Steuerbefreiung LOF/ Zollamt

+Matthes+

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65326 Aarbergen
Ein freundliches Hallo in die Runde.

Es gibt eine wichtige Neuigkeit für viele von uns.

Laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster ist für eine Steuerbefreiung für LOF- Fahrzeuge keine Mindestgröße

und Gewinnerzielungsabsicht erforderlich, sondern nur eine nachhaltige Nutzung von LOF-Flächen. Das Hauptzollamt ist damit in einem Streitfall unterlegen.

Eine ausführlichen Artikel dazu gibt es im Landwirtschaftlichen Wochenblatt/Hessenbauer Nr. 52 vom 30. Dez. 2016 auf der Seite 9.

Das tangiert ja auch das Thema Zulassung/Führerscheinklassen.

Leider hat sich mein Scanner verabschiedet.Vielleicht kann ein Hessenbauer-Leser von euch den Artikel mal hier einstellen.

Beste Grüße und guten Rutsch

+Matthes+
 
Ja, denke schon, daß es dieser Vorgang ist.

Im Hessenbauer-Artikel steht jedoch, daß das Finanzgericht keine Revision beim BFH zugelassen hat.

Schaun wir mal, ob jemand den Artikel hier einstellt.

Gruß +Matthes+
 
Hallo Matthes,

das ist wirklich mal eine gute Nachricht!

Ich wäre auch sehr interessiert an dem Artikel aus dem Wochenblatt/Hessenbauer Nr. 52 !

Ein gutes "Neuss" Jahr und beste Grüße an alle hier,

Jochen
 
In meinen Augen handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung und kein Grundsatzurteil, sprich jeder muss im Falle eines Ablehnungsbescheides vom Zoll gerichtlich dagegen vorgehen. Also im Prinzip nicht wirklich was wert. Wenn ein solches Grundsatzurteil mit den laschen Bedingungen zur Steuerbefreiung gefällt wird hätte es zur Folge dass bald jeder Hinz und Kunz eine grüne Nummer hat!
 
Hallo, anbei der besagte Artikel,

wegen besserer Lesbarkeit nicht verkleinert.

Grundsatzurteil oder nicht (bin im Gegensatz zu Case 5250 eher Optimist und auch nicht Hinz und Kunz, sondern betreibe wie viele andere hier auch mindestens mal Landschaftspflege, weil -wirtschaft mit positivem Ergebnis bei Kleinbetrieben rechnerisch kaum möglich).

Ich denke aber, daß man sich bei Strittigkeiten mit dem Zollamt darauf beziehen kann.

Die wichtigste Aussage ist für mich, daß man auch ohne, oder mit nur sehr geringem Gewinn,

durchaus LOF im Sinne der gesetzl. Definition praktiziert und nicht nur einem steuerpflichtigen Hobby frönt.

Ein paar Äppel oder Heuballen von der Streuobstwiese, oder ein Festmeter Holz aus dem Wald zum Verkauf (oder Tausch :-) ) angeboten, schon ist man Marktteilnehmer.

Ich bitte alle Interessierten, sich den Artikel so schnell wie möglich zu kopieren/speichern und die Admins aus dem Forum um baldige Löschung desselben,

falls ich hiermit irgendwelcheKopierrechte verletzten könnte.

Beste Grüße

+Matthes+
 
Danke fürs Einstellen, Andreas.Du hattest doch zuerst Bedenken :-) ?

Habe noch auf pm-Anfragen gut zwei Dutzend Mal den Artikel weitergeleitet. Scheint doch für einige interressant.

Frage an die Admins/Moderatoren:

Durch meinen "fachmännischen" Versuch, den Artikel hier einzustellen, habe ich ja irgendwie das Format vermurkst.

Kann man/könnt ihr das irgendwie reparieren? Möchte den Beitrag gerne noch an andere LW-Foren des forumromanum, in denen ich zeitweilig

unterwegs bin, verlinken.

Wäre schön, wenn der ein oder andere noch eine Rückmeldung zu "seiner" Interpretation des Artikels gibt.

Beste Grüße

+Matthes+
 
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