Sind Blinker Pflicht?

Biebsch666

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Moin

Zuerst: Ja, mir ist bewusst, dass es mit Blinkern sicherer im Strassenverkehr ist.

Trotzdem frage ich einfach mal, ob für meinen D-436 Baujahr 1961 Blinker Pflicht sind?

Im Sachaltplan sind ja auch keine eingezeichnet.

Ich habe ihn in der Schweiz gekauft und deshalb hat er keine, sondern nur einen Winker für Anhängerbetrieb auf der linken Seite.

Vielen dank

Gruss Marko
 
Hallo Marko !

Ob Blinker heutzutage bei Oldtimerschleppern Pflicht kriegst Du am besten über einen TÜV- Prüfer oder ähnliche technische Prüforganisationen heraus. Ich persönlich würde jedoch zu den Blinkern neigen, da sie doch einen erheblichen Sicherheitsgewinn für Dich selber bringen, wenn Du deinen Traktor im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchtest.

Bei meinem IHC 624 sind im Werkstatthandbuch Fahrgestell auch mehrere Schaltpläne abgebildet, darunter ist auch einer ohne Blinkanlage für Schlepper mit Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.

Vielleicht hilft Dir das ja weiter. Auf der anderen Seite braucht ja heutzutage auch jede langsam fahrende Arbeitsmaschine eine vollständige Blinkanlage (Beispiel Gabelstapler) wenn sie in den Bereich des öffentlichen Verkehrs kommt.

Mit freundlichen Schraubergrüßen, IHC-MOL.
 
IHC MOL:
 Ich persönlich würde jedoch zu den Blinkern neigen, da sie doch einen erheblichen Sicherheitsgewinn für Dich selber bringen, wenn Du deinen Traktor im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchtest.
Das habe ich ja im Einleitungssatz geschrieben.
Hat mich einfach nur mal interessiert.
          Jetzt muss ich mir nur noch das nötige Equipment besorgen.

         ’Nen Blinkschalter habe ich gerade gefunden.Ist von ’nem alten Jeep, oder so.Passt aber optisch sicher gut.

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Sie sind Pflicht und die Warnblinkanlage ist es auch. 

Denk auch an die Anhängersteckdose und die Kontrolllampen für Zugfahrzeug und Anhänger. Dieser Schalter ist von einem Auto und es wäre schade, ihn auf dem Traktor zu verheizen. 

Du brauchst was robustes. Das Chromstäbchen hast Du bald abgerissen. Nicht umsonst sind die bei Traktoren meist aus Kunststoff und sehr biegsam. 

Gruß

Michael
 
Hallo Marko,

einfach mal ein wenig Zeit investieren und beim freundlichen Tüv-Prüfer anfragen, die sind meistens sehr hilfsbereit und geben dir Lösungsvorschläge wie Du eine Nachrüstung bewerkstelligen kannst.

PKW die früher nur mit Winker ausgerüstet waren mussten irgendwann, ich weiß das Jahr leider nicht, auch eine Blinker-Nachrüstung erhalten.

mfG Heiko
 
Wenn er original keine hatte, braucht er auch keine. Das nennt man Bestandschutz. An meinem Lanz Bulldog gibt es nicht ein elektrisches Kabel, alles rein mechanisch. Keine Leuchten, Blinker oder Signalhorn. Und das bleibt auch so. Du musst dein Traktor für den Bestandschutz aber auf H Kennzeichen anmelden.

Gruß Pepe
 
Blinker u. Warnblinkanlage sind definitiv für alle Fahrzeuge die am öffentlichen Sraßenverkehr teilnehmen Pflicht.

Ab 1962 war es Serie und alle zuvor zugelassene Traktoren mußten nachgerüstet werden.

Natürlich auch Oldtimer das sind ja auch Verkehrsteinehmer.

                                                                                        Harry
 
harry,

dann sieh mal hier nach:

www.buzer.de/gesetz/2423/a34267.htm

Dort steht:

§ 22a Abs. 1 Nr. 17 (Fahrtrichtungsanzeiger)

gilt nicht für Blinkleuchten als Fahrtrichtungsanzeiger, die vor dem 1. April 1957 in Gebrauch genommen worden sind und an Fahrzeugen verwendet werden, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind. Für Fahrzeuge, die vor dem 13. Februar 2005 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 22a Abs. 1 Nr. 17 in der vor dem 1. November 2003 geltenden Fassung anwendbar.

Dazu gibt es sicher noch einen Haufen Zusatzbestimmungen, aber die Befreiung der Blinkerpflicht gibt es.

Gruß

Jörg
 
Ja, wenn man einen Ersatzreifen mitführen kann, den man bei Bedarf anzündet und so Signal gibt. 

Mannmannmann, selten so viel Bloedsinn wie in diesem Beitrag gelesen. Wieso sind Leute nicht still, wenn sie ihre Aussagen nicht konkret belegen können? Wem nutzt dieses sinnlose und falsche Geschwafel? Wer stellt sich hin und übernimmt auch die Haftung für seine "Rechtsberatung"?

Der zweite Beitrag, der von Klaus, sagt schon alles über die rechtliche Situation. Es gibt bei Blinkern und Warnblinkern keinen Bestandsschutz und keine Ausnahmeregelungen für ein Baujahr 1962. Der neugeordnete § 72 wird so nicht angewendet. Bis zur Klärung dieses Unfugs haben sich alle Prüforganisationen darauf verständigt, den § 72 in seiner alten Form weiter anzuwenden. Aber das hat nicht zu interessieren. Es gilt § 54 StVZO.

Gruß

Michael
 
Michael,

ich kenne 2 Leute (einer ist auch hier im Forum), die diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen.

Einer davon hat einen Stock.

Es ist klar, daß ein Bj1962-Trecker dafür nicht in Frage kommt. Steht ja auch in dem von mir zitierten Text.

Gruß

Jörg
 
Hallo Harry,

dann frag ich mich wie ich eine Zulassung bekommen habe ohne Elektrik. Ein Kumpel von mir hat einen alten Bus von vor 1969, der hat keine Sicherheitsgurte da sie damals keine Pflicht waren. Jetzt hat er ihn aufgebaut und auf H Kennzeichen zugelassen ohne Probleme da Bestandschutz! Im Falle Marko braucht er sie wohl wenn er Bj. 61 ist und die Regelung 57 in Kraft trat.

Gruß Pepe
 
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