Rote Reflektore, sind die nötwendig?

aballhaus

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Hallo IHC Freunde,

mit dem großen Ladewagen beschädige ich immer beim Einschlagen die unter dem Kotflügel angebrachten roten Reflektoren.

Hat einer von euch Informationen, ob diese runden, roten Reflektoren gemäß Straßenverkehrsordnung überhaupt notwendig sind?

Und wenn ja, können die auch woanders angebracht werden?

Nach der Paragraphenlektüre bin ich genauso schlau wie vorher-

Schlepper BJ.72, 40 PS, 25 km/h.

Vielen Dank im Vorraus.

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mfg Andreas Ballhaus
 
N‘abend, nach EG und StVZO sind mindestens zwei nicht-dreieckige rote Rückstrahler an der Hinterseite von LoF Fahrzeugen vorgeschrieben. Anbauhöhe max. 900 mm und Anbaubreite max. 400 mm vom äußersten Punkt. Quelle: Gemeinsamer LTE Katalog der amtlichen Überwachungsorganisationen

Grüße Henrik
 
Guten Abend, ja die sind leider TÜV relevant. Ich habe die runden Reflektoren an so flexieble Kunststoff Halterungen geschraubt die geben dann nach. 

Grüße Hawi 
 
ih schrauber:

Hallo, bei der 33er Serie sind diese am Achstrichter befestigt, erfüllen die gesetzliche vorgabe und sind geschützt.

Schöne Grüße
Wenn Du damit die Anforderung : "Anbauhöhe max. 900 mm und Anbaubreite max. 400 mm vom äußersten Punkt" erfüllt ist fein.

Meist ist halt eins auf dem Kotflügel notwendig, da die 40cm zur Außenkante nicht erreicht werden können am Achtrichter.

Gruß Matthias
 
Moin, moin,

wenn ich mich recht erinnere, war bei der Übernahme noch ein Reflektor am Achstrichter angebracht. Aber zusätzlich die beiden am Kotflügel.

Da hat wohl mal der TÜV gemeckert, denn die Kotflügel sind genau 40 cm breit und Unterkante ist genau 1 Meter. Mit den beiden kleinen Winkeln werden die 90 cm dann in etwa erreicht.

Ich mess jetzt mal die Geometrie der Deichsel, eventuell ist ganz außen am Kotflügel ein sicherer Platz, da die Deichsel vorher am Reifen anschlägt.

Eine flexible Halterung scheint erlaubt zu sein und würde das Problem weiter entspannen. Ich meine, ich hab das schon mal gesehen,  Reflektoren mit eine Gummilasche als ein Teil.

Ein Gruß an euch alle, ohne dieses Forum könnte ich mein Schätzchen nicht am Leben halten.

Danke

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mfg Andreas Ballhaus
 
Hallo, 

So eine Gummilasche habe ich aus ein Stück Gummimatte geschnitten und ein leichtes Blech

Dahinter mit verschraubt. Ich baue die auch immer wieder ab,  weil die ständig im weg sind 

zB bei Maschinen anbauen. Beim 654 Schlepper. 

Gruß Casi 
 
Ja die sind nötig. Du hast ja zwei paar am Schlepper. Die an den Achstrichtern erfüllen die vorgeschriebene Höhe. Die aussen an den Kotflügeln erfüllen die vorschriften wegen der Breite. Wenn Du die jetzt noch höher setzt, z. B. an die Aussenseite von Verdeck oder Kabine dann sollte das ja den Anforderungen ebenfalls genügen.

Hab schon erlebt das einen Fahrzeug bei der HU die Prüfplakette verweigert wurde weil ein Rückstrahler gefehlt hat.

Gruß

Klaus
 
Moin, moin,

eine interessante Lösung: zwei in den Achstrichtern für die Höhe und zwei an der Kabine für die Breite. Ich bin mir aber sicher, dass es TÜV-Prüfer gibt, die da was gegen einzuwenden haben.

Danke für den TIpp PENDELRÜCKSTRAHLER, das wird es werden, entweder im Eigenbau oder Kauf. Ich überlege mir noch ein Verfahren, dass ich die Strahler für den Wald und auf dem Grundstück abnehmen oder hochbinden kann und nur für die Straße anbaue.

Danke für eure Tipps

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mfg Andreas Ballhaus
 
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