Steuer Traktor Grün und teilweise besteuert

TK1975:

Es gibt nur die ausnahme wenn man auf grün eine fahrt macht die normal nicht zulässig ist das man dann diese Fahrt dem Finanzamt meldet und dafür Steuer zahlt ( Fahrt mit grüner nummer zum Traktortreffen z.B.)

Gruß

Thorsten
Genauso praktiziere ich das auch.

Unsere Fahrzeuge:
IHC 423
IHC 644
IHC 1246
MAN 4S1
MAN 4N2
Allgaier A 22
Eicher ES 400
Eicher EM 235 S
Hanomag R 19
Hanomag Granit
Bungartz T 5
Lanz D 2816
Hanomag-Henschel/Mercedes L307

Und, und, und
 
@ Holger:
Es ist in diesem Beitrag völliger Quatsch mit den Führerscheinen, weil Thorsten alle hat. Es steht einfach nicht zur Debatte und er muß sich keine Gedanken darüber machen. Und jede Konstellation ist etwas anders und muß gesondert betrachtet werden.

@Thorsten:
Auch lof-Zugmaschinen lt. Fzg.schein können schwarze Nummernschilder haben und bei entspr. Gewicht C(E) erforderlich machen. Normalerweise muß in den Papieren eingetragen sein, wofür das Ding gebaut ist und nicht, wofür es verwendet wird. Die Rennleitung vor Ort entscheidet dann, ob sie genügend Anhaltspunkte dafür findet, daß Du Steuern hinterzogen hast und ohne gültige FE gefahren bist. Spaßfahroldtimertraktoren haben i.A. schwarze Schilder und trotzdem "Lof-Zugm. Ackerschlepper" in den Papieren stehen. 

Gruß

Michael
 
Hallo,

die Farbe des Kennzeichens ist in der Tat kein Kriterium für den FS.

Wenn ich nicht LoF-Fahrten mit meinem "schwarzen" MAN unternehme (z. B. zum Treckertreffen), gelten

die Bestimmungen des FSs, den ich (ausgenommen L und T) habe.

Wenn ich LoF-Fahrten mit meinem "schwarzen" MAN unternehme (z. B. für einen LW Kartoffeln vom Acker hole), gelten

die Bestimmungen von L und T. Vorausgesetzt, der Tecker ist nach seiner BA für LoF-Zwecke gedacht.

Ich darf also keinen 40-Tonner-LKW für LoF-Tätigkeit mit T fahren, auch wenn er eine bbH von unter 60km/h hat.

Pepe, die Bewirtschaftung des eigenen Waldes ohne Gewinnerziehlungsabsicht, wird in manchen LK sicher nicht als Forstwirtschaft

anerkannt. Dann wird es kritisch mit dem Führerschein.

Ich finde, die Bestimmungen sind recht eindeutig, lediglich die Auslegung ist seitens der Behörden sehr unterschiedlich.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

ich habe noch etwas gefunden.

www.traktorreisen.eu/technisches/traktoren/

Hier wird auch beschrieben, daß der Zeitraum für Nicht-LoF-Tätigkeiten nachversteuert werden kann.

Torsten, vielleicht meinten die Leute vom Finanzamt, daß eine generelle Aufteilung der Nutzungszeiträume nicht möglich ist.

Wenn die Mindestversteuerungsdauer 1 Monat ist, könntest du doch für jeden Monat eine Fahrt anmelden und den Monat

versteuern. Wenn du den Steuerbescheid mitführst, sollte das keine Probleme geben.

Möglicherweise rechnet es sich, den Trecker 2mal im Jahr umzumelden. Immer schwarz/grün im Wechsel.

Gruß

Jörg
 
Hallo Thorsten,

wenn Du die Möglichkeit und Berechtigung hast ein grünes Kennzeichen zu führen melde den Trecker doch auf den Landwirtschaftlichen Betrieb an und für Zeiträume mit gewerblicher Nutzung machst Du eine Meldung ans Finanzamt und zahlst in diesen Zeiträumen die fällige KFZ-Steuer und keiner kann Dich anschwärzen wegen Steuerhinterziehung.

Es ist schon richtig das das Fahrzeug nicht im vorwege auf verschiedene Betriebe angemeldet werden kann, aber Dein Steuerberater sollte Dir schon behilflich sein können bei der Buchführung wenn Du den Trecker neben Deinem Landwirtschaftlichen Betrieb in Deinem zweiten gewerblichen Betrieb nutzen möchtest. 

Wenn der Steuerberater etwas pfiffg ist und sich auskennt wird er Dir legale Wege zeigen können bei Deinem Problem und es ist dann auch kein Problem mehr , manchmal muß man auch den Steuerberater wechseln.

mfG Heiko
 
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