Ständig mitzuführendes Beiblatt zum Fahrzeugschein IHC 633

633fritz

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32469 Petershagen
Hallo KollegInnen,

wie ich gerade erst feststellen musste, steht in unserm Fahzeugschein- und -Brief:

Ergänz. z. Fz.-Beschreib., genehm. Ausn., erteilte Auflagen und sonstige Hinweise a. mitzuführend. besonder. Beiblatt (§ 70 Abs. 3a StVZO)

Leider ist das Blättle bei uns zu Hause nicht aufzutreiben :-(

Hat vielleicht einer von Euch das Beiblatt greifbar und könnte es mir einscannen und mailen an f.buesching (a) gmx.de ?

Danke schon mal im voraus und

Beste Grüße von der Weser

633fritz
 
Unser 533 hat das nicht. Kann es sein das das deinen Frostlader betrifft? Ist der als Anbauteil eingetragen ? (Unser wird als Ladung mitgeführt /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif )

Wenn aber noch kein TÜV‘ler bei ‘ner HU danach gefragt hat dann kann es ja auch nicht so bedeutend sein das die "Rennleitung" wg. des nichtmitführens eine OWi für verhältnissmäsig hält.

Seh‘ gerade das §70StVZO zwar einen Punkt drei aber keinen 3a (mehr) enthält. Somit ist der Eintrag doch eh "schwebend" unwirksam.
 
Hallo

Also ich habe für meinen 633 nur einen Fahrzeugschein, und Brief, glaub ich zumindest??!! Den Schein habe ich noch nie dabeigehabt, der ist immer schön zuhause, da man ihn unterwegs ja sonst verlieren könnte!!

Gruss Michael
 
ein Frontlader muß nicht eingetragen werden.

Meistens bezieht sich das Beiblatt auf Reifengrößen.

für die 33 Serie gibt es einen waren Wust an Reifenkombinationen.
 
Hab zwar nen 946, aber da haben wir auch ein Beiblatt... oder Blätter... dort sind die erlaubten Reifengrößen beschrieben..
 
Unser 633 hatte auch ein Beiblatt- dieses bezog sich auf dei Reifenkombination.
 
Hallo,

an meinem 733 (Bj. 82) ist rechts unterhalb des Fußbremspedals ein Metallschild mit allen zulässigen Reifengrößen angebracht.
 
Hallo und danke schon mal für die Antworten!

Der Frontlader ist erst später rangekommen und auch nicht eintragungspflichtig.

Unser MF hat z.B. ein ziemlich großes Beiblatt jeweils zum Brief und zum Schein, wo alles mögliche drin steht:

Z.B. abweichender Kennzeichenanbringungsort hinten - oben an der Kabine-, Kennzeichengröße vorne, Reifengrößen, Selbstmördertüren, Kotflügel nicht hinreichend wirksam usw.

Gerade da wir auf dem 633 9.5-36 Reifen als Pflegereifen fahren, die nicht auf dem Schlepperschild benannt und auch nicht im Schein eingetragen sind, suche ich eine Kopie dieses Beiblattes - vielleicht sind sie da drin verzeichnet...

Falls einer was hat, bitte kurze Meldung - man ist ja gerne auf der sicheren Seite /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

@IHC1056:

Viel Spaß beim Suchen des Briefes, denn den gibt es immer (Der Brief weist Dich als Eigentümer aus, der Schein den Fahrer als zum Zeitpunkt zulässigen Besitzer). Normalerweise gilt daher: Brief sicher zu Hause verwahren, Schein am berechtigten Fahrer und nicht im Fahrzeug, da sich sonst der Dieb in einer Kontrolle als zuläsiger Besitzer ausweisen könnte!)...

Beste Grüße von der Weser

633fritz
 
Hallo 633fritz,

den Brief habe ich natürlich, ich schrieh ja: das ich nur den Schein, und Brief habe glaube ich, soll heissen das ich sonst nicht mehr habe ausser die zwei sachen, also kein Beiblatt etc. natürlich weiss ich auch das der Brief wichtig ist für den Besitzer!!

Gruss Michael
 
Hallo, bin zwar hier etwas spät dran mit meiner Antwort, aber ich habe das Beiblattproblem jetzt mit meinem IHC 644. Der Tüv hats bemängelt, dass es fehlt. Aber woher jetzt nehmen???
 
Am besten beim Case-händler. Die setzen sich mit Case im Kontakt.
 
Hallo zusammen,

für meinen 633 gibt es auch ein Beiblatt, habe es mal überflogen, als ich ihn gekauft habe, weiß aber momentan echt nicht so spontan, was alles drinsteht. Werde mal nachsehen und Euch informieren.

Hatte mal nen FIAT 680 DT, auch mit Beiblatt. Darin ging es z. b. auch darum, dass die Rücklichter mehr als 90cm vom Boden sein dürfen, ebenfalls das Kennzeichen usw. Es ging vornehmlich um Fragen der Beleuchtung, zumindest beim FIAT.

Werde aber für den 633 mal nachsehen.

Karsten
 
Hallo,

schön, dass Du Dich meldest!

Würd‘ mich über ‘ne Info freuen - und Matbush sicher auch (für seine Sammlung an Technischen Daten auf der hp).

@matbush:

So bald ich nach dem Urlaub an den Scanner rankomme, bekommst Du den Brief-Scan per Mail!

Beste Grüße von der Weser

633fritz
 
Hallo liebe Case Freunde,

ich war heute bei der Zualssungsstelle um meinen 633 Bj. 88 zuzulassen.
Mir wurde gesagt, daß dies nur mit dem Beiblatt möglich ist.

Nun habe ich auch nur den Brief und kein Beiblatt.
Kann mir einer von euch evtl. eine Kopie von seinem zumailen ?

Danke für die Antworten.
 
Ein neues Beiblatt bekommt man an der TÜV-Station (TÜV-Nord)
Das Beiblatt ist eine Ergänzung der Fahrzeugpapiere und muß mitgeführt werden.

Alle Anbauteile die ständig am Fahrzeug verbleiben und die das Leergewicht ändern, müssen eingetragen werden.
 
Dann hätte ich gleich zwei Kopien gemacht. Eine für den Fahrzeugschein und eine für den Brief./styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

...und sie fest angetackert./styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
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