TÜV Einzelabnahme für Reifen

Treckermann

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9 Februar 2017
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48346 Ostbevern
Hallo zusammen,

ich hatte in einem anderen Beitrag schon mal von meinem Vorhaben zur Umbereifung an dem 633A berichtet. Ich möchte da Reifen drauf fahren, die im Beiblatt nicht eingetragen sind. Dazu würde ich beim Tüv eine Einzelabnahme machen wollen.

Braucht man dazu ein Beiblatt in dem die gewünschte Größe eingetragen ist ?

Mein Plan wäre das ich plausibel mache das ich mit der Bereifung nicht größer werde (fahre nach wie vor 30 Km/h) und das die ZF  Achse bei allen Schleppern der A Serie gleich ist. Dann fahre ich mit korrekten Kotflügel Abdeckungen zum Tüv und lasse mir das eintragen.

Funktioniert das so oder was braucht man sonst noch so an Unterlagen dafür ?

Hat jemand schon mal eine Einzelabnahme für 16.9-30 und 14.5-20 oder eine ähnliche Größe auf 633 / 640 beim Tüv bekommen die nicht im Beiblatt eingetragen ist ?

Wie geht man generell bei einer Einzelabnahme vor und was muss man da dokumentieren ?

Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen zu euren Erfahrungen.

Michael
 
Ich hab sowas schonmal hinter mir.

Tja, das kommt drauf an

Punkt 1: es ist sehr hlfreich, wenn du vom Hersteller des Fahrzeugs, hier CNH eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigabe erhälst, denn dann hast du fast gewonnen

Punkt 2: Vorab Rücksprache mit dem Tüv, bevor du Geld für Reifen und Felgen ausgibst und die Sache nachher aussichtslos wird.

Punkt 3: Ohne Hrstellerfreigabe fangen die Tüv Leute an zu rechnen, denn die Geschwindigkeit des Schleppers soll ich ja nur unwesentlich erhöhen etc. Dann wirds teuere, da Abnahmen nach Aufwand abgerechnet werden

Punkt 4: wenn alles gut, dann kriegst du vom Tüv ne Änderungsabnahme, damit zur Zulassungsstelle für neuen Fahrzeugschein, erledigt

so in etwa läuft das ab
 
Moin, rechne dir schon mal vorher die Allradvoreilung aus, ob das passt. Wenn da was gutes bei herauskommt, ist die Chance groß, dass du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von CNH dafür bekommst. Die kostet hier nicht ganz 150 Euro, daher muss man schon sicher sein, das die Rad-/Reifenkombination passt :D 

Ich brauchte eine Bescheinigung für die H-Abnahme. 
 
Hallo, Ich habe bei meinem Trecker (kein Allrad) hinten größere Reifen drauf gemacht. Bin dann auf gut Glück zum Tüv gefahren weil der schon drüber war. Der Sachverständige hat dann (leider) gemerkt, das die Reifencombination so nicht drauf gehört. Er war sehr verständnisvoll, kein Spießer.

Daraufhin hat er sämtliche Listen durchgesehen die ihm zur Verfügung stehen, ob das so nicht vielleicht doch erlaubt ist.

War es so leider nicht. Der Tüv besitzt Listen von was weiß ich woher, wo Dinge drin stehen, die sonst keiner zu sehen bekommt.

Also haben wir dann eine : Einfache Begutachtung gemäß §21 StVZO nach erlöschen der Betriebserlaubnis. gemacht.

(weil mit den Reifen war die B.E. ja erloschen.)

Und dann im selben Durchgang gleich: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2)

Das hat mir dann 106,40 Euro beim Tüv gekostet.

Mit den Unterlagen dann zur Zulassungsstelle und neue Fahrzeugpapiere machen lassen. Daa haben die anstandslos gemacht. Was das kostste, kann ich jetzt grad nicht mehr sagen.

Ja und der abgelaufene Tüv wurde ja auch noch gemacht, aber reine routiene zu den üblichem Tarif.

Vielleicht hilft es ja weiter...mfg
 
Die Mitarbeiter vom TÜV sind sehr unterschiedlich.

Von Landmaschienen haben 90% keinen Plan (meine Erfahrunge mit den ehemaligen Kollegen)

Die Reifenhersteller geben Umbereifungslisten raus. Stehen häufig auch im Netz.

Wenn der neue Reifen den gleichen Abrollumfang hat, ist alles gut.

Dann spricht nichts gegen eine Eintragung.

Inerhalb der Hersteller, gibt es teilweise große Abweichungen, des Abrollumfanges, bei z.B, 420/85R34 (ex 16.9R34)

Bis 3% größerer Abrollumfang ist mit einer §21-Abnahme ohne Probleme möglich, wenn die Voreilung passt.

Letztentlich entscheident ist aber, das du einen Prüfer findest der Plan von Landmaschienen hat.

Sonst bleibt der Prüfer mit dem Hintern an der Wand. Das ist dann mit sehr viel Stress und Arbeit verbunden. (Kann den Prüfer aber verstehen, er haftet!)

Das Beiblatt gehört zum Fahrzeugschein und muss immer mitgeführt werden. Kopie machen und gut ist.

Wenn es weg ist, kann dir dein freundlicher Käse-Händler helfen oder der Förderverein.

Ich würde mich an Förderverein wenden.

Ich habe eine Einzelabnahme bei meinen IHC 946 machen lassen.

Original-Bereifung 16.9R38

Neue Bereifung 480/70R38

Da der Abrollumfang laut Conti-Umrüstliste gleich ist, war das kein Problem.

Wird also bei deinen Schlepper auch ohne Probleme verlaufen, wenn der Abrollumfang gleich ist.

Du brauchst zur Abnahme:

Fahrzeugschein/Brief mit Beiblatt

Umrüsttabele des Reifenherstellers deines neuen Reifen.

Ich vermute um die 100€ (kene die neuen Preise nicht)

evt. eine Freigabe von IHC (Beim Förderverein anfragen) Bei gleichen Abrollumfang aber eigentlich überflüssig. Hängt vom Prüfer ab.

Deinen Trecker und viel Geduld.(Geduld abhängig vom Prüfer/ aaS)

Wird schon klappen, wenn es im Rahmen ist.

PS: Ich bin ex. Pi aber Sprachen und Rechtschreibung sind nicht meine Welt.
 
Hallo zusammen.
Da wurden ja schon viele verschiedene Erfahrungen gemacht.
Laut Beiblatt darf ich 13.6-36 hinten drauf fahren und die sind vom Durchmesser als auch vom Abrollumfang
größer als die 16.9-30 bzw. 440/80 R30 die ich darauf fahren möchte. Mit der Endgeschwindigkeit bin ich rechnerisch und praktisch im grünen Bereich.

Knackpunkt könnten die Vorderreifen sein. Die breiteren Dimensionen sind für den 733 nicht aber für
den 633 offiziell freigegeben.  Ich werde versuchen über Auszüge aus dem CNH Parts Katalog nachzuweisen, das die ZF Achse incl. Lenkzylinder und Spurstange bei allen gleich ist. Laut Teilenummern ist das auch so. Die große Pumpe habe ich auch verbaut.
Ich hoffe mal das der TÜV Prüfer da mit geht. Ich werde wohl nochmal vorab einen Termin mit ihm machen nachdem ich das alles mal schriftlich zusammengefasst habe.

Mit der Voreilung bin ich bei 2,5 bzw. 3 %was in Ordnung sein dürfte.

Wenn jemand ein Beiblatt oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für 16.9-30 und / oder 14.5-20 oder 320/85 R24 für den
633 oder den 640 hat dem würde ich sehr danken, wenn er mir eine Kopie schicken kann.
Ich habe auch schon mal einen 633 mit 13.6-36 und 11.2-24 gesehen. Wenn jemand dafür ein Beiblatt hat,
dem wäre ich auch dankbar. Das hilft bei der Argumentation auch schon mal denn die 11.2-24 sind ja auch größer als die 20" Reifen die ich drauf haben möchte.

Diese Reifenkombi wäre für mich Plan B wenn ich die breiten Vorderreifen nicht fahren darf.

Danke für die Rückmeldungen, die Erfahrungen und die Sachlichkeit ! Das ist echt klasse mit dem Forum.
Michael
 
Tag auch!  Dir ist dann hoffendlich klar das Du einen größeren Wenderadius mit den breiten Reifen bekommt. Und die Lenkanschläge neu eingestellt werden müßen, da diese sonst mit  der Karanwelle Feindberührung haben!

Hatte die 405 auch auf 833.Habe diese dann aber wieder gegen 360/70r20 Ersetzt!

MFG

Kurti
 
Hallo Kurti,

duch die andere Einpresstiefe komme ich nicht wesentlich näher an die Kardanwelle ran als ich jetzt mit 9.5-24 bin.

Klar wird er Schlepper dann weniger kompakt als er jetzt ist. Die 14.5-er sind 355 mm breit. Freundliche Grüße,

Michael
 
Treckermann:

Hallo zusammen.
Da wurden ja schon viele verschiedene Erfahrungen gemacht.
Laut Beiblatt darf ich 13.6-36 hinten drauf fahren und die sind vom Durchmesser als auch vom Abrollumfang
größer als die 16.9-30 bzw. 440/80 R30 die ich darauf fahren möchte. Mit der Endgeschwindigkeit bin ich rechnerisch und praktisch im grünen Bereich.

Knackpunkt könnten die Vorderreifen sein. Die breiteren Dimensionen sind für den 733 nicht aber für
den 633 offiziell freigegeben.  Ich werde versuchen über Auszüge aus dem CNH Parts Katalog nachzuweisen, das die ZF Achse incl. Lenkzylinder und Spurstange bei allen gleich ist. Laut Teilenummern ist das auch so. Die große Pumpe habe ich auch verbaut.
Ich hoffe mal das der TÜV Prüfer da mit geht. Ich werde wohl nochmal vorab einen Termin mit ihm machen nachdem ich das alles mal schriftlich zusammengefasst habe.

Mit der Voreilung bin ich bei 2,5 bzw. 3 %was in Ordnung sein dürfte.

Wenn jemand ein Beiblatt oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für 16.9-30 und / oder 14.5-20 oder 320/85 R24 für den
633 oder den 640 hat dem würde ich sehr danken, wenn er mir eine Kopie schicken kann.
Ich habe auch schon mal einen 633 mit 13.6-36 und 11.2-24 gesehen. Wenn jemand dafür ein Beiblatt hat,
dem wäre ich auch dankbar. Das hilft bei der Argumentation auch schon mal denn die 11.2-24 sind ja auch größer als die 20" Reifen die ich drauf haben möchte.

Diese Reifenkombi wäre für mich Plan B wenn ich die breiten Vorderreifen nicht fahren darf.

Danke für die Rückmeldungen, die Erfahrungen und die Sachlichkeit ! Das ist echt klasse mit dem Forum.
Michael
Warum willst Du kleiner werden?

Höhe?

Ich hatte die 520/70R30 aufgezogen. Laut Michelin ist es der gleiche Abrollumfang.

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Hallo.Würde gern mal wissen wie die Geschichte ausgegangen ist mit dem Tüv? da ich jetzt in etwa das gleiche vor habe. Mein Ihc 633 soll 420/85R30 bekommen die leider nicht im Fahrzeugschein stehen. Habe kein Allrad und ein 25 Kmh Getriebe. Aktuell Bereifung ist 12.4R36.
 
Hallo Nick, zunächst zu deiner Bereifung: Die 420/85 R30 auf dem 633 sollte ohne Bedenken klappen da diese Dimension nur einen cm größer im Durchmesser als die Originalbereifung ist. Das sind 0,68% mehr Durchmesser und damit 0,68% mehr Endgeschwindigkeit. Es liegt im Ermessen des TÜV Prüfers aber bei einer Abweichung von bis zu 1,5% gegenüber der Originalbereifung sollte es keine großen Probleme geben. 

Meinem TÜV Prüfer war es wichtig, das die Reifen Lauffläche durch Kotflügelverbreiterungen vollständig abgedeckt ist und zwar vorne und hinten. Ich habe aber die 30 Km/h Version, bei der 25 Km/h Version kann es sein das man vorne nicht unbedingt eine Abdeckung benötigt. Wenn du von einem Hinterachs Schlepper sprichst, ist es weniger kompliziert, da du dir bejzüglich der Voreilung keine Gedanken machen brauchst. 

Es macht schon Sinn einen Termin mit der TÜV Station zu machen und das Vorhaben mit dem TÜV durchzusprechen. So habe ich es auch gemacht, habe mich dann nachher aber doch für eine MPT Bereifung entschieden. 

Wie bin ich vorgegangen: Vorbesprechung mit dem TÜV. Dann gebrauchte 15x30 Felgen hinten und neue vorne 20" Felgen vorne besorgt. Falls jemand die Info noch benötigt: Die Einpresstiefe ist -40 mm. Dann habe ich gebrauchte Kommunalreifen für hinten 440/80 R30 zu einem vernünftigen Kurs ersteigern können. Sind zwar schon 50% runter aber für meinen Zweck noch in Ordnung. Für vorne habe ich dann 10 Jahre alte aber unbenutzte NOKIAN Reifen ersteigern können. Anstatt 300 € für die Kotflügel Verbreiterungen hinten zu bezahlen habe ich sie mir aus einem Vierkantrohr selber gebaut und lackiert. Für vorne habe ich neue Kunststoff Abdeckungen besorgt und die Halter dafür angepasst. 

Dann habe ich ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich alle Veränderugen dokumentiert habe. Ein Auszug aus der Bedienungsanleitung dokumentiert das hinten selbst 13.6-36 zulässig sind. In dem KFZ Schein steht das die Endgeschwindigkeit je nach Bereifung 28...30 Km/h beträgt. Anhand der unterschiedlichen Durchmesser kann man das auch ausrechnen und dokumentieren. Die Standard Spurweite der Vorderachse mit der 20" Bereifung habe ich aus der Bedienungsanleitung. 

Bei mir ist ein anderer Allrad Abtrieb (i= 1,3989) verbaut als im Auslieferungszustand. Auch das habe ich dokumentiert und die Allrad Voreilung berrechnet. Mit 2,96 % Voreilung liege ich zwischen den -1 und +5% die man lt. BA haben sollte. 

Mit der Doku bin ich dann beim TÜV vorstellig geworden und habe eine Einzelabnahme gemacht. (Begutachtung nach §21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis). Kostete etwa 130 €. 

Viele Grüße, Michael
 
Grüß dich Michael. Nach sehr langen ringen und Problemen hat meine Fahrt des grauens ein Ende. Mit fähigen Prüfern die Lust und verständniss haben in einem anderen zuständigem Kreis ging die Reise zu Ende. Sie sind eingetragen. Zum Schluss ging alles ganz schnell und unkompliziert, 420/85R30 eingetragen.Wir in Hessen haben das Problem zusätzlich zu einer Bündelungsbehörde zu müssen,aber auch da alles gut gegangen. 
 
Guten Tag Herr Elbers, 

Bin auch dabei die 420 85 30 auf meinem 633 eintragen zu lassen, Mein Tüv Prüfer meinte wenn er einen Fahrzeugschein hätte, in dem diese bereits eingetragen sind wäre es kein Problem, jetzt meine Frage, würden Sie mir vielleicht eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins zukommen lassen?

Gerne auch als Email

nnoerling@web.de

Mfg Nils Nörling 
 
Also ich Berichte mal von unseren Firmen Trecker.Is nen John Deere 3933R.Diesen haben wir direkt beim Händler neu gekauft.Also sollte alles okay sein.Nach 2 Jahren ab zum TÜV .Siehe da,die Reifen die druff sind stehen nicht im Schein.Nach langen hin und her hat der Herr mal im PC geschaut .Aha,die Reifen sind freigegeben. So haben wir ein Beiblatt bekommen.Das reicht aus.Muss man natürlich immer dabei haben.Eine Umschreibung in den Papieren mussten wir nicht machen.Ein Blatt mit der Reifen Freigabe solltest du beim Förderverein für kleine Mark bekommen.Habe ich für meinen 323 auch da geholt.
 
Hallo Niels,

habe deinen Beitrag zufällig gelesen und da ist mir jemand eingefallen der die evtl. weiterhelfen könnte.

Es gibt bei Youtube einen sog. "Mr. Moto", der fährt auch einen 633 mit mittlerweile breiten Hinterreifen. Vielleicht ist der so nett und sendet Dir ein Bild seines Kfz. scheins zu. Schreib ihm am besten eine Mail oder ein Kommentar unter eines seiner aktuellen Videos.

Aufpassen, es handelt sich nicht um die Motorradwerkstatt "Mr. Moto", derjenige den ich meine ist bei Youtube und hat auch Instagram falls Dir das hilft.

Gruß

Dominik
 
Hallo,

weiß jemand sicher welcher Prozentsatz jetzt für die §21 Abnahme zählt, 1,5% oder 3%?

Habe mal eine kleine Auflistung der bereits eingetragenen Rad-/Reifenkombinationen hinsichtlich Geschwindigkeit und Prozentsatz gemacht und dabei festgestellt, dass laut Beiblat die 13.6-36, 2,8% schneller als die Standartbereifung ist. Sprich es werden wohl 3% und nicht nur 1,5% sein die der Schlepper schneller sein darf.

Original    12.4-36         25 Km/h

               14.9-28         23,15 Km/h

               16.9-28         24,08 Km/h

               14.9-30         24,00 Km/h

               16.9-30         25,19 Km/h und 0,76% schneller

          480/70R30(!)      25,15 Km/h und 0,63% schneller

               11.2-36         24,22 Km/h

               13.6-36         25,70 Km/h und 2,80% schneller

          520/70R30         26,05 Km/h  und  4,2%(!) schneller

Gruß

Dominik
 
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