ackermolch
Bekanntes Mitglied
Hallo,
bei der Restaurierung meines D214 stellt sich die Frage, ob die nach vorne gerichteten Begrenzungsleuchten überhaupt nötig sind. Zum einen sind die Scheinwerfer relativ weit auseinander, zum anderen ergibt sich die pflicht nach der StvZO ja nur für Fahrzeuge über 2,10. meter Breite. Stimmt das so, oder gibts da noch andere Regelungen?
Hoffe das passt hier ins Forum.
Grüße
bei der Restaurierung meines D214 stellt sich die Frage, ob die nach vorne gerichteten Begrenzungsleuchten überhaupt nötig sind. Zum einen sind die Scheinwerfer relativ weit auseinander, zum anderen ergibt sich die pflicht nach der StvZO ja nur für Fahrzeuge über 2,10. meter Breite. Stimmt das so, oder gibts da noch andere Regelungen?
Hoffe das passt hier ins Forum.
Grüße