Steuer

Hallo Jörg und alle,

danke für den ausführlichen Bericht. Das ist ein schwammiges Thema. Was mir trotzdem noch nicht klar ist: Wenn man dem Zoll keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kann, erlischt die Steuerbefreiung, soweit so schlecht. Damit muss ich dann leben. Trotzdem kann ich doch noch LoF betreiben, insdem ich z.B. meine Obstwiese oder meinen Wald pflege oder auch sonst irgendwie "Landschaftspflege" betreibe. So ist das meines Wissens auch als LoF-Zweck definiert.Ich setzte hier mal nur einen LINK ein, weil ich nicht weiß, wie sich das  urheberrechtlich verhält:

www.landundforst.de/landwirtschaft/landtechnik/land-forstwirtschaftliche-zwecke-565729

Damit wäre zumindest Zulassungs- und Fahrerlaubnisthema klar.

Sollte die fehlende Gewinnerzielungsabsicht allerdings einen LoF-Zweck aberkennen, der dann wiederum einen LoF-Betrieb obsolet macht, müssten doch konsequenterweise auch die Pflichtmitgliedschaft zu BG, und ggfls LAK und LKK erlöschen, oder? Weiß da noch jemand etwas dazu?

Beste Grüße +Matthes+
 
Hallo,

ich kann mich nur Matthes anschließen: recht herzlichen Dank für die vielen ausführlichen Meinungen und Antworten. Das ist anscheinend doch ein recht interessantes und teilweise heikles Thema und betrifft auch nicht nur mich , so wie es scheint.

Ich habe mich mal mit meiner Frau beredet , so das wir evtl.einen oder zwei Weinberge behalten würden . Was wäre den die Mindestfläche um die Steuebefreiung zu behalten? Würde das auch auch Verpachtung gehen ?

Gruß Christian
 
Die sehen schon zu das sie irgendwo das Geld, was die unnütz verprassen, wieder bei uns rein holen.

IF IT AIN´T RED, LEAVE IT IN THE SHED
 
Hallo, die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahreuge wird wahrscheinlich in nächster Zeit sowieso beendet sein,siehe: Der Bundesrechnungshof will diese Steuervorteile nun aber abschaffen. Desweiteren steht nirgendwo im § 3 Nummer 7 das man eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen muß. Das wurde erst gefordert seit dem die KFZ Steuer nicht mehr dem Finanzamt obliegt sondern dem Zoll.

Gruss Klaus
 
@Christian

Ich glaube nicht, daß die Steuerbefreiung an eine Mindestgröße gekoppelt ist. Du musst einfach nur die realistische Absicht haben, eine Gewinn zu erwirtschaften, der dann natürlich wieder steuerpflichtig ist. Also " EInnahme aus Landwirtschaft z.B.: 700€ durch 140 Flaschen Wein a 5 €. Nachweis in deiner Steuerklärung! ( Bei dem Beispiel darfst du natürlich keine Kosten gegenrechnen, sonst bist schon wieder in der "roten" Zone. Mehrere Folgejahre ohne "schwarze" steuerpflichtige Einkünfte, wird dir als "Liebhaberei",also keine " Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt).

@ all

Das ist übrigens im gewerblichen Bereich nicht anders.Steuerfreier Spass= nicht erlaubt. Soweit zum fiskalischen Aspekt. Ich zumindest, kann damit leben und wie die "Kläuse" schreiben, sowieso bald erledigt.

Viel wichtiger ist m.M. das Thema Zulassung/Fahrerlaubnis. Es gibt da einen YT-Kanal, "Achtung Kontrolle", oder so ähnlich.Scheint vor allem im Norden der Republik aktiv.  Zum Kot..... Da rühmt sich dann die "Rennleitung", wenn sie einen Trecker mit schwarzem Nummernschild an selbigem, aber Anhänger mit grünem bei der Entsorgung des Weihnachtsbaums, oder Trecker mit H-Nummernschild mit Anhänger überhaupt, oder mit 25Km/h gekennzeichnete Gespanne mit 30 km/h,  wegen schwerster strafrechtrelevanten Übertretungen...... aus dem Verkehr gezogen haben. Prioritäten halt!

Gruß +Matthes+
 
@+Matthes+

Oh ja...

Den Kollegen kenne ich...

Der Herr Baron v....

Der hat mich 2021 beim Strohfahren rausgezogen..

Ich war da mit dem 654S, und 2 5,7 Tonner unterwegs. 

Haben Packenballen gefahren, hatte auf jeden Kipper 10 Packenballen geladen.

Gewicht je Kipper 5,4 Tonnen laut Wiegenote.

Wir sind in Kolonne gefahren,  ich als erster, kannte die Strecke,  und habe das Tempo vorgegeben,  dann ein Freund mit 2 8 Tonner und einem MF 4709, dann ein CS 94 mit einem Pronar Ballenwagen.

Mich hat die Rennleitung rausgezogen...

Die hatten wohl darauf gehofft,  bei dem alten Trecker was zu finden...🤔

Aber bei mir war alles in Ordnung 😁,  und so wurde es dann auch nicht gesendet..

Wurde nur auf Gesichtsbuch erwähnt,  das an dem Wochenende verstärkt kontrolliert wurde, und viele Landwirte sich vorschriftsmäßig verhalten haben...

Gruß an alle aus Drochtersen-Hüll
 
moin,

zum Thema Steuern wurde ja schon fast alles wichtige gesagt, da will ich auch nicht mehr weiter drauf eingehen.

Zum Thema Führerschein ist eigentlich auch schon das meiste gesagt, mit den alten Führerscheinen 1,2,3,4 und 5 darf man Traktoren bis 32 Km/h (Solo) bzw. 25 Km/h bei Anhängerbetrieb fahren und das unabhängig vom Einsatzzweck, also auch für nicht LoF-Zwecke.

L und T sind erstmal grundsätzlich zweckgebunden an LoF, wer aber die alten Führescheinklassen besitzt und umschreiben lässt auf den Kartenführerschein erhält den "L"  mit Kennziffern versehen die den Inhaber berechtigen Traktoren auch weiterhin ohne LoF-Zweck zu fahren unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse bis 40 Km/h bzw. 25 Km/h bei Anhängerbetrieb. "T" wird meines Wissens heute nur noch bei vorhandenem Klasse-2-Führerschein einfach in den Kartenführerschein eingetragen, die ehemalige Praxis bei vorhandenem Klasse 3 und berechtigtem Interessse und Nachweis für den Bedarf die Klasse "T" einzutragen ist vermutlich schon ausgelaufen.

Alle die zu jung sind oder aus sonstigen Gründen den Buchstaben-Führerschein haben dürfen Traktoren ohne LoF-Zweck leider nur mit C1, C1E, C bzw. CE fahren

Gruß Heiko
 
Ich habe mir einige Videos angesehen.

Wie soll man mit Frontlader oben fahren. Gerade die heutigen Lader sind recht schwer und heben über 4m.

Im Sichtbereich geht garnicht und darüber ist es gefährlich (Unterführungen und Alleen)!

Außerdem ist die Straßenlage fürn Arsch!
 
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