TÜV

jetzt mach euch nicht in die Hose, [BAD] auf das Drecks Warndreieck,... fahr zum Tüv, entweder du kriegst deim "Paperl" drauf oder nicht, mehr wie aufschreiben auf die Mängellieste tut er auch nicht wenn er es bemängelt, das man ohne Dreieck und ohne Unterlegkeil oder ohne Warnweste keine Plakete kriegt glaub ich kaum, also bei uns hat keine alte Sau ein Warndreieck oder sonstiges dabei, interessiert kein TÜV Mann!
 
Noch nix, weil ich noch nicht bei ihm war^^ Ich hab Abiturstress und zur Zeit leider keine Zeit.
 
Hallo,

formal ist das Warndreieck Pflicht aber nicht der Verbandkasten.
Warnwesten sind nur erforderlich bei Fahrzeugen mit denen Arbeiten im Straßenverkehr ausgeführt werden. D.h. auch Taxifahrer, Busfahrer etc.

Ansonsten mal die StVZO lesen!

§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

und

$ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

da steht alles drin. Müsste jeder mal in der Führerscheinausbildung gehört haben

Gruß Klaus
 
Hallo,

da möchte ich doch mal etwas klarstellen bevor es hier noch richtig unübersichtlich wird.
Jeder kann das ja machen wie er will aber wenn es hier im Forum einen Unwissenden offen gesagt wird sollte es schon stimmen.

Die Straßenverkehrsordnung gilt für jeden im öffentlichen Straßenverkehr siehe Punkt 2.1 Warndreieck ist Pflicht:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, daß sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;

2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:

1. Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.
 
Hi Freddy_844,

danke, dass du das so gut recherchiert hast. So ist das echt hilfreich und verlässlich.

Auch die anderen Beiträge sind wertvoll, weil sie wenigstens eine Idee vermitteln. Und manchmal ist man froh, wenn man wenigstens eine Idee vermittelt bekommt.

In dem Fall haben wir natürlich Glück, dass Du es richtig klasse und offensichtlich verlässlich dargestellt hast.

Super Dank.

Ich weiß also jetzt, dass ich ein Warndreieck dabei haben muss und dass die Warnblinkanlage funktionieren muss, was an meinem Schlepper zufällig /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif der Fall ist.

Aber wie sieht es jetzt mit dem Erste-Hilfe-Material aus? Ist das auch Pflicht?

Zur Sicherheit nehme ich auf längeren Fahrten das aus meinem PKW mit.

Und wenn ich demnächst son Ding bei Aldi sehe, dann kauf ich halt eins, steck es hinter den Kühlergrill und gut is.

Grüße aus Metzingen
Ingo
 
Hallo Ingo,

das mit dem Verbandkasten steht auch in der Straßenverkehrsordnung hat Klaus auch schon angedeutet.
Habs noch einmal hier im Ganzen siehe Punkt 3:

Bei uns auf den Schleppern früher hatten wir immer einen Verbandkasten mit gibst ja in verschiedenen Bauformen, möchte im Notfall wenn ich auf der Straße unterwegs bin und vielleicht anderen helfen muss nicht nackt da stehen.
Wenn ich den Schlepper nicht auf einen LOF-Betrieb angemeldet habe, dies ist auch der Fall bei mir, weil Oldtimernutzung, schwarze Nummer und keiner Berufsgenossenschaft verpflichtet ist er eigentlich Pflicht.

§35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2. Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste- Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Gruß Fred
 
Hallo Leute
War heute mit meinem 654S beim TÜV Keine Plakette.
Habe spiel inder lenkung und zwar sind warscheinlich die lager am Umlenkhebel kaputt. Der umlenkhebel Kippelt ein wenig. Hat Jemand eine idee wie schwierig die Rep. ist.

Ansonsten sind alle reifen porös aber sonst alles andere i.o.
Der Prüfer sagte Die Bremsen Hand u. Fusbremse und die Lenkung sind wichtig.
Ansonsten muß alles was dran ist auch funktioniren.

Auf zum nächsten versuch.
 
Einige Prüfpunkte Schlepper-TÜV

- Fahrgestellnummer eingeschlagen in Rahmen und auf dem Typenschild (erheblicher Mangel)

- Lecktagen (geringer bis erheblicher Mangel)

- Überprüfung ob eingetragene Reifen identisch mit den montierten sind.
Andere Reifenbezeichnung als in den Papieren eingetragen = erheblicher Mangel.
16.9R38 ist laut Gesetz nicht 420/85R38

Beispiel:
Die alten Reifen (16.9R38), die in den Papieren eingetragen sind, werden erneuert.
Die neue Reifengröße lautet nun 420/85R38.
Da die Bezeichnung 420/85R38 nicht in den Papieren eingetragen ist, müssen die neuen Reifen von einem aaS eingetragen werden.

Wenn die Reifen nicht eingetragen werden erlischt die Betriebserlaubnis. Das bedeutet keine Plakette, kein Versicherungsschutz usw.

Das Beiblatt ist Bestandteil der Fahrzeugpapiere. Das heißt ohne Beiblatt kein TÜV!

- Reifenschäden z.B. Nagel im Reifen = erheblicher Mangel

- Mindestprofiltiefe wie beim PKW 1,6mm (erheblicher Mangel)

- Scharfe Kanten usw. (geringer bis erheblicher Mangel)

- Zustand Zugmauel und Bolzen vorn und hinten. (erheblicher Mangel)
- Wenn das Zugmauel nicht montiert ist, Vermerk im Bericht.

- Zustand Unterlenkeraugen bzw. Fanghaken ( je nach Verschleiß geringer bis erheblicher Mangel)

- Steckdose (fehlender oder defekter Deckel = erheblicher Mangel)

- Funktionstüchtigkeit der Lichtanlage (auch Warnblinker) (geringer bis erheblicher Mangel)

- Funktionstüchtigkeit der Hupe. Ohne Funktion = erheblicher Mangel

- Bremsprobe mit Hand- und Fußbremse. Ohne Funktion = erheblicher
Mangel

- Warndreieck

- Funktionstüchtigkeit des Wischers

- Wischerblatt

- Funktionstüchtigkeit der Scheibenwaschanlage

- Prüfung Spiel Mittelachsbolzen ( je nach Verschleiß und geringer bis erheblicher Mangel)

- Prüfung Spiel Radlager

- Prüfung Spiel Lenkung (erheblicher Mangel)

- Zustand der Spiegel

- Zustand des Sitzes

- Funktionstüchtigkeit/Zustand der Sicherheitsgurte ( wenn vorhanden, müssen sie im Straßenverkehr auch angelegt werden)

- Funktionstüchtigkeit der Druckluftbremse. Eintragung vorhanden?

- Rückstrahler/ Seitenstrahler (Katzenaugen)

Alle Umbauten müssen eingetragen werden.
Anbauten die das Leergewicht dauerhaft verändern müssen eingetragen werden.

Sonderabnahmen dürfen nur von einem aaS (in den alten Bundesländern TÜV) gemacht werden. (z.B. Abnahme anderer Reifengrößen)

erheblicher Mangel = keine Plakette

geringer Mangel = der Prüfer darf die Plakette nur zuteilen, wenn davon auszugehen ist, dass der Mangel innerhalb von 4 Wochen abgestellt wird.

Der Halter ist verpflichtet alle Mängel abzustellen.
 
Hallo,Um zu meinem ursprünglichen Thema zurückzukehren: Ich war inzwischen bei der Hauptuntersuchung, und anscheinend kommt es doch ganz auf den Prüfer drauf an. Als ich zu unserer KFZ-Werkstatt fuhr, standen bereits mehrere Traktoren bereit, und der Prüfer brauchte zirka keine zwei Minuten für einen Schlepper, er hat sie quasi wie am Fließband abgefertigt=)Dabei musste ich nicht mal vom Schlepper absteigen. Kontrolliert wurden:1. Funktion der Elektrik (Hupe, Blinker, Warnblinker, Bremslicht, Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht)2. Funktion der Hand- und Fußbremse3. Überprüfung der Lenkung auf Spiel Der Rest wurde nur mit einem Rundgang um den Schlepper kontrolliert, zum Beispiel Reifen und Anhängemaul. Das war alles. Ich habe zur Zeit das Verdeck nicht montiert, aber bei den anderen Schleppern wurde weder Scheibenwischer, noch Rückspiegel kontrolliert.Ergebnis: Ohne festgestellte Mängel. Unter Hinweise wurde nur die Feststellbremse aufgezählt, die sollte ich nochmal nachschauen. viele Grüße
 
Hallo,

Danke fürs Feedback,

möchte nur ergänzen das bei meinem Schlepper letzte Woche die Scheinwerfer bemängelt wurden Funktion war da aber innen

wellt sich die Chromschicht durch Korrosion, da musste der Prüfer schon sehr genau hinschauen um das zu sehen.

Bei einem Bekannten wurde die Fahrzeugnummer überprüft und bekam keine Plakette weil das Getriebe mit Kupplungsglocke

am Schlepper getauscht wurde und damit das Typenschild nicht mehr zum Schein passt.

Gruß Fred
 
Hallo! Für den Zweck kauft man sich nen Satz Schlagzahlen und schlägt die Nr um... Gruß Frank
 
Hi Zusammen,

wie ist das mit dem Spiegel bei über 32 km/h?

Nur bei Verdeck?? Hab noch keinen mit Spiegel gesehen ohne Verdeck.

Gruß Matthias
 
Mein D439 hat kein Tüv keine Papiere garnix.

Also brauch ich wohl ne komplettabnahme

Was kommt da auf mich zu?

Wie weit muss ich nden Trecker wieder "fertig machen" bzw  auf was wird geachtet?
 
hallo,

mein Deutz D25 hatte auch keine Papiere. Ich habe mir einen Fahrzeugschein kopieren lassen, von einem Baugleichen Deutz--> dann habe ich alle wichitgen Daten auf einen Zettel getippt. Danach habe ich beim Tüv angerufen und die haben einen Prüfer vorbeigeschickt. Der hat eine Neuabnahme gemacht ( hat sich Typenschilder usw geanu angesehen und auf meinem ausgedruckten Zettel abgehakt. )Dann hat er gleich noch alles wie beim Tüv kontrolliert : Lichtanlage, Bremsen, Lenkung usw....

Es hat denn eine Woche gedauert bis ich die Papiere abholen konnte--> mit denen bin ich denn zur Zulassungsstelle und habe mir Nummernschilder und Tüv- Stempel geholt. Hat alles so um die 200 € gekostet.

Mfg Martin
 
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