Tüv Abnahme Druckluftanlage

hallo,

habe selbst zwei Schlepper mit Drulu. Sind beide mit 40km7h zugelassen und müssen wie gewohnt, alle zwei Jahre zur HU.

Jährlich muß man nur bei 50km/h Zulassung und bei zulassungspflichtigen Anhängern im gewerblichen Einsatz.
 
Wer hat das denn erzählt mit dem Jährlichen Tüv? 50km/h ist klar das lässt sich nicht ändern!

Zur Erklärung:

Die Druluanlage des Schleppers dient NICHT zum Bremsen des Schleppers, dafür hat der ein eigenes Bremssystem!!

Die Druluanlage ist rechtlich gesehen ein Abaugerät,das zum Bremsen von Luftdruckgebremsten Anhängern gilt.

Der Schlepper erhält mit der Entragung die offizielle Zulassung solche Hänger auf öffentlichen Straßen mitführen zu dürfen.,
 
ist mir klar das Die Anlage nur zum Bremsen für den Anhänger ist,mir haben ein paar Traktor Leute gesagt das ich damit jedes Jahr zum Tüv muss,anscheinend stimmt das nicht,Danke für die Antworten!
 
Soweit ich informiert bin muss man nur jahrlich zum tüv wenn der schlepper auf 50 km/h zugelassen ist, wie oben schon gesagt, und wenn die betriebsbremse des schleppers auch über luft läuft...also bei luftgebremsten schlepper auch jährlich...aber meine das mal gehört zu haben...kann auch sein das ich da was falsch verstanden habe..

Mfg

Hendrik
 
Gibt es denn Standartschlepper die über Luft bremsen? Einige Knicklenker aus den Länders des alten Warschauer Paktes wüsste ich di mit Luft gebremst werden.

Die meisten haben Hydraulisch.
 
ich meine das die auch hydraulisch gebremst werden, allerdings bin ich mir nicht sicher
 
@ >D324 Power

Wie über schon beschrieben.

Wenn es sich nicht um einen aussergewöhnlichen Exoten mit Produnktionsstätte "hinterm Ural" handelt.

Die Druckluftbeschaffungsanlage dient ausschlieslich dazu die angehängten Fahrzeuge zu bremsen! Die Zugmaschine bremst mechanisch oder hydraulisch, entweder mit Bremsflüssigkeit DOT4 ect. oder wie einige Case mit Hydrauliköl!
 
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