Traktorunterstand/Carport

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14 Dezember 2010
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Ort
Kitzingen
Hallo ich würde mir gerne auf meinem Grundstück einen Unterstand für meinen Traktor (Maße 6 m lang 6 m breit und 3.50 bis 4 m hoch) bauen. Das ganze soll mit Holz unter einem Blechdach geschehen. Kann jemand Erfahrungen weiter geben, als was das ganze bei der Gemeinde beantragt werden muss, damit es am ehesten genehmigt wird. Der Traktor ist landwirtschaftlich zugelassen, allerdings besteht keine Landwirtschaft, sondern nur ein Wiesengrundstück.

Danke für eure Hilfe
 
Hallo

Hatte mich auch schon mal mit dem Tema befasst.

Das ist von Landkreis zu Landkreis verschieden. Bei uns in der VG ist es ohne nachweis von Landwirtschaft ausserhalb des Ortes nicht möglich was zu bauen.

Im Ort ( Bebauungsplan ) kann man bis 49m3 ohne Genehmigung bauen. Darüber hinaus muss man einen Bauantrag stellen.

Das beste ist wenn du dich bei der zuständigen stelle erkundigst.

Viel erfolg für dein Bauprojekt

Gruß

Thorsten
 
Das kannst Du in der Landesbauordnung für Dein Bundesland nachlesen. Es ist unerheblich, was Du mit dem Traktor machst, wenn Du eine Garage baust, sofern Du das innerhalb des Wohngebietes machst. Außerhalb bauen darfst Du nur als Privilegierter Landwirt oder GaLa-Bauer. In der LBO wird auch die Grenzbebauung und die maximale Höhe für genehmigungsfreie Bauten abgehandelt.

Gruß Markus
 
Schliese mich hier meinem Vorredner an.bei der Gemeinde anfragen und eine Skizze mit den Außenmaßen beifügen, vielleicht noch ein Foto wo der

Carport aufgestellt werden soll. In derRegel entscheidet dann der Gemeinderat oder der zuständige Baudezernent.

Bei uns hat mal jemand einfach einen CP aufgestellt. Einem Nachbar passte das nicht und es erfolgte Anzeige. Er mußte den CPabbrechen und wurde noch um

500€ bestraft.

                                                                                                                 Gruß Harry
 
Hallo,

setze Dein Vorhaben bei mir Zuhause gerade um. In unserer Gemeinde (Namborn im Saarland) muss ich laut Bauordnung bis ca 90 Kubikmeter umbauter Raum keine Baugenehmigung beantragen. Eine Anzeige beim Bauamt mit Skizze und Lageplan genügt.

Gruß 

Thomas
 
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