Rundumleuchte? Steckdose?

MaxGrampp_353

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19 Dezember 2011
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95326 Kulmbach
Hallo liebe IH Gemeinde!!

ich möchte mir an meinen 353 eine Rundumleuchte bauen!

jetzt zu meiner Frage:

Kann ich die Steckdose vom Scheibenwischer verwenden?

Oder kann/muss ich da eine andere verwenden?

Und wo bekomme ich günstig Rundumleuchten her?

danke schon im Vorraus für alle tips!!

Gruß Max aus KU

--> Er tropft nicht, er markiert!!
 
Hallo,

ja, natürlich kannst du die 2-polige Steckdose im Amaturenbrett verwenden. Aber viel mehr würde mich interessieren wofür man am 353 ne Rumumleuchte braucht? Fährst du Regelmäßig mit 3,5m breiten Arbeitsgeräten? Und Rundumleuchten bekommst du bei jeder Landmaschinen Werkstatt.

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mfG Benedikt, Kassenwart des GrvM
www.GRVM.de.ms
 
Hallo, das ist mehr für den Winter da im Dorf einige Parkplätze räume und der Pflug hinten dran knapp 3,5m breit ist oder auch vll nur ein bisschen Spielerei :D

Gruß Max aus KU

--> Er tropft nicht, er markiert!!
 
Hallo, da gibt es natürlich eine klare Regelung zu, aber die Kontrolle ist da nicht so streng. Einsatz kann sein bei: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


Ich hab son Teil bei mir am 644 auch dran. Im Dunkeln beim Schneeräumen macht das Sinn. Alle anderen Traktoren bei uns im Winterdienst haben auch die Leuchte. Die wenigsten haben die eingetragen. Bin im Dez. so beim TüV gewesen und die haben das auch nicht reklamiert oder beanstandet!

Gruß vom Berg - Klaus

 
 
 Hallo,

hier ist alles über gelbe Wichtiglampen zu lesen, ich denke, daß min. 90% der Lampen auf Schleppern illegal sind. das wichtigste aus § 52 StVZo hab ich unten geschrieben und die entscheidenden Sätze unterstrichen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__38.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__52.html

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein1.Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,2.Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,3.Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,4.Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat. 
 
Da hätte ich auch noch was dazu. Auszug aus einer Zeitschrift der technischen Überwachung,war auch im LWB.


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Hier ein Beispiel !!Wir setzen einen 40-km/h-Schlepper und einen 24-t-Dreiachsanhänger – 11,5 m lang, 2,50 m breit – für den Ballentransport ein. Können oder müssen wir am Fahrzeug eine gelbe Rundumleuchte anbringen?

So wie Sie Ihre Fahrzeugkombination aus Schlepper und Anhänger beschreiben, handelt es sich dabei um Einzelfahrzeuge, die den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Sofern Sie beim Beladen des Anhängers die zulässigen Maße landwirtschaftlicher Fahrzeuge nicht überschreiten, ist eine gelbe Rundumleuchte weder vorgeschrieben noch erlaubt. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirt­schaft­liche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen sind, nicht breiter als 3 m, jedoch höher als 4 m sein. Die Länge des Zuges (Kombination aus Traktor und Anhänger) darf   18 m nicht überschreiten; Zug und Ladung dürfen jedoch maximal 20,75 m lang sein.
Werden diese Abmessungen überschritten, dürfen Sie die Fahrzeugkombination auf öffentlichen Straßen nicht ohne eine Sondergenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und § 29 Straßenverkehrsordnung, bewegen.
Nach § 52 Abs. 4 StVZO dürfen nur bestimmte Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit außergewöhnlichen Abmessungen, wenn dies durch eine genehmigende Behörde gefordert wird, mit gelben Rundumleuchten ausgestattet sein. Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gehören grundsätzlich nicht dazu. Das Anbringen einer gelben Rundumleuchte ist daher nicht erlaubt.
 
Hallo zusammen,

ich würde es bleiben lassen, also keine RU- Leuchte! Alles was auf Schleppern ist, die keine Angebaute Drillkombi mit Fraontpacker oder einen großen Pflug aufgesattelt haben und die die kompletten Maße ausnutzen ist gerechtfertigt! Auf Mähdrescher macht die RU- Leuchte auch Sinn! Aber bitte lasst die RU- Leuchte weg, wenn der Schlepper nur als "Hobby" eingesetzt wird!

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das den wenigsten Autofahren, (Verkehrsteilnehmern) bekannt ist, welche Ausmaße Mähdrescher, Rübenvollernter o. ä. hat, die meisten denken, => ach schon wieder eine WICHTIGER mit RU- Leuchte!

Schlußendlich stehen sie dann vor den großen Gefährt, wenn Du Pech hast vielleicht auch Straßengraben, weil niemand mehr mit großen Maschinen rechnet!

Also, rauf nur wenns wirklich notwendig ist!

Gruß,

 

 
 
Hallo,

wie wäre es denn mit einer abnehmnaren RKL? Dann müsstest du an deinem Traktor erstmal den Aufnahmezapfen anbringen und könntest im Winter die RKL aufstecken und im Sommer wieder abnehmen. Ansonsten ist eine gelbe RKL glaube ich nur auf stehenden Fahrzeugen zum absichern von Pannen- und/ oder Unfallstellen ohne Genehmigung erlaubt. Wenn du auf der ganz sicheren Seite sein möchtest, würde ich mir die RKL vom TÜV abnehmen lassen. Rundumleuchten und Aufnahmezapfen findest du z.B. im Granit- Katalog in mehreren Ausführungen. Noch was zu deiner Elektrik, ich würde mal nachsehen wie viel Strom die RKL benötigt und wie deine Steckdose abgesichert ist. Wenn die Sicherung zu klein ist, auf keinen Fall einfach eine größere einsetzen, du riskierst einen Kabelbrand und damit letzendlich deinen ganzen Schlepper. Dann lass dir lieber vom Profi/ Fachkundigen einen zusätzlichen Stromkreis für die RKL legen, dabei könntest du dir dann auch einen Schalter im Armarturen einbauen lassen und musst nicht immer den Stecker aus der Steckdose ziehen. Das ist auf Dauer auch nicht gut, die Kontakte verschleissen auch.

So ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen, bis dann.
 
Also es stimmt alles was ihr geschrieben habt! Es ist Illegal eine Leuchte am Traktor zu haben! deswegen sollte sie auf alle Fälle abnehmbar sein. Das ist sehr wichtig falls die Polizei einen doch mal darauf anspricht ;) Meine Meinung eine Rundumleuchte am Traktor ist kein Verbrechen nur der Zeitpunkt wann man sie anstellt!!! (bei mir nur bei arbeiten auf der Straße oder am Straßenrand z.B. Holzhäcksel abfahren von Straßengehölzen)

Gruß Matze
 
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