlage dessen und jeglicher Nachweise vom Verkäufer( z.B. Rechnung als Nachweiß, könnte ja ein gestohlenes Fahrzeug sein!)zu meinem Fahrzeugschein mit Brief gekommen.

Maschine läuft als Zugm. Ackerschlepper und hat eine schwarze Nummer.

Übrigens, da dieser Traktor noch nie zugelassen wurde, steht im Fahrzeugschein Datum 2004 als Erstzulassung. Darum, weil man sonst aufwendige Umbauarbeiten am Abgassystem machen müsste, was unendlich teuer würde. Daher, weil ab 2005 soweit ich weiß neue Abgasregelungen festgesetzt ´wurden und mein kleiner Rasentrac gnadenlos durchfallen würde! Nur so als kleiner Tipp von mir, das kann jeder solcher Zulassung das Bein brechen! Also darauf achten.
 
Hallo Leute!

In Deutschland gibt es ja die Straßenverkehrsgesetze und ein Teil davon ist Straßenverkehrszulassungsordnung. Dort drin steht festgeschrieben, welche Kriterien ein Fahrzeug mindestens erfüllen muss, damit es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

Ein Kriterium ist unter anderem die Beleuchtungsanlage, die aus Scheinwerfern (mindestens Abblend- und Standlicht), Blinkleuchten mit Warnblinkanlage und normalerweise auch Stoplicht bestehen muss. Da die normalen Rasentraktoren so eine Beleuchtungsanlage nicht aufweisen, dürften sie meiner Meinung nach so nicht im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Die nächste Frage, die sich mir aufwirft ist, welchen Führerschein muss man den haben, wenn man einen Rasentraktor im Öffentlichen Straßenverkehr führt?

Wir haben da nämlich so einen Kandidaten bei uns im Ort, der meiner Meinung noch nicht mal 16 Jahre alt ist und der schießt ziemlich häufig mit seinem Rasentraktor durch den Ort und fährt sogar an die Tankstelle zum tanken.

Mit freundlichen Grüßen, IHC-MOL.
 
Hallo , 

eine sehr interessante Diskussion. 

Da ein Aufsitzmäher eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist ist er doch Führerschein frei.

Die Geschwindigkeit liegt im Normalfall auch um die 6 kmh , aber meist sind die schneller.

Ich denke der Fahrer sollte schon mit den Regeln des Straßenverkehrs vertraut sein.

Ich vergleiche auch gerne. Zb wenn Pferdefuhrwerke Kutschen usw am Straßenverkehr teilnehmen seh ich da auch nie Beleuchtung. Der gute Einachser der mit Anhänger zur Wiese fährt um Gras oder sonstige Erzeignisse aus dem großen Garten zu holen wird auch ohne Führerschein und Beleuchtung gefahren. Radfahrer und gerade E-Bike Fahrer sind schon mit fast 25kmh unterwegs , auch ohne Führerschein. 

Wenn ich da drüber so nachdenke ......

Gruß Uli 
 
Die Zulassungsvorschriften nach StVZO regeln die allgemeinen Bedingungen/Voraussetzungen

zur Erlangung der Betriebserlaubnis.

Wie das Gefährt bezeichnet wird ist auch nicht von Bedeutung. 

Der Rasenmäher fährt im öffentlichen Verkehrsraum, unterliegt deshalb den Zulassungsbestimmungen. 

(Schaut mal in die Bedienungsanleitung vom Mäher)

Fahre ich jetzt im öffentlichen Straßenverkehr ohne Zulassung begehe ich Verstöße gegen die Zulassungspflichtigkeit, Abgabenordnung (Steuer) sowie HaftpflichtversicherungsGesetz. 

Das Führerscheinvergehen hängt von der Geschwindigkeit und dem nachträglich festgestellten zGG ab. 

Der gut ausgebildete; informierte Wachtmeister wird den Mäher sicherstellen und Anzeigen z. o. a. Punkten schreiben. 

Selbst Krankenfahrstühle mit Elektro/Akkuantrieb fahren mit Versicherungskennzeichen. 

LG Ralph a. SH
 
Hallo,

ich denke man muss hier erst mal zwischen "selbstfahrender Arbeitsmaschine" und "Zugmachine" unterscheiden.

Beide benötigen im Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis. Die Zugmaschine muss angemeldet sein und zum TÜV, darf aber auch, wie der Name sagt, Anhänger ziehen. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf im Strßenverkehr keine Anhänger ziehen, muss aber unter 20km/h auch nicht angemeldet sein. Allerdings muss eine selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Betriebshaftpflicht angegeben werden. So hat es mir zumindest mein Versicherungsmakler erklärt. Desweiteren muss an der selbstfahrenden Arbeitsmaschine der Halter in vorgeschribener Größe angeschrieben sein. Da ja kein Nummernschild vorhanden ist, kann so bei Bedarf der Halter festgestellt werden.

Gruß,

Martin
 
Und eine Lichtanlage haben!

siehe zB. Radlader und Bagger vom Bau sowie Stapler. Gerade bei Stapler hatten wir damals das Thema beim angesprochen als wir den Staplerschein (intern) machten. Da hieß es, dass man damit auf die Straße darf, wenn eine entsprechende Lichtanlage installiert ist. Was auch noch gesagt wurde, das eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 Pflicht ist. Kann aber sein, dass das eine Vorgabe des Unternehmens war. Intern ging reichte nur der Staplerschein.

Ansonsten haben diese Maschinen keinerlei Nummernschild oder ähnliches.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
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