T- Eintrag in Führerschein

Hamburg100

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28 Januar 2018
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Moin aus Hamburg,

wer hat Erfahrung und kann mir was sagen zum Eintrag -T- in den Führerschein um berechtigt zu sein auch größere Traktoren zu fahren.

Auf Nachfrage beim Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle in Hamburg, meinem Wohnort,  wurde mir gesagt, ich benötige ein Schreiben eines Betriebes woraus erkennbar ist, daß ich einen Traktor zu Zwecken der Arbeit in der Landwirtschaft benötige.

Auf meine Frage, daß ich den T-Eintrag möchte um aus reinen privaten Gründen einen größeren Traktor zu fahren bekam ich keine wirklich erschöpfende Antwort.

Fakt ist, ich möchte den Traktor fahren ohne mich an einen Betrieb etc. zu binden.

Ist das andem, was mir die Fühfrerscheinstelle da gesagt hat?

Ich spreche nicht von einem kleinen Traktor/Oldtimer, denn den fahre ich mit meinem alten grauen Lappen Kl. 3.

Danke für die Hilfe und Anregungen vorab.

Wilhelm

 
 
Die Fahrerlaubnisklasse "T" ist ein nationaler und ein zweckgebundener Führerschein und wird nur auf Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle erteilt. Grundvoraussetzung ist der Nachweis einer LoF-Tätigkeit eines LoF-Betriebs. In der Regel reicht da eine Bescheinigung eines LoF-Betriebs von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, dass dieser dort als Mitglied geführt ist. Ich habe das damals als mitarbeitender Erntehelfer dargestellt.

Durch die Zweckbindung ist es dir erlaubt alle LoF-Tätigkeiten auszuführen und Fahrzeuge und Gespanne bis 60 Km/h und 40 Tonnen Zuggesamtmasse zu führen.

A l l e anderen Tätigkeiten außerhalb dieses Zwecks unterliegen den Kriterien von vorhandenen Fahrerlaubnissklassen (FE), hier die alte Klasse drei. Schlepper bis 7,5 To ZGM = FE "C1" ; bis 12 To ZGM mit Anhänger dann "C1E". Oder auf Antrag die FE "CE79" resulierend aus der alten Klasse drei. D.h. : Zugmaschine bis 7,5 To plus einachsigem Anhänger (Tandem mit Achsabstand kleiner/gleich 1 Meter) 11To ZGM ergibt ein zulässiges Gespann mit 18,5 To ZGM.

Merke : Spaßfahrten sind immer an zulässige Gewichte und Fahrerlaubnisklassen gebunden. Der ZWECK heiligt die Fahrerlaubnis !

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins dunkle bringen.

Gruß Zackie
 
du brauchst für dieses Umtragen bzw nachtragen ein Schein vom Landwirtschaftlichen betrieb. habe ich vor 10 Jahren auch gemacht. desweiteren muss du dein PKW Alte Klasse 3 vorm 01.03.1999  gemacht haben. nur dann kannst du  Klasse T beantragen. wenn es noch geht.. soll eigentlich vorbei sein.
 
was für eine Bescheinigung brauche ich vom landwirtschaftlichen Betrieb? was soll da drauf stehen?

Das der Betrieb ein angemeldeter ist bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und das du ein Erntehelfer bist. (Siehe mein Beitrag Nr.2)

Gruß Zackie
 
Moin ,

ganz einfach gesagt hast du ein grünes Nummernschild (Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden) kannst du mit der T-Klasse etwas anfangen! 

Ist dein Schlepper mit einem schwarzen Kennzeichen ausgestattet (kein Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden) brauchst du für alles ab 3,5T einen LKW Führerschein (Klasse C/CE). 

Falls du kein selber keinen Landwirtschaftlichen Betrieb hast oder Nebenerwerb wird es schon sehr schwierig grüne Nummern zu bekommen. 

Es reicht nicht eine gewisse Fläche Land zu besitzen, sondern man muss auch einen großteil seines Einkommens über die Landwirtschaft beziehen und dies auch Nachweisen können!

Schöne Grüße aus dem Münsterland

Johannes
 
Cormick 436:

Moin ,

ganz einfach gesagt hast du ein grünes Nummernschild (Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden) kannst du mit der T-Klasse etwas anfangen! 

Ist dein Schlepper mit einem schwarzen Kennzeichen ausgestattet (kein Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden) brauchst du für alles ab 3,5T einen LKW Führerschein (Klasse C/CE). 

Falls du kein selber keinen Landwirtschaftlichen Betrieb hast oder Nebenerwerb wird es schon sehr schwierig grüne Nummern zu bekommen. 

Es reicht nicht eine gewisse Fläche Land zu besitzen, sondern man muss auch einen großteil seines Einkommens über die Landwirtschaft beziehen und dies auch Nachweisen können!

Schöne Grüße aus dem Münsterland

Johannes

Thema verfehlt.....

tricotrac hat das ganze korrekt beschrieben! Der TE möchte just for fun einen "großen"  Schlepper fahren, sein Glück ist eben dass er noch den alten Schein hat, bei der Beantragung der Plastikkarte in Verbindung mit dem Schreiben eines landwirtschaftlichen Betriebes wird er die Klassen L und T eingetragen bekommen ohne Schlüsselnummern dahinter und muss somit nicht einen LoF Zweck vorweisen bei einer Fahrt. Sprich er kann, wenn er sich einen 1455 oder 5150 zulegt damit zu Aldi einkaufen fahren (schwarze Nummer oder grüne Nummer und Fahrt versteuert vorrausgesetzt)
 
Jo da hab ich die vorhandene Klasse 3 gekonnt überlesen ;-) 

Meins gilt für alle die jünger und ohne Klasse 3 sind, bei diesem Thread aber unpassend. 

Schöne Grüße aus dem Münsterland

Johanne
 
Liebe Autoren,

vielen Dank für Eure zahlreichen Meldungen. Für mich ist es nun klar und wurde auch so vom Landwirt meines Vertrauen bestätigt.

IHC 644L und tricotrac sind vollkommen auf der richtigen Spur. Alter grauer Lappen Klasse 3 sowie die schriftliche Bestätigung eines Landw. Betriebes

(Kann auch ein Forstbetrieb sein, welcher bei der Berufsgenossenschaft geführt wird), das besagt, daß man für den Betrieb tätig ist als ,,Helfer‘‘ oder Ähnlich.

Danke an Alle!

Gruß

Wilhelm
 
E
Case-5150:

Cormick 436:

Moin ,

ganz einfach gesagt hast du ein grünes Nummernschild (Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden) kannst du mit der T-Klasse etwas anfangen! 

Ist dein Schlepper mit einem schwarzen Kennzeichen ausgestattet (kein Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden) brauchst du für alles ab 3,5T einen LKW Führerschein (Klasse C/CE). 

Falls du kein selber keinen Landwirtschaftlichen Betrieb hast oder Nebenerwerb wird es schon sehr schwierig grüne Nummern zu bekommen. 

Es reicht nicht eine gewisse Fläche Land zu besitzen, sondern man muss auch einen großteil seines Einkommens über die Landwirtschaft beziehen und dies auch Nachweisen können!

Schöne Grüße aus dem Münsterland

Johannes

Thema verfehlt.....

tricotrac hat das ganze korrekt beschrieben! Der TE möchte just for fun einen "großen"  Schlepper fahren, sein Glück ist eben dass er noch den alten Schein hat, bei der Beantragung der Plastikkarte in Verbindung mit dem Schreiben eines landwirtschaftlichen Betriebes wird er die Klassen L und T eingetragen bekommen ohne Schlüsselnummern dahinter und muss somit nicht einen LoF Zweck vorweisen bei einer Fahrt. Sprich er kann, wenn er sich einen 1455 oder 5150 zulegt damit zu Aldi einkaufen fahren (schwarze Nummer oder grüne Nummer und Fahrt versteuert vorrausgesetzt)

kurze Korrektur, Klasse L und T sind nur für LoF. 
Du meinst warscheinlich C1E, bzw. CE mit Gewichtsbegrenzun.
L und T dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden. Egal welche Farbe das Kennzeichen hat, da die Führerscheinklasse zweckgebunden ist. 
Führerschein umschreiben muss man trotzdem, nur L und T hat damit nix zu tun weil privat nicht LoF ist. 
 
Man brauch dafür keinen Betrieb, ich habe auch keinen und habe grüne Kennzeichen bekommen. Ich musste lediglich angeben wieviel Wald ich besitze (es müsste damals mehr als1 Hektar sein). Das ganze ist 5 Jahr her. Das selbige hat mein Schwiegervater letzte Jahr erst gemacht,alles ohne Problem.
 
"Man brauch dafür keinen Betrieb, ich habe auch keinen und habe grüne Kennzeichen bekommen"

Zumindest bei uns in NRW ist das so geregelt wie ich es beschrieben habe. Grünes Kennzeichen gibt gibt es nur noch für Betriebe die vom LoF-Zweck leben. Da muss eine Gewinnerzielungsabsicht hinter stehen. Der Zoll kontrolliert das sehr intensiv und zieht bei Verstößen dagegen die grünen Kennzeichen ein und leitet diese an das zuständige Finanzamt und an die Straßenverkehrsbehörde weiter. Und da der Zoll im Auftrag des Bundesfinanzminsteriums ist, kann ich mir deine Regelung einfach nicht vorstellen !

Da muss schon eine ordentliche Begründung vorliegen, um als Privatperson noch eine Steuerbefreiung zu bekommen.

Gruß Zackie
 
Der Zoll wird zukündtig wohl eher andere Aufgaben haben -> zumindest in Bayern

Gruß ;-))

__________________________
Gaggenau / Neuss / Forstern
 
Hallo,

L bzw. T sind and LOF gebunden. Bei privaten Fahrten zu Aldi gilt L und T nicht egal welche Farbe das Kennzeichen hat.

Bei uns ( Niedersachsen) bekommst du ein grünes Kennzeichen nicht aufgrund einer Fläche. Man muss Land- bzw. forstwirtschaftlicher Betrieb sein. Grundvoraussetzung ist eine Gewinnerzielungsabsicht und Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Nur dann darf man mit L und T beliebig große Schlepper fahren und dann auch nur zum LOF Zweck und nichts anderes.

Z.B. kauft die Biogasanlage den Mais ab Acker brauche ich Klasse CE für Schlepper und dreiachsmuld mit ca. 40 GG.

- Kauft die Biogasanlage den Mais auf der eigenen Waage also frei Hof kann ich den Führerschein T nutzen obwohl es das gleiche Fahrzeug ist.

Gruß Jürgen
 
"Der Transport gewerblicher Biomasse vom Feld zur weiteren Verwendung ist mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich. Das hat nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) das Bundesverkehrsministerium jetzt klargestellt. Diese Fahrerlaubnis gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. In der Vergangenheit war es laut DBV immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollbehörden gekommen, ob der Transport von Biomasse beispielsweise für gewerbliche Biogasanlagen der Fahrerlaubnisklasse T oder der Fahrerlaubnisklasse C/CE (Lkw) bedarf. Auf Druck des Berufsstandes und der in dieser Sache beratend zur Seite stehenden Landwirtschaftskammer Niedersachsen habe das Bundesverkehrsministerium nun endlich bestätigt, dass solche Transporte unabhängig vom Güterkraftverkehrsgesetz mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich seien. Nun sei die von Behörden vertretene paradoxe Ansicht vom Tisch, dass für den Transport von Silomais zur Fütterung von Kühen ein anderer Führerschein erforderlich sei als für Silomais zur Fütterung von Bakterien in Biogasanlagen. Der DBV begrüßte ausdrücklich diese Klarstellung sei- tens des Bundesverkehrsministeriums. Damit sei endlich ein kleines Stück Rechtssicherheit im ansonsten sehr komplexen Themenfeld der landwirtschaftlichen Transporte erfolgt."
 
Hier wird immer von grünem oder schwarze Nummernschild in Verbindung mit der FE Klasse L und T gesprochen. Es gibt aber gar keine echte Verbindung dieser zwei Sachen.

Grünes Kennzeichen wird einem Steuerbefreiten KFZ erteilt.

L und T haben LoF Bindung. Fahre ich nun mit L oder T mit einemschwarz gekennzeichneten Schlepper LoF

 Zwecke ist das Fahrerlaubnisrechtlich in Ordnung . 

Fahre ich mit grünem Kennzeichen keinem LoF Zweck entsprechend ( ohne Steuern zu zahlen) mit CE so ist das Steuerhinterziehungen.

Ehemalige Klasse drei Inhaber bekamen ( ich meine zumindest dass das immer noch so ist) automatisch din Klasse L bei Umschreibung mit eingetragen ( Fahranfänger mit Klasse B erteilt man auch den L automatisch), jedoch wurde dieser Klasse L  Schlüsselzahlen mit zugefügt mit welcher die Zweckbindung LoF gekenzelt wird.

Gruss

Uli
 
Ehemalige Klasse drei Inhaber bekamen ( ich meine zumindest dass das immer noch so ist) automatisch din Klasse L bei Umschreibung mit eingetragen ( Fahranfänger mit Klasse B erteilt man auch den L automatisch), jedoch wurde dieser Klasse L  Schlüsselzahlen mit zugefügt mit welcher die Zweckbindung LoF gekenzelt wird

Tach Uli;

Ich habe gerade mal meine Karte rausgekramt und nachgesehen.(Ich bin Inhaber der alten Klasse drei). Folgende Schlüsselzahlen wurden bei mir eingestempelt.

FE : C1 171 ; BE : 79.06 ; CE79 ;  Bei FE "L" sind das 174 und 175

Gruß Zackie
 
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